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Geschrieben

Hallo,

ich habe da 2 Fragen ...

Die erste wäre mit wieviel BAB könnte ich rechnen wenn ich von zuhause ausziehen sollte?

Hat da wer Erfahrungen oder weiß jmd zufällig wie das berechnet wird ?

Die 2. Frage ist meine Berufsschule ist gut 35km von mir entfernt, kann ich mir diese Kosten irgendwo (teil) erstatten lassen?

Gibt es da einen Unterschied wenn ich BAB bekommen sollte, oder nicht?

Fragen über Fragen, bin dankbar für jede (konstruktive) Antwort

Geschrieben

hi,

ich wollte sowas auch machen, also Fahrtkosten absetzen.

Laut Auskunft eines bekannten Steuerfachangestellten kann ich dies jedoch nur machen, wenn ich Lohnsteuer bezahle.

Da ich das nicht bezahle, kann ich somit auch überhaupt garnix absetzen.

Ich geh davon aus, dass es bei dir genauso sein wird.

Geschrieben

Das ist auch mein Problem, habe viel Fahrtkosten aber da ich jetzt auch im 2. Lehrjahr noch keine Steuern zahle kann ich auch nichts absetzen.

Hab extra meinen Vater gefragt, der ist Diplom Betriebswirt.

Geschrieben

Ich habe irgendwo mal gelesen gehabt, das man an der Berufsschule selbst einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung bekommen kann, nur finde ich darüber nichts mehr. Hat dazu jmd mehr Informationen?

Im Endeffekt wäre es ja auch logsich, da Busfahrer ja auch ein Schoko Ticket erhalten würden.

Geschrieben

richtig solange keine lohnsteuer gezahlt wird, kann auch nichts über die steuererklärung abgesetzt werden.

nähere infos zu BAB hier

vielleicht können aber deine eltern die fahrtkosten bei ihrer steuererklärung einreichen, als unterstützung für die ausbildung oder so....bin mir da aber nicht sicher

Geschrieben
ich hab 700 euro fahrtkosten erstattet bekommen...

wenn du z.b. 2 geschwister hast, werden dir die 350 euro selbstbeteiligung erlassen...

Könntest du mir das näher erläutern ?

Wo wohnst du, woher hast du das Geld bekommen?

Bitte mal möglcihst viele Infos

Geschrieben
Könntest du mir das näher erläutern ?

Wo wohnst du, woher hast du das Geld bekommen?

Bitte mal möglcihst viele Infos

du musst einen antrag beim landratsamt stellen, dass du einen pkw zur fahrt in die bs benutzen darfst;

als grund kann man z.b. angeben, dass man mit öffentlichen verkehrsmitteln 2 stunden länger unterwegs ist am tag als mit dem pkw.

wird der antrag genehmigt muss man am ende des schuljahres einen weiteren antrag auf erstattung des fahrtkosten stellen.

hier bekommt man das geld zurück, was man benötigt hätte, wenn man mit den öffentlichen verkehrsmitteln gefahren wäre (auch die beifahrer bekommen das!!) abzüglich 340 euro selbstbeteiligung.

wenn man nun 2 geschwister hat (für die die eltern noch kinder bekommen + du selbst) also insgesamt 3 kinder deinen eltern noch auf der tasche liegen, dann wird dir die selbstbeteiligung erlassen und du bekommst den vollen satz.

Geschrieben
abzüglich 340 euro selbstbeteiligung.

jährlich oder monatlich ?

wenn man nun 2 geschwister hat (für die die eltern noch kinder bekommen + du selbst) also insgesamt 3 kinder deinen eltern noch auf der tasche liegen, dann wird dir die selbstbeteiligung erlassen und du bekommst den vollen satz

.

Ich habe aber nur eine Schwester, fällt die Selbstbeteiligung dann ?

Geschrieben

zu 1: jaehrlich natuerlich

zu 2: mit selbstbeteiligung

bei 35 km wird dir da wahrscheinlich nicht sooo viel bleiben

ich hab für ca. 70 einfach --> 700 bekommen ohne wären es 350

bei dir dann ca. die hälfte --> 175

wobei bei der kürze der strecke brauchste sicher einen anderen grund als den mit den 2 stunden...

aber das siehste ja alles auf dem formular

Geschrieben

Also ich hab en Antrag beim Arbeitsamt gestellt für Fahrtgeld unterstützung!

Da ich jeden Tag ne gute Stunde zu Arbeit / Schule unterwegs bin ;)

Einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen :)

Gruß Maddog

Geschrieben

Zum Thema BAB:

Erfahrungsgemäß bekommst du zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung soviel BAB zugesprochen, wie es der minimale Satz zum Leben vorsieht. (steht irgendwo im Sozialgesetzbuch)

Also bei den alten Ländern würde soviel hinzugegeben, das ich ca. 600€ netto habe. (kindergeld wird nicht mit einberechnet, hast also noch xtra = ca. 750€)

Gruß

P.S. Vorrausgesetzt du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern, deine Arbeitsstelle is mit dem ÖPNV zu schwer zu erreichen & das deine Eltern nicht zu viel verdienen.

  • 2 Wochen später...

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