Moeki Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Hallo. Ich bin Student, kriege Bafög, Kindergeld und arbeite auf 400€ Basis. Meine Freundin ist Altenpflegerin und bekommt ca. 1300 € Netto. Vor zwei Jahren ist unser erster Sohn zur Welt gekommen. Meine Freundin ging ab den 4. Monat auf 30 Stundenbasis für knapp 900 € arbeiten und hat 1 Jahr lang 450€ Erziehungsgeld bekommen. In 8 Monaten kommt unser zweites Kind zur Welt. Dann würden wir allerdings nur das neue Elterngeld beantragen können. Habe ich das richtig verstanden, dass sie dann zwar auf 30h Basis für 900 € arbeiten gehen könnte und von der Differenz, also 400€, bekommt sie 67 %. Macht zusammen 1168. Oder sie bleibt ein Jahr komplett zu Hause und ich zwei Monate während der Semesterferien, dann bekommt sie 67% von 1300 €, also 871 €? Quasi sind wir so oder so schlechter gestellt als mit dem alten Modell? Gruß, Marko. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
janlutmeh Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Die erste Rechnung mit den 1168 ist nicht ganz richtig, da der mindestwert 300€ sind also dann 1200,-€ aber Grundsätzlich hast Du recht das Ihr schlechter abschneidet als mit der alten Regelung, aber In dem Fall solltet Ihr euch genau mit den Einzelvorschriften auseinandersetzen und evtl. auch bei den zuständigen Behörden (ist das das Jugendamt?) nachfragen. Problem ist aber natürlich das das Gesetz noch nicht komplett durch die Legislative ist. Nach den Rechnungen auf der Ministeriumssite http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76746.html könnte z.B. noch ein Anspruch auf Wohngeld dazu kommen oder eben auch andere Förderungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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