doelle Geschrieben 5. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 ein chef kann beim landkreis einen antrag auf unabkömmlichkeit stellen. Bei mir hat das funktioniert, wenn man es denn vernünftig Begründen kann Ob das heute noch geht, weiss ich aber nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loco Geschrieben 5. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Ich hab vor 2 1/2 Jahren (da war ich 18) einen Bogen zum Ausfüllen vom Bund bekommen. Hab das Ding nie zurückgeschickt und habe auch nichts mehr von denen gehört Würde mir auch gar net passen, da ich nächstes Jahr nach Abschluss meiner Ausbildung (01.07.) einen Job als Systemadministrator im ÖD antrete. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakkera Geschrieben 6. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2006 Das du aber nach der Ausbildung einen Job antrittst musst du dem Bund melden und hoffen das sie dich dafür freistellen... wenn nicht dann wirds nichts mit dem Job Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haarig Geschrieben 6. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2006 Ich glaube kaum, dass das Kreiswehrersatzamt den Brief als Einschreiben geschickt hat. Somit hat Loco diesen Brief mit dem Formular wahrscheinlich niemals bekommen, weil er auf dem Weg zu ihm verloren gegangen ist :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 6. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2006 hallo?!? es geht dem AG nicht darum, dass man zum BUND muss. genau dasselbe gilt, wenn man zivildienst macht. man ist halt 9 monate (oder sinds noch 10?) nicht da. punkt. vielfach ists gar so, dass man froh sein muss als mann überhaupt eine ausbildungsstelle zu bekommen, wenn man seinen dienst noch nicht geleistet hat. das ist quasi die erste frage, die mir damals immer gestellt wurde und es kam einem wirklich so vor, als wenn man schon alleine deswegen schon gleich wieder gehen dürfte (das gilt natürlich primär für abiturienten, da die wenn um die ausbildungsstelle geht i.d.r. schon gemustert sind). es ist leider in der praxis oft so, dass die AG so reagieren. man kann natürlich glück haben, dass nach der prüfung der bedarf gerade nicht da ist. aber zurückstellen lassen kann man sich wegen einer arbeitsstelle leider nicht. nur während der ausbildung ist das möglich. ansonsten würden ja nur arbeitslose beim bund sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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