bimei Geschrieben 30. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2006 Die nachfolgenden Stichpunkte beziehen sich auf die höchstrichterliche Rechtssprechung, konkret den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 26. März 2001, 5 AZR 413/99) nach Änderung des §4 Jugendarbeitsschutzgesetz 1997 bezogen auf Erwachsene: - Eine Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebsübliche/tarifliche Ausbildungszeit erfolgt immer dann, wenn Berufsschulzeit und betriebsübliche (tarifliche) Ausbildungszeit deckungsgleich sind. - Findet der Berufsschulunterricht jedoch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit statt, muss keine Anrechnung erfolgen. - Auf Grund dieser Unterscheidung ist es bei Erwachsenen Auszubildenden möglich und zulässig, dass die tägliche und wöchentliche Gesamtausbildungszeit im Einzelfall höher liegt als die betriebliche Arbeitszeit. Die untengenannten Höchstgrenzen der täglichen bzw. wöchentlichen Beschäftigungszeiten gemäß ArbZG sind jedoch absolut bindend. - Der Zeitraum der Anrechnungspflicht umfaßt grundsätzlich nicht nur die Unterrichtszeit, sondern auch die Pausenzeiten und die Zeit, die der Auszubildende benötigt, um von der Berufsschule in den Betrieb zurückzukehren. Nicht gerechnet wird dagegen die Wegezeit, die der Auszubildende von seiner Wohnung bis zur Berufsschule benötigt. - Gemäß Â§ 3 ArbZG beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit für Erwachsene acht Stunden täglich. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden ist zulässig, allerdings darf die werktägliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten acht Stunden nicht überschreiten. Ein zeitnaher Ausgleich muss also gewährleistet werden. Die höchstzulässige Wochenarbeitszeit beträgt bei sechs Arbeitstagen 48 Stunden. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beppo.g Geschrieben 1. November 2006 Teilen Geschrieben 1. November 2006 Noch einmal zurück auf das ursprüngliche Problem: Jetzt hat mein Chef einfach mal so beschlossen, dass die Schulzeit nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet wird. Sprich wir haben eine ca. 52 Stunden Woche. Ich will mich logischerweise dagegen wehren, leider findet man bei der IHK nicht wirklich Informationen. Vielleicht weiß einer wo ich die Informationen herbekommen könnten? Vielenn Dank Also zumindest hier in Bonn ist die IHK ein super Ansprechpartner bei allen Problem mit dem Betrieb inkl. Arbeitszeiteten. Es gibt ja wie wir gesehen haben Gesetze an die sich auch DEIN Chef und deine Kollegen um Betrieb halten müssen. Wenn du über 18 bist, gilt § 3 ArbZG: ...beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit für Erwachsene acht Stunden täglich. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden ist zulässig, allerdings darf die werktägliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten acht Stunden nicht überschreiten. Ein zeitnaher Ausgleich muss also gewährleistet werden. Die höchstzulässige Wochenarbeitszeit beträgt bei sechs Arbeitstagen 48 Stunden. Also 40Std und nicht 52Std Vielleicht solltest du da auch mal mit dem Betriebsrat/Jugend und Ausbildungsvertretung und deinen Kollegen sprechen. Wenn sich der Betrieb nicht an Gesetze (auch über die Arbeitszeiten) hällt kann er von der IHK die Ausbildungserlaubniss entzogen bekommen. Zumindest hier in Bonn. Die Sache mit der Berufschule ist idr. Alles Absprache mit dem Chef. Hier gibt es nur sehr Allgemeine Empfehlungen von der IHK. Mit den Gesetzen kenne ich mich nicht aus aber da haben ja schon andere etwas gefunden. Ich würde Vorschlagen, dass du dich mal völlig unverbindlich mit der IHK in verbindung setzt, Ich denke du kannst vielleicht einfach eine Mail (von deiner Privaten adresse) an die IHK schicken sowas wie : _____________________ mein Name ist ... ich bin ... alt ich mache seit ... eine Ausbildung zu ... am ... hat mein Chef beschlossen ... vorher war es so geregelt ... in meinem Vertrag steht ... was kann ich tun (ohne meinen Ausbildungsplatz zu verlieren). ____________________ Natürlich ein bisschen genauer. Ich vermute die werden zuerst sagen "Da müssen Sie mal mit Ihrem Chef sprechen" und erstmal nichts weiter tun, aber ich denke dass sie auf anfrage auch etwas genauer antworten werden. htl Beppo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast runtimeterror Geschrieben 5. November 2006 Teilen Geschrieben 5. November 2006 Also um's auch nochmal zu sagen: NEIN, das ist definitiv nicht erlaubt Also ich würde einfach mal bei der IHK anrufen und eine erste Auskunft einholen - das vermeidet einige Missverständnisse und geht schneller. Ich bin selbst Ausbilder und habe mich damit schon befassen müssen. Der Arbeitgeber muss die gesamte Schulzeit, die sich mit der regulären Arbeitszeit überschneidet als Arbeitszeit anrechnen. Wenn du nach der Berufsschule noch auf den Betrieb musst, ist dir auch die Anfahrtszeit als Arbeitszeit anzurechnen. Die Schulstunden gelten als Zeitstunden, d.h. 8 Schulstunden sind NICHT 8 Arbeitsstunden. Die Pausen zwischen den Schulstunden sind meines Wissens nach auch als Arbeitszeit zu werten. (planmäßige) Freistunden bin ich mir nicht sicher. Fallen Stunden aus, so bist du als Berufsschüler verpflichtet in der Schule zu bleiben und "auf Abruf" zu sein - falls doch noch eine Vertretung auftaucht. Dein Arbeitgeber hat das Recht dich auf die Arbeit zu zitieren, um den Arbeitstag auf 8 Zeitstunden aufzufüllen (macht oft keinen Sinn). Überstunden sind 'zeitnah' abzubauen. Du darfst als Auszubildender keine Überstunden machen (ja, ich hatte auch regelmäßig Überstunden im dreistelligen Bereich - der Nachteil einer kleinen Firma). Pausenregelungen sind jetzt mal off-topic... Das sind zumindest die Regelungen in NRW... weiß nicht, ob es da Unterschiede zwischen den Ländern gibt. Wenn du unter 18 bist gelten ganz andere Regelungen. Für deinen Arbeitgeber springt dabei eigentlich der Entzug der Ausbilderlizenz raus - wie gut die IHK das durchsetzt weiß ich allerdings nicht. Bisher haben wir uns immer mit dem Arbeitgeber einigen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 5. November 2006 Teilen Geschrieben 5. November 2006 ...Die Schulstunden gelten als Zeitstunden, d.h. 8 Schulstunden sind NICHT 8 Arbeitsstunden...Ja was denn nun? Beides geht nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast runtimeterror Geschrieben 5. November 2006 Teilen Geschrieben 5. November 2006 Ja was denn nun? Beides geht nicht. Sorry, missverständlich ausgedrückt: Die Zeit auf der Uhr zählt, nicht die Anzahl der Zeilen auf dem Stundenplan. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 7. November 2006 Teilen Geschrieben 7. November 2006 Dein Arbeitgeber hat das Recht dich auf die Arbeit zu zitieren, um den Arbeitstag auf 8 Zeitstunden aufzufüllen (macht oft keinen Sinn). macht auch keinen Sinn, wenn man sich die 9 Uhr Regel ansieht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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