franc Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Hallo, weiss jemand ob das so normal und rechtens ist, wenn man z.b. die letzten vier Tage der Ausbildung keinen Lohn mehr bekommt? Bei mir war die Prüfung am 4. Juli, der Juli fängt mit einem Wochenende an und ich hab vor der Prüfung den letzten Tag Urlaub genommen. Habe aber für den Juli dann 0 Euro bekommen. Wenn ich für 30 Tage 600 Euro (brutto) bekomme müsste ich doch für 4 Tage immerhin noch 80 Euro (brutto) bekommen. Wenn nur die Arbeitstage gerechnet würden, wäre es doch noch knapp 60 Euro oder 30 wenn der Prüfungstag nicht als Arbeitstag gezählt wird. Ist doch nicht soo wenig... Gruss franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Also dein Arbeitsverhältniss endet nach §18 des BBiG mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Bishin zu diesem Datum, besteht das Arbeitsverltniss noch und somit auch die vertraglich festgelegten Bedingungen, wie zB der Lohn. Der Lohn wird monatlich ausgezahlt, sollten aber einzelnde Tage berechnet werden, so wird der Monat, nach §18 des BBiG, auf 30 Tage aufgeteilt. Zudem muss dir dein Lohn nach §15 und §19 Fortgezahlt werden, wenn du an Prüfungen teilnimmst. Des Weitern hast du auch Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern dir denn welches zusteht . Hier alles nachzulesen! Greetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
franc Geschrieben 22. September 2006 Autor Teilen Geschrieben 22. September 2006 danke für die prompte antwort. das deckt sich mit meiner vermutung, dass die mir einfach kein lohn mehr gezahlt haben obwohl er mir zustand, da werd ich noch ein wörtchen reden mit ihnen... gruss franc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Also dein Arbeitsverhältniss endet nach §18 des BBiG mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Sorry, aber das ist § 21: Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.Die Ausbildungszeit ist der Zeitrahmen, für den der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde. Liegt die Prüfung nach Ende des Ausbildungsvertrages, hätte eigentlich § 8 in Betracht gezogen werden müssen, sowie § 11. Da hier aber nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Ausbildungvertrag beendet ist, kann nichts genaues gesagt werden. Gesetzestexte zitiert nach: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
incredible_ente Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Egal was auf dem Ausbildungsvertrag steht, die Ausbildung endet mit Bestehen der IHK Prüfung. Bis dahin besteht auch anspruch auf x/30 Gehalt vom Monat - war letzte Woche noch Thema in der BS. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Ja srry, ich meinte natürlich auch §21. §18 ist von mir ja weiter unten auch nochmal angegeben, für die Bemessung und Fällig. Waren irgendwie zuviele § Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Egal was auf dem Ausbildungsvertrag steht, die Ausbildung endet mit Bestehen der IHK Prüfung.Lies (und versteh) bitte den von mir zitierten Paragraphen aus dem Berufsbildungsgesetz. Ich fass es nochmal in eigene Worte: Ein Ausbildungsvertrag hat ein vertraglich festgeschriebenes Enddatum. Zu diesem Datum endet der Vertrag, egal ob der Azubi bis dahin durch die Prüfung durch ist oder nicht. Ein Ausbildungsvertrag endet vor dem vertraglich festgesetzten Datum, wenn der Azubi die Prüfung vor dem Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit bestehen sollte. Für Ausbildungsverträge gibt es Verlängerungsmöglichkeiten. Und nochmal: liegt der Termin der mündlichen Prüfung hinter dem Termin "Vertragsende", so ist der Vertrag (so nichts anderes schriftlich vereinbart) beendet. Ohne weitere Informationen des Fragestellers stochern wir hier also im Nebel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Er hätte wohl keinen Anspruch mehr auf Urlaub, wenn der Vetrag ausgelaufen wäre Frage damit geklärt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Er hätte wohl keinen Anspruch mehr auf Urlaub, wenn der Vetrag ausgelaufen wäre Frage damit geklärt? Ohne weitere Informationen des Fragestellers stochern wir hier also im Nebel. Antwort damit geklärt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Nö.. lesen unso! Wie schon gesagt, er hätte wohl keinen Urlaub mehr gehabt, wenn der Vertrag bereits ausgelaufen wäre . Da er aber geschriebn hat, das er den Tag vor der prüfung noch Urlaub hatte, muss logischerweise auch noch ein Vertrag bestehen .Und um die Situation, das der Ausbildungsvertrag schon vor der Prüfung ausgelaufen war, ging es eben... -.- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Spekulier doch nicht rum. Wenn der vertrag nicht mehr bestanden hat, hätte er den Tag vor der Prüfung nicht arbeiten gehen brauchen. Ob man jetzt irgendwo mal von urlaub gesprochen hat (auch wenn kein Vertrag besteht) ist juristisch völlig egal. Entweder Urlaub, oder kein Vertrag mehr. Beides mit der Konsequenz des Nichtarbeiten gehens. Also lassen wir die Sache doch von @franc aufklären. Schliesslich hat er seinen Vertrag und kann schon lesen. Wir haben keinen Vertrag und können nur spekulieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 22. September 2006 Teilen Geschrieben 22. September 2006 Entschuldige bitte. Aber wo ist das bitte Spekulation? Wenn er sagt das er sich den Tag vor der Prüfung Urlaub genommen hat, dann meint er das wohl auch so. Er kann sich nunmal keinen Urlaub nehmen, wenn er sich nicht in einem Arbeitsverhältniss mit irgendwem befindet. Ansonsten kann ich gerne damit anfagen und alles hier in Frage zustellen, was gepostet wird... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. September 2006 Teilen Geschrieben 23. September 2006 Entschuldige bitte. Aber wo ist das bitte Spekulation? Da: wohl auch so. Er kann sich nunmal Ansonsten kann ich gerne damit anfagen und alles hier in Frage zustellen, *Zehnzeichenlückenfüller* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sour Geschrieben 23. September 2006 Teilen Geschrieben 23. September 2006 Srry, aber du solltest dir mal Gedanken über die Bedeuteung des Wortes Spekulation machen. Ich habe lediglich Informationen als Argumente ausgleget, die der Threadersteller selber geschrieben hat. Spekulation hingegen wäre, wenn ich nur mutmassen würde (Es ist nunmal Fakt, ohne Arbeitsverhätniss->Vertrag, kein Urlaub; ganz einfach). Da er geschrieben hat das er sich aber Urlaub genommen hat, ist das keine mutmassung oder gar Spekulation. Im übrigem ist deine Aussage betreffend dem o.g schon weitaus eher eine Spekulation, denn du spekulierst dadrauf, dass er versehentlich/fälschlicherweise das Wort Urlaub benutzt hat. Gleich wird eh wieder gemeckert, weil das zu viel OffTopic wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MAD-Reiss Geschrieben 23. September 2006 Teilen Geschrieben 23. September 2006 Vielleicht ist ja auch nur was in der Buchhaltung schief gelaufen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakkera Geschrieben 25. September 2006 Teilen Geschrieben 25. September 2006 Ein Ausbildungsvertrag hat ein vertraglich festgeschriebenes Enddatum. Zu diesem Datum endet der Vertrag, egal ob der Azubi bis dahin durch die Prüfung durch ist oder nicht.. Es ist nicht egal ob der Auszubildende die Prüfung bestanden hat oder nicht (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Da steht ja klip und klar selbst wenn der Azubi durch die Prüfung rasselt MUSS das Arbeitsverhältnis auf verlangen des Azubis verlängert werden. Der Fall das die Ausbildung wie im Vertrag angegeben endet ist nur wenn: Der Azubi durch die Prüfung fällt Der Azubi nicht weitermachen will also isses nicht egal ob er bis dahin die Prüfung geschafft hat oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. September 2006 Teilen Geschrieben 25. September 2006 Die Ausbildung endet: - wenn der Azubi besteht - der Azubi keine Verlängerung beantragt. Wollen reicht nicht - der Antrag zählt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. September 2006 Teilen Geschrieben 25. September 2006 Die Ausbildung endet: - wenn der Azubi besteht - der Azubi keine Verlängerung beantragt.Nicht ganz. Die Ausbildung endet: Zum im Vertrag vereinbarten Termin.Früher, zum Zeitpunkt, wenn der Azubi die Prüfung besteht. Besteht der Azubi die Prüfung nicht, endet der Vertrag auch zum genannten vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Auf Antrag kann der Vertrag verlängert werden. Also: auch in dem Fall, dass sich die Prüfung über den Vertragszeitraum hinaus erstreckt, gilt das vertragliche Ende des Ausbildungsvertrages. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakkera Geschrieben 25. September 2006 Teilen Geschrieben 25. September 2006 @allesweg ich ging dafon aus das der Azubi der verlängern will auch den entsprechenden Antrag stellt @Chief Das was du und allesweg und ich sagen ist im prinzip das selbe ob man jetzt sagt: Der Fall das die Ausbildung wie im Vertrag angegeben endet ist nur wenn: Der Azubi durch die Prüfung fällt Der Azubi nicht weitermachen will oder: - wenn der Azubi besteht - der Azubi keine Verlängerung beantragt. oder: Zum im Vertrag vereinbarten Termin. Früher, zum Zeitpunkt, wenn der Azubi die Prüfung besteht. Besteht der Azubi die Prüfung nicht, endet der Vertrag auch zum genannten vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Auf Antrag kann der Vertrag verlängert werden. Also: auch in dem Fall, dass sich die Prüfung über den Vertragszeitraum hinaus erstreckt, gilt das vertragliche Ende des Ausbildungsvertrages. es is alles das selbe wir streiten irgendiwe gerade mehr um die formulierung als über den inhalt Aber da wir uns inhaltlich alle einig sind find ich beenden wir diese Disskussion. Ich wollte dir nur eben sagen das es nicht egal ist ob er die prüfung besteht oder nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 25. September 2006 Teilen Geschrieben 25. September 2006 Ich wollte dir nur eben sagen das es nicht egal ist ob er die prüfung besteht oder nicht...Sehr wohl ist es egal, denn die Verlängerung auf Antrag ist halt die Ausnahme von den automatischen Vertragsendebedingungen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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