casmo Geschrieben 9. Oktober 2006 Geschrieben 9. Oktober 2006 Hallo, dies ist mein erster Eintrag in diesem Forum. Ich habe unzählige Stunden in diesem Forum verbracht und mich bisher damit getröstet, dass ich nicht der einzige bin, der sich von seiner IHK ein wenig in's kalte Wasser geschmissen gefühlt hat. Jedenfalls hab ich folgendes Problem noch nicht im Forum finden können. Mir liegt natürlich eine Antwort (und hoffentlich Erleichterung) sehr am Herzen. Im Projektantrag unter Punkt 10) "Dokumentationen zur Projektarbeit" sollen alle Dokumente des Projektberichtes aufgelistet werden. Ist dies gleich zu setzen mit den Strukturierungsüberschriften der Projektdokumentation? Mein Projektantrag wurde bereits genehmigt, aber mein Problem ist, dass ich meine Dokumentation anders gliedern wollte: 1. Umgebung 2. Analyse 3. DV-Umsetzungskonzept 4. Realisierung 5. Testlauf 6. Abnahme und Produktivsetzung In meinem Projektantrag habe ich allerdings unter Punkt 10) folgende Stichpunkte aufgelistet: -Projektplan -Fachkonzept -Ist-Analyse -Sollkonzept -DV-Umsetzungskonzept -Anleitung für Antragsteller, Genehmiger und Useradmin -Testprotokoll -Quellcode -Projektabschlussbericht -firmeninternen Projektantrag Im Grunde sind meine Fragen die Folgende: Darf ich meine Dokumentation anders Gliedern als im Projektantrag unter 10) aufgelistet? Was passiert, wenn ich einen Punkt hinzufüge? (siehe Realisierung/Abnahme) ..Gibt es dann Punktabzug oder falle ich gar durch?
allesweg Geschrieben 10. Oktober 2006 Geschrieben 10. Oktober 2006 Ganz sicher kann dir das nur deine zuständige IHK sagen, aber wenn du dies gut begründest, sollte nichts dagegen sprechen.
keep0r Geschrieben 10. Oktober 2006 Geschrieben 10. Oktober 2006 Denke ich auch. Sofern dus begründen kannst, wird es erlaubt sein. Bei mir ist damals die reele Zeitgestaltung von der Zeitplanung abgewichen. Ich habs plausibel erklärt und damit war die Sache vom Tisch. Gab auch keinen Punktabzug oder so...
casmo Geschrieben 10. Oktober 2006 Autor Geschrieben 10. Oktober 2006 Ich habe heute Morgen folgende Antwort von der IHK Frankfurt a.M. bekommen: [...]natürlich dürfen Sie Ihre Dokumentation anders gliedern. Es muss allerdings schlüssig sein. Es müssen auch alle, dem Prüfungsausschuss in Feld 10 avisierten Unterlagen, in der Doku erscheinen. Die Ausarbeitung Ihres Projektes darf maximal zwölf Seiten betragen. Quellcode etc. kommen in den Anhang. Ein zusätzlicher Projektpunkt wird nicht beanstandet und führt schon gar nicht zum Nichtbestehen des Prüfungsteils A. Somit wäre ich aus dem Schneider. :floet: Hoffe dieser eintrag hilft noch einigen anderen. Mir ist aufgefallen, dass viele Themen im Forum einen Titel haben, dessen Aussage nicht auf den Inhalt schließen lässt (Beispiel "Projektantrag" im Bereich Abschlussprojekte), weswegen wahrscheinlich dutzende von Fragen hunderte Mal gestellt werden. Öhm, hmm. Ist mir nur aufgefallen. :hells:
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