incredible_ente Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Hi, weis jemand zufällig ob es generell möglich ist einen Nebenjob auszuüben, wenn man BAB und Kindergeld bekommt, ohne das es Abzüge gibt? Man darf ja um Kindergeld zu bekommen nicht mehr als 7680 Euro verdienen. Zählt da BAB zum Gehalt? (wenn ja brutto oder netto?) Und ich habe gehört, dass man die "Erlaubnis" vom Ausbildungsbetrieb braucht um überhaupt nebenher zu Arbeiten... Fragen über Fragen... Wenn jemand Erfahrungen hat, bitte ich darum hier zu Posten xD Ansonsten werde ich die Tage mal bei den Ämtern anrufewn und nachfragen und dann hier das Ergebnis posten (könnte ja für einige interessant werden) mfg Ente Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Und ich habe gehört, dass man die "Erlaubnis" vom Ausbildungsbetrieb braucht um überhaupt nebenher zu Arbeiten... Ja, brauchst du. Du hast einen Arbeitsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb, dem du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Sollte diese sich verschlechtern, weil du beispielsweise bis früh um 4 Türsteher machst oder an der Tanke arbeitest usw, kann dein AG die Nebentätigkeit verbieten. Nachfragen vorher ist also sicher nicht falsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hakkera Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 Stellt sich mir jetzt folgende Frage. Übt man mehr als 1 Job aus rutscht man doch automatisch in Steuerklasse 6 (bin mir ned sicher) aber als Azubi zahlt man ja keine steuern... wie läuft das also da ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
incredible_ente Geschrieben 25. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 @Hakkera: der Job wäre auf 400 Euro Basis und normalerweise geht das neben der Ausbildung noch Steuerfrei So und nun ein kleines Update: Auskunft zu generellem Arbeiten während der Ausbildung auf 400€ Basis: Ausbildungsgehalt + 1 400 Job sind i.d.R. steuerfrei wenn man nicht über eine Grenze von knapp 8000 Euronen Jährlich kommt. Wenn man BAB bezieht dann hat meinen einen Freibetrag von knapp 77!€ den man hinzuverdienen kann ohne Abzug zu bekommen. Alles andere wird auf das einkommen Angerechnent und vom BAB abgezogen. mfg Ente Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
engel02 Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 Also einen Minijob darfst du auf jeden Fall (wenn AG einverstanden ist) ausüben ohne dass du Steuern zahlst bis zusammen ca. 8000€ jährlich. Und für mehr wirst du wahrscheinlich neben deiner Ausbildung auch keine Zeit haben. incredible_ente war schneller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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