dean-man Geschrieben 3. Oktober 2006 Geschrieben 3. Oktober 2006 Ein Auszug aus einem Vertrag. - Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung Wird das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst, so kann die Firma oder die/der Studierende bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz verlangen, wenn der andere Vertragspartner den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht bei einer Kündigung wegen Aufgabe des Studiums oder einem Wechsel der Ausbildung. --- Ich habe oft gesehen bei Stellen speziell für Trainees oder Studenten die Unis bzw. andere Bildungsträger die Kündigungs-Regeln in die eigenen Rahmen-Verträge verankern. Ich versteh es so, die Unternehmen wollen Nachwuchskräfte ausbilden und wenn jemand von den Parteien zu früh abspringt, dem droht die Anklage. Kann man die umgehen oder muss man einfach sich friedlich einigen, dies könnte ja ein wichtiger Grund sein. Nun ist wieder die Frage, was kann ein wichtiger Grund sein ? Am besten ist es ja, wenn der Schadenersatz im Vertrag gar nicht deklariert wird, wie sehr ihr das? Im Forum habe ich gelesen, dass dieses mit Hilfe eines Anwalts umgegangen werden kann, ist es überhaupt sinnvoll? Mir ist klar, wenn mich jemand sponsort, dass ich mich demnach zur Reparationsabgebe (gebunden durch Arbeitsvertrag, etc. ) in jeglicher Form verpflichte, aber wenn ich arbeite dabei ist es doch was anderes ...:confused: MfG Zitieren
robotto7831a Geschrieben 3. Oktober 2006 Geschrieben 3. Oktober 2006 Wie Du schon richtig gesagt hast, machen Firmen die einem ein Studium bezahlen oft einen Vertrag mit den jenigen das er mindestens x Jahre in der Firma dafür arbeiten muss. Wenn er vorzeitigt kündigt dann muss er Schadensersatz zahlen. Den Schadensersatz kann dann wie folgt aussehen. Die Firma hat 20.000 EUR für das Studium bezahlt. Der Trainee muss dafür 36 Monate in der Firma arbeiten um die "Schulden" zu bezahlen. Wenn er dann nach 34 Monaten kündigt dann muss er für zwei Monate die "Schulden" bezahlen. Also muss er 1111,12 EUR an die Firma zahlen. Die Schulden verringern sich als 1/36 pro Monat. Frank Zitieren
dean-man Geschrieben 3. Oktober 2006 Autor Geschrieben 3. Oktober 2006 Oh, Danke für die prompte Antwort! Bei einer BA bezahlt ja der AG die anstehenden Kosten, wie ist es bei einer privat-FH oder einer FH? Sollte man sicherlich selbst verhandeln ... Man muss ja auch erhebliche Studiengebühren da und dort schon bezahlen. Es könnte aber auch sein, wenn man für was Höheres ausgebildet wird, muss dazu die Firma für Schulungen und Einweisungen in die eigene Tasche greifen. Bei Vorstellungs-interwies erwarten oft die Firmen, dass man einen baukompletten und perfekten Bewerber erwirbt, wie ich mitbekommen habe ...oft ist es ja nicht so. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 3. Oktober 2006 Geschrieben 3. Oktober 2006 Bei einer Berufsausbildung zahlt der Arbeitgeber die Ausbildung komplett. Schadensersatz oder eine Entschädigung vom Auszubildenden widerspricht dem BBIG. Frank Zitieren
BadFish Geschrieben 3. Oktober 2006 Geschrieben 3. Oktober 2006 Bei meinem dualen studium an einer privat FH muss ich nichts dazuzahlen und bin auch nicht verpflichtet später beim "sponsor" zu arbeiten. Kann auch normal mit kündigungsfrist kündigen. Bei den meisten unternehmen die mit anderen pFHs kooperieren war es üblich dass man sich verpflichtet nach dem studium für das ausbildungsunternehmen zu arbeiten. Von schadenersatz zahlungen habe ich nichts gehört... Zitieren
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