Sire Geschrieben 5. September 2006 Teilen Geschrieben 5. September 2006 Tach zusammen, Bin seit 01.09 Auszubildender als IT-Systemelektroniker. Mein Bruttoeinkommen beträgt 674,44 €, Nettoeinkommen ca. 530 Euro. Kriegen meine Eltern da noch Kindergeld für mich ?? Bin 15.10.1986 geboren, also 19 Jahre alt. Danke im vorraus. Sire Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hüsi Geschrieben 5. September 2006 Teilen Geschrieben 5. September 2006 kommt ganz drauf an. ich habe in meiner Steuererklärung ziemlich viel an Werbungskosten angegeben (Computer, Verbrauchsmaterial, Fahren zur Arbeit/Berufsschule usw.) und mein Dad hat noch recht lang Kindergeld bekommen. Dazu musst aber DU auch was investieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sire Geschrieben 5. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 5. September 2006 Hallo, Was meinst du mit Investieren ?? Ich muss in meiner Steuererklärung auch viel angeben oda ?? 1.) Ich muss 40km pro Fahrt also 80 KM am Tag zur Arbeit gahren. Zur Berufsschule sind sogar 45km also 90km am Tag. 2.) Ich hab auch nen PC, muss ich nen neuen kaufen um den in der Steuererklärung anzugeben ?? 3.) Falls Punkt 3 zutrifft kann ich doch nen Laptop kaufen und den angeben oder ?? 4.) Verbrauchsmaterial hab ich auch ( Stifte, Hefte, etc. ) Was kann man dne so alles angeben ?? Ich hoffe du kannnst mir helfen und ich nerve nicht. Sire Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hüsi Geschrieben 5. September 2006 Teilen Geschrieben 5. September 2006 Ja Steuererklärung musst du machen. und da gibst du auch deine Werbungskosten an... Mit investieren meint ich, Geld in die Hand nehmen, mit dem du in Werbungskosten-Material investierst, damit du die dann absetzen kannst... 1.) Ich muss 40km pro Fahrt also 80 KM am Tag zur Arbeit gahren. Zur Berufsschule sind sogar 45km also 90km am Tag. Fahrten gehören zu den Werbungskosten... passt also. Allerdings mein ich, die haben was an der Fahrtkostenpauschale geändert... Bin da nicht mehr so auf dem laufenden... 2.) Ich hab auch nen PC, muss ich nen neuen kaufen um den in der Steuererklärung anzugeben ?? Du kannst einen PC über drei Jahre absetzten (das gilt mein ich ab nem gewissen Betrag (500 €??) 3.) Falls Punkt 3 zutrifft kann ich doch nen Laptop kaufen und den angeben oder ?? Ja 4.) Verbrauchsmaterial hab ich auch ( Stifte, Hefte, etc. ) Was kann man dne so alles angeben ?? Zusätzlich wurden bei mir Rohlinge, Bücher, mein iPAQ nebst Zubehör (*G*), ne Aktentasche und dergleichen als Werbungskosten akzeptiert... Und ich hatte noch zusätzlich Fahrten zu privaten Lerngruppen aufgeschrieben... Dannst einfach versuchen, viel einzutragen. Was dem Finanzamt nicht gefällt, streichen die dann halt. Du musst mit deinem Jahreseinkommen unter nem gewissen Jahresbetrag kommen (bzw. dein Jahreseinkommen durch Abzug der Werbungskosten unter diesen Betrag bringen). Frag jetzt aber net wo die Höchstgrenze liegt ...und ich nerve nicht. Nö nicht wirklich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. September 2006 Teilen Geschrieben 5. September 2006 Du kannst einen PC über drei Jahre absetzten (das gilt mein ich ab nem gewissen Betrag (500 €??) Sofortabzug bis zu einem Betrag von 410 Eur netto, weil es dann unter GWG's (geringwertiges Wirtschaftsgut) fällt. Zusätzliche Bedingungen für den Sofortabzug: - das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar, - es handelt sich um ein abnutzbares bewegliches Anlagegut. Ansonsten: Die 3 Jahre Abschreibung nach AfA für einen PC sind richtig. [/klugsch..] bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
devil666_mike Geschrieben 6. September 2006 Teilen Geschrieben 6. September 2006 Also ich hab bis ins 3te Lehrjahr Kindergeld bekommen (netto so irgendwas zwischen 600€ und 700€) und ich hatte niemals eine Steuererklärung gemacht. Ich hab ja auch keine gezahlt. Ich musste denen nur ein Verdienstbescheid-Formular von der Firma ausfüllen lassen und hinschicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mhel Geschrieben 6. September 2006 Teilen Geschrieben 6. September 2006 Wer VLs bekommt muss eh eine Steuererklärung bzw einen Teil davon machen und beim Finanzamt abgeben. mhel der gestern 2,02 aus der Steuererklärung zurückbekommen hat ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nitzpipp Geschrieben 7. September 2006 Teilen Geschrieben 7. September 2006 moin. kg is mit der summe ueberhaupt kein problem mehr, da fuer die berechnung seit letztem jahr nurnoch das nettoeinkommen beruecksichtigt werden darf, nichtmehr wie vorher das bruttoeinkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die-nina Geschrieben 7. September 2006 Teilen Geschrieben 7. September 2006 aber das kindergeld steht weiterhin der mutter zu, und das problem ist das das miteinberechnet wird was du im monat so hast, also wenn du kindergeld von deiner ma bekommst dann wird das zu dem netto dazugerechnet ... was ledier dazu führen kann das du dann zuviel hast und es nicht mehr bekommst ... ganz komische sache. ich mach das momentan so das meine mutter, meinem mitbewohner das geld überweist, quasi für miete dann. berichtigt mich wenn ich falsch bin, aber so wurde mir das irgendwie erklärt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nitzpipp Geschrieben 7. September 2006 Teilen Geschrieben 7. September 2006 du bist falsch;) was deine mutter dann mit dem kg macht is ihr problem. kann se dir ja quasi auch in bar geben. wird jedenfalls in keinem kg/fragebogen abgefragt wer da sgeld nun bekommt, und ich habs mir auch gleich auf mein konto ueberweisen lassen. mein bruttoeinkommen hat 750eus betragen und ich hatte keinerlei probleme letztes jahr - davor, also die brutto/netto-regelung nochnicht in kraft war musste ich meine werbungskosten etwas erhoehen, aber gut das in der it-branche ja mal eben nen laptop benoetigt werden kann;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sire Geschrieben 7. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2006 tach zusammen, Werbekosten werden ja von der teuer abgesetzt, mein Vater behauptet jetzt das wenn man keine Steuer Zahlt auch keine zurück bekommt. Stimmt das oder denkt der falsch ?? Sire Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. September 2006 Teilen Geschrieben 7. September 2006 Werbekosten werden ja von der teuer abgesetzt, mein Vater behauptet jetzt das wenn man keine Steuer Zahlt auch keine zurück bekommt. Stimmt das oder denkt der falsch ?? Man bekommt keine Steuern zurück, sondern setzt Kosten von der Steuer ab, wie Du selbst im ersten Halbsatz richtig schreibst. Von Null kann aber nichts absetzen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die-nina Geschrieben 8. September 2006 Teilen Geschrieben 8. September 2006 @ nitzpipp ging auch nich wirklich um das kindergeld, sondern das ich das geld halt mehr hab im monat und das mitberechnet werden soll. jedenfalls hat die "nette" frau das am telefon gesagt, das ich solche sachen mit einberechnen muss... das mein vater beamter is wird wohl keinen unterschied machen?! (naja ausser das er auch noch ma was bekommt, etwa 75 €, irgend n blöder zuschlag weil meine ma kindergeld bekommt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 10. September 2006 Teilen Geschrieben 10. September 2006 Solange dein Netto Jahreseinkommen (und damit sind ALLE deine Einkünfte gemeint, die du in dem besagten Jahr hattest) unter 7680€ liegt, haben deine Eltern bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld für dich. Auf die oben genannte Summe werden dann noch die Werbungskosten aufgerechnet. Falls du keine angeben kannst, wird dies mit einer Pauschale von 920€ gewertet. Du darfst also ein Wert von min 8600€ nicht überschreiten, sofern du nicht noch mehr Werbungskoten absetzen kannst. greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sire Geschrieben 10. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. September 2006 aber mein vater sagt wenn cih keine Steuern einbezahle kann ich auch nichts absetzten stimmt das ?? Sire Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 10. September 2006 Teilen Geschrieben 10. September 2006 Ja, stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 Naja das ist schon richtig. Die genannte Werbepauschale kannst du natürlich auch nur absetzen, wenn du den Betrag von 7680€ überschreiten solltest. Vorher kommst du ja auch nicht in den zwang diese absetzen zu müssen um das Kindergeld zu behalten. Das Rechenbeispiel bezog sich dementsprechend auch auf eine theoretische Einkommensgrenze. Wenn du also unter 7680€ Jahreseinkommen liegst, kannst du afaik auch nix absetzen... P.S: Was interessant wäre ist dann, ob der Freibetrag auch den gennanten 7680€ entspricht. Würde ja Sinn machen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aGGroLadY Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 Bei deinem Gehalt liegst du auf jedenfall unter den 7680 €, also musst du auch keine Steuererklärung machen, weil du keine zahlen muss. Natürlich kannst du das Teil ausfüllen und jemand beim Finanzamt ärgern ^^ Kindergeld bekommen die meisten noch während ihrer ganzen Ausbildung. Also du kannst nix von der Steuer absetzen, weil du ja auch keine zahlst. Wird dann erst interessant wenn du mit deiner Ausbildung fertig bist, aber dann gibts kein Kindergeld mehr von dem her ist das jetzt noch nicht interessant. Kleines beispiel von mir: ich hab in dem halben jahr bevor ich meine Ausbildung angefangen habe Vollzeit vor 2 Monate gearbeitet und pro monat 1500 € verdient, das musste ich dann natürlich versteuern. Ich lag aber mit meinen 3000 € von den 2 Monaten und den 4 Monaten Ausbildungsgehalt immer noch unter den 7680 €, da musste ich dann eine Steuererklärung machen, damit ich meine Steuer zurück bekomme und in dem Fall hab ich auch meine komplette Lohnsteuer und nicht zu vergessen meine Kirchensteuer zurück bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etreu Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 moin. kg is mit der summe ueberhaupt kein problem mehr, da fuer die berechnung seit letztem jahr nurnoch das nettoeinkommen beruecksichtigt werden darf, nichtmehr wie vorher das bruttoeinkommen. Hast du das irgendwie schriftlich? Ich habe das schon ein paar Mal gehört aber noch nichts gelesen. Übrigens bekommst du nur noch KG bis 25, da du 86'er Baujahr bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 Gugst du hier! Im oberem Drittel des Beitrages ist eine rot markiert Passage. Für die faulen unter uns, hab ich das mal rüberkopiert : Anfang 2005 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass bei Arbeitslohn nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (= Brutto minus Sozialabgaben) des Kindes gewertet werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
etreu Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 Gugst du hier! [...] Ich dachte dabei eigentlich an was Handfestes, wie ein Gesetzestext. Bei solchen Dingen, gehe ich nämlich gern auf Nummer sicher. Da geht kann es mal eben um gut 2200EUR gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 Auf der Seite findest du weiter unten noch einige Links zu den Gesetz u.a. Musst dich da mal bissl durchklicken... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nitzpipp Geschrieben 11. September 2006 Teilen Geschrieben 11. September 2006 mit dem vertrauen is das immer so eine sache, aber...vertrau mir mal;) ich hatte neulich von der kg-stelle irgendnen anschreiben, dort stand das auch nochmal drinn. und ansonsten einfach mal bei der kg-stelle anrufen. zu denen muesste das ja inzwischen auchmal durchgedrungen sein:schlaf: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Patty1980 Geschrieben 15. September 2006 Teilen Geschrieben 15. September 2006 Das ist auch nicht unbedingt von der Steuererklärung abhängig. Du Beantragst das geld schließlich auch nicht beim Steurberater oder?? Also deine Eltern haben das recht auf Kindergeld bis du das 25. Lebensjahr ABGESCHLOSSEN hast. Allerdings musst du dann in der Häuslichen Gemeinschaft mit deinen Eltern leben, will sagen "oben bei Mutti" :-) Wenn das der fall ist stht dem ganzen nichts mehr im wege.. Aber nen tipp.. Die Agentur für Arbeit hilft bei der Frage aber auch gerne weiter.. einfach mal hin gehen und nachfragen.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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