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Das ist Deutschland


Guybrush Threepwood

Empfohlene Beiträge

Gerade per Mail bekommen:

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln = 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! ! sollte man lieber gleich rechts überholen:

Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!) Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EUR !!! Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

:D

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Gerade per Mail bekommen:

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EUR !!! Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

:D

Aber §132 StGB greift hier erheblich bitterer ;)

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Aber Punkte gibt es keine, richtig!

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Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EUR !!! Steht so im § 38 StVO geschrieben.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!

In §38 StVO steht nichts von 20 Euro - sowas stände entweder im Bußgeldkatalog, oder (was ich für wahrscheinlicher halte) im StGB - u.a. der schon genannte §132.

Möglicherweise käme auch §315c in Frage, was noch deutlich unlustiger werden könnte.

Wenn dann noch §44 angewendet wird, hat sich das "Sparen" der Punkte auch nicht gelohnt.

DAS ist Deutschland :floet:

Edit:

Nur mit Blaulicht fahren ist ja noch keine Amtsanmaßung

§132 greift erst dann, wenn man z.B. als Polizist verkleidet Autofahrer anhält um Strafen zu kassieren.

Vielleicht wäre da noch §145 interessant ;)

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Edit:

Vielleicht wäre da noch §145 interessant ;)

...2.

vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie ist das denn bei den berühmten Fernsehsendungen, die einen Unfall simulieren um zu Filmen wie hilfsbereit andere Verkehrsteilnehmer sind? Da steht der leitende Redakteur doch mit einem Fuß im Knast, oder nicht?

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Naja nen geschickter Anwalt macht eine Geldstrafe draus und die kann man vorher mit einplanen. Kritisch wird es bei sowas ja erst wenn die Polizei oder sonstige Einsatzkärfte benachrichtigt werden und grundlos ausrücken.Aber rein von der gesetzeslage würde ich einige Sendungen als bedenklich einstufen.

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Aber rein von der gesetzeslage würde ich einige Sendungen als bedenklich einstufen.

Ich stufe auch einige Sendungen, nicht nur wegen der Gesetzeslage, als bedenklich ein ;) Aber das ist ein anderes Thema :D

EDIT:

Ach ja, wenn eine Geldstrafe vorher mit eingeplant ist, macht dann ein geschickter Richter nicht eine Gefängnisstrafe daraus? Soll ja eine Strafe sein, nicht nur ein "dududu".

Da dann Ausreden wie "nicht gewußt", "nur Gutes im Sinn gehabt" etc. ja nicht mehr zählen können. Durch die Einplanung war man sich ja voll und ganz der strafrechtlichen Relevanz bewußt.

Also von der Mindeststrafe wäre dann ja abzusehen, oder nicht?

EDIT2:

Zumindest beim zweiten Redaktuer, der sowas dann tut...

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