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Geschrieben

Hi,

wie vieleicht einige mitbekommen haben, schliesst mein Buero Ende Juni 2001. Viele Ausbildungsstellen sind jedoch Anfang August/September erst wieder verfuegbar. Meine Frage: Muss der Betrieb gem. §16 BBiG die Verguetung bis zum Beginn meiner Anschlussausbildung fortzahlen, da sie Vertragsbruch begehen? Ich haette ja dann ca. 2 Monate keinen Pfennig Verguetung. Ich moechte meiner Firma nicht "gegen das Bein pinkeln", durch das ich aber mit meiner Freundin eine Wohnung habe sind ca. 900 DM pro Monat schon fast existentiell.

PS: Die Firma geht nicht konkurs, sondern schliesst "nur" eines ihrer Bueros.

Hat jemand Erfahrungen, vieleicht so gar ein vergleichbares Urteil parat?

Geschrieben

Hi, ein bisken mehr Input waere schon vorteilhaft:

a)das Buero schliesst - warum?

b)Anschlussausbildung - was machste jetzt und was dann?

c)nach BBiG - haste einen Vertrag und wenn ja worueber und wielange?

d)was ist das fuer ein Laden - Filliale von was oder Aussen- oder Zweigstelle von wem?

ohne weitere Infos gibts nur Spekulationen....

peterb

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