russkij Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 Hallo alle Frage zur ZP: Muss man am Tag der ZP danach in die Arbeit? Wieviele Stunden werden dann als Arbeitszeit gewertet? Nur die Prüfungszeit oder auch der Weg zum Prüfungsort? Frage zur AP: mich interessiert der Zeitablauf der einzelnen Prüfungsteile bzw. Vorbereitung: ich schreibe jetzt einfach mal so wie ich das mir vorstelle und ihr berichtigt micht bitte, möglichst mit ungefähren Zeitangaben/Zeitspannen. also, schriftliche Prüfung ist am 10.05.07 1. kurz davor bekommt man eine Einladung der IHK 2. die Prüfung wird geschrieben. 3. Projektantrag 4. Projektdurchführung + Dokumentation 6. Dokumentation an die IHK senden 7. Präsentation und Fachgespräch ist diese Reihenfolge korrekt? wie groß ist die Zeitspanne Zwischen der schriftlichen und dem Projektantrag (oder andersrum, je nach reihenfolge) vielen Dank schon mal gruss Alex Zitieren
Tobe Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 Antwort zur ZP: Nein diesen Tag wird man eigentlich ganztags vom Betrieb freigestellt. Jedoch würde ich im Betrieb nachfragen ob danach noch Anwesenheitspflicht ist. Eigentlich wird der ganze Tag als Arbeitszeit gewertet so lange wie du am Tag arbeiten musst, so dass du kein Minus machst... zur AP kann ich dir leider noch nichts sagen Zitieren
Wichteline Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 Den Projektantrag gibst du viel früher ab. Meinen Muss ich Anfang Februar abgeben, ist aber von IHK zu IHK etwas unterschiedlich. lg Zitieren
philrs Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 "Etwas" ist gut. Bei meiner IHK (Essen) war der Antrag im Februar fällig, aber wie man im Forum ja unschwer erkennen kann wollen manche IHKs ihn erst im August/September/Oktober haben - da geht hier schon fast die Antragsrunde für die Verkürzer los. Sprich: Die Frage wird Dir nur jemand aus München vernünftig beantworten können. Zitieren
russkij Geschrieben 21. September 2006 Autor Geschrieben 21. September 2006 ok, danke für die antworten, hier eine korrektur: 1. Projektantrag (wird man hier von der IHK aufgefordert? wenn ja, wie lange hat man dann Zeit zwischen der Aufforderung der IHK und der Antragabgabe?) 2. kurz vor der schriftlichen ( 10.05.07 ) bekommt man eine Einladung der IHK 3. die Prüfung wird geschrieben. 4. Projektdurchführung + Dokumentation 5. Dokumentation an die IHK senden 6. Präsentation und Fachgespräch gruss Zitieren
philrs Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 ok, danke für die antworten, hier eine korrektur: 1. Projektantrag (wird man hier von der IHK aufgefordert? wenn ja, wie lange hat man dann Zeit zwischen der Aufforderung der IHK und der Antragabgabe?) 2. kurz vor der schriftlichen ( 10.05.07 ) bekommt man eine Einladung der IHK 3. die Prüfung wird geschrieben. 4. Projektdurchführung + Dokumentation 5. Dokumentation an die IHK senden 6. Präsentation und Fachgespräch gruss Schritt 0 ist schon einmal die Anmeldung zur Prüfung. Danach hatten wir 6 Wochen Zeit, einen Projektantrag abzugeben. Stand jeweils IHK Essen. Zitieren
Beelzebub Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 du erhälst die einladung zur prüfung und die aufforderung einen antrag abzugeben. weiß nicht mehr genau wann aber irgendwas anfang des jahres... schwierig wird das unterbringen von prüfung/projekt - da die zeit schon knapp werden kann... antrag musst du glaub ich im märz abgeben - prüfung is dann im mai. die einladung fürs mündliche hab ich mit dem ergebnis der abschlussprüfung erhalten (also ca. 6 wochen danach) und das mündlich findet glaub ich von anfang juli bis ?? statt. die angaben sind nicht so 100% genau aber sollten reichen um dir einen überblick zu verschaffen Zitieren
allesweg Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 1. Anmeldung zur Prüfung 2. Aufforderung zur Beantragung des Projekts 3. Projektantrag 4. Genehmigung mit Terminhinweis, bis wann spätestens abzugeben ist. 5. Projektarbeit 6. Abgabe der Projektarbeit 7. Einladung zur schriftlichen Prüfung 8. schriftliche Prüfung 9. Einladung zum Fachgespräch 10. Fachgespräch Zitieren
Wichteline Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 "Etwas" ist gut. Bei meiner IHK (Essen) war der Antrag im Februar fällig, aber wie man im Forum ja unschwer erkennen kann wollen manche IHKs ihn erst im August/September/Oktober haben - da geht hier schon fast die Antragsrunde für die Verkürzer los. Sprich: Die Frage wird Dir nur jemand aus München vernünftig beantworten können. Ich dachte die Leute die jetzt einen Antrag abgeben müssen machen auch jetzt im Herbst Prüfung? Wir, die wir ihn erst im Februar abgeben müssen machen irgendwann im Juni oder so Prüfung. Das sind doch 2 verschiedene Termine !? :confused: (((Ich weiß auch nur von Gerüchten dass ich den Antrag Anfang Februar abgeben muss. Offiziell weiß scheinbar niemand was. Schließlich geht meine nächste Theoriephase von November bis Februar, währenddessen dümpeln wir in Paderborn rum und nicht in der Firma... und es gibt Azubi-Kollegen denen auch nix gesagt wird, und die sich noch keine Gedanken über ein Projekt gemacht haben... Mal sehen wie das noch wird *ggg*))) lg Zitieren
russkij Geschrieben 21. September 2006 Autor Geschrieben 21. September 2006 Antwort zur ZP: Nein diesen Tag wird man eigentlich ganztags vom Betrieb freigestellt. Jedoch würde ich im Betrieb nachfragen ob danach noch Anwesenheitspflicht ist. Eigentlich wird der ganze Tag als Arbeitszeit gewertet so lange wie du am Tag arbeiten musst, so dass du kein Minus machst... hmm, ein Genosse meinte, man wird nur für die Zeit der Prüfung freigestellt. danach muss man entweder in die Arbeit oder wird von den Stunden abgezogen. bin verunsichert. gruss Zitieren
Angela Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 Kläre die Anwesenheitsfrage in jedem Fall mit Deinem Betrieb! Unsere Azubis müssen nach der Prüfung (die ja lediglich 2 Stunden dauert + ca. 30 Minuten für Hin- und Rückfahrt) im Betrieb erscheinen und die verbleibende Arbeitszeit ableisten. Macht das einer nicht = unerlaubtes Fernbleiben => Abmahnung. Andere Betriebe handhaben das anders. Also => mit einem Ansprechpartner im Betrieb, der solche Fragen entscheiden darf, vorab klären. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 21. September 2006 Geschrieben 21. September 2006 Im Berufsbildungsgesetzt steht, dass der Auszubildende für den Zeitraum der Prüfung freizustellen ist. Sprich bis Du die Prüfung abgegeben hast. Ob man danach in den Betrieb muss oder ob der Betrieb darauf verzichtet hängt alleine vom Betrieb ab und entscheidet er alleine. Frank Zitieren
russkij Geschrieben 22. September 2006 Autor Geschrieben 22. September 2006 vielen dank an alle, werde heute nachfragen gruss Zitieren
fi-newbie Geschrieben 26. September 2006 Geschrieben 26. September 2006 Hallo zusammen, hätte auch mal zwei Fragen zu dem Thema: 1) Bis bzw. ab wann sollte man sich Gedanken über das Thema des Projekts machen? Ich werde vorrauss. nächsten Sommer die AP haben (verkürzt auf 2 Jahre), weiß das aber noch nicht sicher. Wann sollte ich mir also Gedanken bzgl. des Projektes machen (v.a. da ich ja noch nicht sicher weiß, ob ich überhaupt nächsten So Prüfung hab)? 2) Wann bekommt man das Ergebnis der Zwischenprüfung? Wieviele Wochen ungefährt dauert es, bis die IHK das korrigiert hat? Und bekommt das der Betrieb oder der Azubi persönlich? Ich denke mal eher der Betrieb, oder? mfg newbie Zitieren
allesweg Geschrieben 26. September 2006 Geschrieben 26. September 2006 0.: neue Frage, neuer Thread. 1.: so früh wie möglich, jedoch darf erst nach der Genehmigung damit begonnen werden. 2.: das hängt von der regional zuständigen IHK ab. Zitieren
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