PSI-X Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 Hi Leutz! Hab da ne Frage : Mein bester Kollege ist 2001 mit seiner Ausbildung fertig. Nun geht er am 01.10.2001 an die Berufsakademie studieren - da ich leider wenig Plan davon habe konnte ich Ihm die Frage nicht beantworten, ob er sich in dieser Zeit arbeitslos melden kann?!?! Falls Dies geht : a.) Ab wann ist die Ausbildung zu Ende? (Nach Bestandener Abschlussprüfung, oder mit Auslaufens des Ausbildungsvertrages?) b.) Gibts dann Arbeitlosengeld (also 800 DM > ), oder nur so nen Arbeitshilfsgeld (300DM > ) Wäre cool wenn jemand Antworten könnte der davon Ahnung hat! Ciao PSI Zitieren
Spike Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 a) mit der bestandenen Prüfung endet das Ausbildungsverhältniss. er sollte sich unbedingt Arbeitslos melden, schliesslich hat er auch die Jahre über Sozialabgaben geleistet. Wie hoch das allerdings ist weiss ich nicht. Hat er nicht die Möglichkeit im alten Betrieb die Zeit zu überbrücken? Als Aushilfe oder so? mfg Spike Zitieren
T. Schiffler Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 Also ich sage auch auf jeden Fall Arbeitslos melden. Was es da nun genau gibt weiß ich nicht ------------------ http://www.IT-Ausbildung24.de - Der Server von Azubis für Azubis Zitieren
PSI-X Geschrieben 7. Dezember 2000 Autor Geschrieben 7. Dezember 2000 Wollte ich damals auch machen (arbeitlos melden) war mir aber zuviel Hektik! Mein Kollege (und bester Freund) hat Mediendesigner gelernt, (wir haben damals schon zusammen EDV-Kaufmann Ausbildung gemacht) und haben auch damals in einer Firma gearbeitet...! Ich kann mir gut vorstellen, das er in seiner Firma - in der er gelernt hat auch nebenbei arbeiten gehen könnte - aber er wollte halt wissen ob dies sich für die 2-3 Monate ne Auszeit holen könnte - bevor er mit dem Studium anfängt...das würde er aber natürlich nur machen wenn er auch entsprechend Geld bekommt...weiß jemand wie das ist? P.S.-> ist kein "Sozialschmarotzer, hat die letzten fünf Jahre parallel immer in zwei Jobs gearbeitet und auch immer schön gezahlt... Danke + Ciao PSI Zitieren
Spike Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PSI-X: Wollte ich damals auch machen (arbeitlos melden) war mir aber zuviel Hektik! Zitieren
PSI-X Geschrieben 7. Dezember 2000 Autor Geschrieben 7. Dezember 2000 @Spike LOL Schön wärs ;-) Nee, war dann in meiner "alten" Firma nebenbei arbeiten...im Benutzerservice rumgeschraubt...halt so Arbeit die man gut nebenbei machen kann! Deswegen hatte ich mich nicht arbeitslos gemeldet...aber hast Du ne Ahnung was ich meinem Kollegen sagen kann? Er hat tausend Fragen, ich keine Antworten und er hat momentan keinen Internetanschluss ;-) --- Also nach den bisherigen Posts schließe ich mal daraus das er schon mit bestandener Abschlussprüfung (er hat nochmal gelernt) Mitte Juni fertig mit seiner Ausbildung ist, und sich dann bin 1.10 arbeitslos melden kann! Die Frage ist jetzt nur, ab wann man "Arbeitlosengeldberechtigt" ist - da muß man doch irgendwie schon ne Zeit lang vorher gearbeitet haben, oder sowas? - - - PSI Zitieren
PSI-X Geschrieben 7. Dezember 2000 Autor Geschrieben 7. Dezember 2000 *erst grinsend* *dann auf Spike niederschlagend* LOL Da kann ich mir auch gleich "Klingonisch für Chinesen" schnappen...da versteh ich genauso viel ;-) PSI Zitieren
Münsteraner Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 Arbeitslosengeld bekommt er auf jeden Fall. Undzwar: rund 2/3 von seinem Gehalt, was er verdient hätte wenn er übernommen werden sollte,oder mind. das Gehalt/Vergütung, die er während seines letzten Ausbildungsjahrs verdient hat. ---alle werte nur ca.--- !!! Aber: er soll bloss aufpassen, das er bei seiner quali vom arbeitsamt nicht sofort vermittelt wird, und er dann 3-4 monate scheissarbeit erledigen muss, wenn er da kein bock drauf hat.....!!! schö wastl... Zitieren
Webentwickler Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PSI-X: Hi Leutz! a.) Ab wann ist die Ausbildung zu Ende? (Nach Bestandener Abschlussprüfung, oder mit Auslaufens des Ausbildungsvertrages?) b.) Gibts dann Arbeitlosengeld (also 800 DM > ), oder nur so nen Arbeitshilfsgeld (300DM > ) Zitieren
Spike Geschrieben 7. Dezember 2000 Geschrieben 7. Dezember 2000 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Webentwickler: Ahoi, zu a) Die Ausbildung endet mit bestehen der Abschlussprüfung zu Es gibt Geld. Was genau kannst Du bestimmt unter www.arbeitsamt.de oder bei der Geewerkschaft erfahren. Webentwickler Zitieren
PSI-X Geschrieben 7. Dezember 2000 Autor Geschrieben 7. Dezember 2000 @WastlHammer Na mit Deiner Aussage hab ich wenigstens mal was in der Hand was ich ihm sagen kann...jo, das mit dem vermitteln wäre wohl doof...und bei ner Quali als EDV-Kaufmann + Mediendesigner könnte das wohl leicht passieren...kann man denn so was entgegenwirken, oder kann man dem Arbeitsamt gleich sagen "Bin eh nur 3 Monate arbeitslos, und dann hab ich wieder was?!!?!?!" Geht sowas...? PSI Zitieren
Rosebutt Geschrieben 8. Dezember 2000 Geschrieben 8. Dezember 2000 also: Arbeitslos melden sollte amn sich auf jeden Fall, weil: - gibt Geld (mehr als 12 Monate Sozialbeiträge bazahlt = Arbeitslosenunterstützung = 60% altes Gehalt / Vergütung ) (glaub ich). Allerdings hat die SPD ja diese seltsame ominöse "bedingte Arbeitslosenhilfe" gestrichen. Nachfragen... - Du hast dmit einen Zeitraum von 3Monaten Rentenversichrungsbeiträgen bezahlt. Kann im alter WICHTIG sein, wenns drum geht, wann du deine Rente bekommst. - Du bist dann weiterhin Krankenversichert. - Auf jeden Fall den Bescheid der Akademie mitnehmen, und sagen: "Hier da bin ich in drei Monaten. Ich hab auch schon eine Stelle in Aussicht als Aushilfe für diese drei Monate. Das steht aber noch nicht fest *blabla*." Trotzdem dann die Unterstützung beantragen und dich voerst als arbeitslos registrieren lassen. (Musst ja keine Stelle haben, einfach mal ne kleine Lüge.) Weil meistens dauert die Vermittlung seine Zeit. Und da du eh nur DREI monate arbeitslos bist, will dich für die Zeit eh keiner (sorry, nicht hart gemeint) Ich habs damals nach dem zivi so gemacht, und es hat schon sehr viel geholfen. Rosebutt, der Rechtsberater..... :-) Zitieren
PSI-X Geschrieben 8. Dezember 2000 Autor Geschrieben 8. Dezember 2000 Danke Rosebutt! Stell Dich als mein Rechtsberater an ;-) Gib das mal so an meinen Kollegen weiter! Also hingehen mit nem Wisch von der Berufsakademie...sagen "da bin ich ab Oktober" und ich hab vielleicht in den drei Monaten ne Aushilfstätigkeit...aber nicht sicher blabla...und dann warten bis Oktober? Mmmh, geb dem das dann mal so weiter...und wenns klappt schuldet er de Threat hier mindestens zwei Kasten ;-) Mal ne Frage von mir : wie ist das eigentlich wenn man sowieso nen Nebenjob hat, neben der Ausbildung...kann man sich dann trotzdem "arbeitslos" melden? Ciao PSI Zitieren
Spike Geschrieben 8. Dezember 2000 Geschrieben 8. Dezember 2000 HAllo Rosebutt, da ist noch ein Topic für dich offen wo du dich äussern solltest mfg Spike Zitieren
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