linuz_tecci Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 Hi, wie ist das eigentlich mit der Kündigungsfrist eines Azubis? Ich mache hoffentlich demnächst meine AP zum FI SI - wenn die IHK alles gebacken bekommt -. Meiner Firma geht´s z.Zt. nicht besonders gut, weshalb ich auch bis jetzt noch kein Übernahme-Angebot erhalten habe. Ein Freund hat gemeint, ich müsste mind. 3 Wochen vor Abschluß der Ausbildung Bescheid bekommen, ob ich gehen oder bleiben kann. Kann mir jemand in dieser Frage weiterhelfen? Oder hat man keine Fristen? danke und ciao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hoolracer Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 Da gibt es keine Frist! Dein Ausbildungsvertrag läuft bis zu einem Datum oder beendet sich bei Bestehen der Abschlußprüfung. Ab dann bist du nicht mehr Mitarbeiter bei deiner Ausbildungsfirna. Sollte man dir bis dahin kein Angebot machen, hast du Pech! Aber auf jeden Fall würde ich mal fragen, ob sie dich übernehmen wollen und/oder auf dem Markt mal schauen, wo du dich bewerben kannst! Auf jeden Fall wäre es von deiner Firma mehr als ok, wenn sie dich rechtzeitig informieren, ob sie dich behalten wollen oder nicht! Viel Glück, Hooligan Racer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Poldi Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 meines wissens nach müssen auch befristete arbeitsverträge gekündigt werden. wird nicht gekündigt, verlängert sich der vertrag. aber du brauchst ja eh nen neuen arbeitsvertrag, oder willst du ewig nur azubigehalt verdienen?! frag einfach nach, ansonsten bewirb dich doch einfach schon mal provisorisch bei anderen firmen. kannst dir ja wenigstens mal anhören, was man dir so anbietet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linuz_tecci Geschrieben 18. Mai 2001 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 danke, dass sich der A-vertrag verlängert will ich natürlich auch nicht. dann starte ich mal meine Bewerbungsaktion, schade nur, daß die schriftliche Prüfung noch nicht rum ist. danke für eure antworten ciao lt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asatte Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 echt? Ich bin noch in einer Ausbildung...und ich habe gehört, dass man nicht kündigen muss. Der Vertrag läuft aus und basta. Im schlimmsten Falle musst du der Firma 4 Wochen vorher bescheidgeben, dass sie nicht mit dir rechnen sollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 Original erstellt von Asatte: <STRONG>echt? Ich bin noch in einer Ausbildung...und ich habe gehört, dass man nicht kündigen muss. Der Vertrag läuft aus und basta. </STRONG> der ausbildungsvertrag läuft mit der abgeschlossenen prüfung aus und kann bei nichtbestehen bis zu 1/2 jahr verlängert werden. <STRONG>Im schlimmsten Falle musst du der Firma 4 Wochen vorher bescheidgeben, dass sie nicht mit dir rechnen sollen.</STRONG> du solltest sogar vorher bescheid sagen, sonst kann aus deinem schlüssigen handeln angenommen werden, das du weiter bei deiner jetzigen firma angestellt sein willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JarJarBinks Geschrieben 18. Mai 2001 Teilen Geschrieben 18. Mai 2001 Halli-Hallo, also ich habe mal folgendes gelernt: Ein Ausbildungsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der bis zum Prüfungstag b.z.w. bis zum Bestehen der Prüfung läuft. Wird der Auszubildende nach bestandener Prüfung weiter beschäftigt, ohne das eine Vereinbarung getroffen wurde, so entsteht ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit. Du solltest also in jedem Fall rechtzeitig kündigen, damit Du nicht in Schwierigkeiten gerätst( ich hab keine Ahnung, wie die Rechtslage für den Azubi ist, ich kenne mich nur etwas auf Arbeitgeberseite aus) Is´ja auch irgendwie fairer dem AG gegenüber. Viele Grüße, Jar Jar Binks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bgoetz Geschrieben 21. Mai 2001 Teilen Geschrieben 21. Mai 2001 Aus dem Ausbildungsvertrag resultiert nicht die Pflicht, vorher zu sagen ob man da bleibt oder nicht. Wenn nichts vertraglich festgelegt wurde, kann einem keiner was, wenn man nicht mehr kommt. Also keine Panik. Aber aus Fairness sollte man schon sagen was los ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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