fi-newbie Geschrieben 7. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2006 Hallo zusammen, ich werde nächsten Mai vorzeitig an der AP teilnehmen (verkürzt um ein Jahr). Bin aber nicht offiziell bei der IHK als Verkürzer gemeldet, die bei der IHK sagten mir, dass es reicht, wenn der Betrieb im Januar einfach einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur AP stellt. Nun meine Frage: Wann muss der Projektantrag gestellt werden? Da ich wie gesagt nicht als Verkürzer gemeldet bin, weiß die IHK ja nichts davon, dass ich voraussichtlich bereits nächsten Frühjahr meine AP haben werde... Ich gehe mal davon aus, dass ich mich im Dezember bei der IHK melde, dass die mir so nen Vordruck schicken, damit ich den Projektantrag zusammen mit dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur AP im Januar an die IHK schicken kann. Ist das richtig so? Und ab wann eigentlich sollte man sich schonmal Gedanken machen, was man als Projekt machen will? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2006 Nun meine Frage: Wann muss der Projektantrag gestellt werden? Das wird Dir die zuständige IHK mitteilen, wenn sie die vorzeitige Zulassung zur Prüfung genehmigt. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteline Geschrieben 9. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2006 Und ab wann eigentlich sollte man sich schonmal Gedanken machen, was man als Projekt machen will? Meiner Meinung nach nie früh genug. Immer die Augen und Ohren offen halten ob sich was eignen würde. Ich bin der Meinung je mehr Zeit man sich dafür nimmt desto besser wirds. Eine Hauruck-Aktion kurz vor Abgabeschluss finde ich persönlich ziemlich blöd. Ich mache auch nächstes Jahr im Mai AP und mein Projektantrag steht schon. :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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