McSaesch Geschrieben 5. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Morgens Wenn ich mir bei einem bekannten Versteigerungs-Online-Shop eine Software kaufen sollte, worauf muss ich da achten??? Wenn da steht "Programm wurde 1 mal benutzt" heisst das für mich, okay kann ich weiter benutzen, auch online registrieren ODER krieg ich da sofort ärger bzw Key ist gesperrt, weil auf den Vorbesitzer zugelassen???? Wenn da jemand Ahnung hat, geteiltes Wissen ist..... besser THX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 5. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Soweit ich weiß darfst du sehr wohl Spiele/Software weiter verkaufen. Ich hab mein World of Warcraft auch verkauft und jetzt spielt jemand anderes damit. Du darfst glaub ich nur keine Inhalte des Spiels verkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 5. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Das ist abhängig von den zu den jeweils verkauften Lizenzen gehörenden Lizenzbestimmungen. Es hängt nicht nur vom Programm ansich ab. Beispiel: Volume-Lizenzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 5. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2006 Wenn er sich bei einem bekannten Versteigerungs-Online-Shop etwas kauft, wird der Vorbesitzer sicher keine Volumen Lizenz dafür haben. Volumen Lizenzen bekommen meist nur Firmen und die verkaufen ihre Software nicht bei ebay. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 8. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2006 Hallo, Volumen-Lizenzen kann jeder erwerben... Eine Windows-Lizenz besteht aus Datenträger, Key und Begleitheft. Nur wenn diese drei Dinge vorhanden sind ist die Lizenz vollständig und gültig Eine Einzelplatzlizenz darf nur auf einem PC eingesetzt werden, der Verkäufer darf sie also nicht mehr nutzen. Windows-Datenträger von Komplettrechnern sind eventuell an PC-Hardware gedongelt, dies würde dir nicht helfen. Außerdem zu beachten ist die jeweilige EULA des Produktes, die aber in Deutschland einen Verkauf nicht verbieten kann. Ist dies gewährleistet steht einem Verkauf imho nichts im Wege. mfg, Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.