developer Geschrieben 17. Mai 2001 Teilen Geschrieben 17. Mai 2001 Hi, wie vieleicht einige mitbekommen haben, schliesst mein Buero Ende Juni 2001. Viele Ausbildungsstellen sind jedoch Anfang August/September erst wieder verfuegbar. Meine Frage: Muss der Betrieb gem. §16 BBiG die Verguetung bis zum Beginn meiner Anschlussausbildung fortzahlen, da sie Vertragsbruch begehen? Ich haette ja dann ca. 2 Monate keinen Pfennig Verguetung. Ich moechte meiner Firma nicht "gegen das Bein pinkeln", durch das ich aber mit meiner Freundin eine Wohnung habe sind ca. 900 DM pro Monat schon fast existentiell. PS: Die Firma geht nicht konkurs, sondern schliesst "nur" eines ihrer Bueros. Hat jemand Erfahrungen, vieleicht so gar ein vergleichbares Urteil parat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterb Geschrieben 17. Mai 2001 Teilen Geschrieben 17. Mai 2001 Hi, ein bisken mehr Input waere schon vorteilhaft: a)das Buero schliesst - warum? b)Anschlussausbildung - was machste jetzt und was dann? c)nach BBiG - haste einen Vertrag und wenn ja worueber und wielange? d)was ist das fuer ein Laden - Filliale von was oder Aussen- oder Zweigstelle von wem? ohne weitere Infos gibts nur Spekulationen.... peterb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
developer Geschrieben 17. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 17. Mai 2001 Hi Peter, ich habe dir ne PM mit den ganzen Angaben geschickt. Hoffe sie ist angekommen, hatte Probleme mit dem Netz. Gruss developer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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