fi-newbie Geschrieben 8. November 2006 Teilen Geschrieben 8. November 2006 Hallo zusammen, hat man als Azubi das Recht, ein Zwischenzeugnis über die bisherige Ausbildungszeit anzufordern? Muss man einen Grund angeben? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 8. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 8. November 2006 Noch was dazu: Der Grund für das Zeugnis ist, dass mir eine vor Monaten zugesagte Verkürzung jetzt wieder "verboten" wurde, d.h. der Chef hat es sich anders überlegt. Mir wurde zuvor immer gesagt, dass ich sehr gut arbeite. Die Begründung, warum der Chef meiner Verkürzung nicht zustimmt ist die, dass er meint, dass meine Arbeit nicht gut genug dafür ist (das dies nur eine Ausrede ist, könnten auch Kollegen bestätigen, da sie meine Arbeit immer sehr zu schätzen wussten und auch immer noch wissen). Ich habe bereits ein Zeugnis bekommen, da ich vor der Ausbildung in der Firma ein Praktikum gemacht habe. Kann ich anhand diesem eine Verkürzung bei der IHK beantragen (auch wenn der Chef diese nicht unterschreibt), oder brauche ich ein Zwischenzeugnis über die bisherige Ausbildungzeit? Oder reicht vielleicht das Zeugnis der BS (Schnitt 1,2)? Oder kann ich die Verkürzung ohne Zustimmung des AG gleich vergessen?? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 8. November 2006 Teilen Geschrieben 8. November 2006 Der Arbeitgeber muss zustimmen, also kannste das wohl vergessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urishima Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Der Arbeitgeber muss zustimmen, also kannste das wohl vergessen. Und da er nicht die Pflicht hat zuzustimmen solltest du mal zu ihn gehen und ihn mal freundlich bitten mal Tacheles zu reden und die Notlügen beiseite zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 *öhm* woher nehmt ihr eure weisheit? Ruf bei deiner IHK an und frag mal nach. Ich hatte gehört, dass es schon geht, wenn die Noten entsprechend sind etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Und woher nimmst du deine Weisheit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Paragraf 8, Absatz 1 Berufsbildungsgesetz: (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 @Darth_Zeus na na na.. ich hab keine weisheit abgelassen.. ich habe lediglich gesagt ich habe gehört, dass.. und ruf ma ihk an Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 9. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2006 Hallo zusammen, habe bei der IHK angerufen: Es gibt eine Ausnahmeregelungen für solche Fälle wie meinen: Es geht auch, dass der Azubi selber einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlußprüfung stellt. Dies entspricht nicht einer eigentlichen Verkürzung, da an dem Ausbildungsvertrag nichts verändert wird. Diesen muss der AG nicht unterschreiben. Notenschnitt in der BS muss mindestens 2,0 sein. Der Haken daran ist: Man braucht eine betriebliche Beurteilung der Leistungen. Wenn der AG die Verkürzung vehindern will, wird er wohl kaum eine Beurteilung austellen... Dann nützt einem die Ausnahmeregelung meiner Meinung nach auch nichts. Und die Anmeldung zur AP muss doch meines Wissens nach auf jeden Fall auch vom AG unterschrieben werden, oder? Mich würde mal interssieren, ob der AG es begründen muss, warum er der Verkürzung bzw der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung nicht zustimmt. Ich werde auf jeden Fall diesen Antrag stellen. Die IHK wird sich dann mit dem AG in Verbindung setzen. Mein AG wird alles tun, um meine Arbeitsleistung als schlecht bzw. nicht gut genug hinzustellen (obwohl dies absolut nicht der Fall ist). Mal schauen, was die IHK dann macht und wem sie mehr glauben. Was meint ihr dazu? Meine eigentliche Frage war ja noch, ob man als Azubi ein Zwischenzeugnis anfordern kann (ohne einen Grund dafür zu nennen)? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Genauso, wie du es beschrieben hast, habe ich auch verkürzt. Und die Beurteilung wird dir der Betrieb nicht unterschreiben, wenn er dich nicht verkürzen lassen will. die Anmeldung zur AP erfolgt übrigens automatisch, so war es zumindest bei mir. Das Zwischenzeugnis kannst du natürlich anfordern, aber dein AG ist ja sicher nicht blöd. Der wird das dann soweit hinauszögern bis es zu spät ist. Bei der IHK Bremen ist es so, das die Beurteilung dem Antrag beiliegen muss. Also ohne Beurteilung wahrscheinlich auch keine Bearbeitung. Habt ihr niemanden in der Firma, an den du dich wenden kannst? Jemand, der vielleicht ein gutes Verhältnis zum Chef hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 9. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2006 Und die Beurteilung wird dir der Betrieb nicht unterschreiben, wenn er dich nicht verkürzen lassen will. Und wie hast Du das damals geamacht? Hat dir jemand "geholfen" und so ne Beurteilung geschrieben? Bei mir wird das wahrscheinlich nciht passieren, da sich niemand gegen den Chef stellen will. Haben zwar alle die große Klappe, aber wenn's drauf ankommt die Hosen voll... Die Anmeldung zur AP erfolgt übrigens automatisch, so war es zumindest bei mir. Muss man da nicht ein Formular ausfüllen? Oder reicht dieser formlose Antrag und ich werde, wenn dieser genehmigt wird, zur AP automat. angemeldet? Ohne dass der AG zustimmt? Das wär ja super... Das Zwischenzeugnis kannst du natürlich anfordern, aber dein AG ist ja sicher nicht blöd. Der wird das dann soweit hinauszögern bis es zu spät ist. Also hat man, wenn ich das hier richtig verstehe, auch als Azubi ein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Falls das mit der vorzeitigen Zulassung nichts wird, würde ich nämlich evtl. versuchen, die Ausbildungsfirma zu wechseln. Daher hätte ich gerne, bevor mein AG weiß dass ich gehen will, eine Zwischenzeugnis. Später würde das Zeugnis nämlich entspr. schlecht ausfallen, wenn sie wissen dass ich gehe... Bei der IHK Bremen ist es so, das die Beurteilung dem Antrag beiliegen muss. Also ohne Beurteilung wahrscheinlich auch keine Bearbeitung. Was muss in dieser Beurteilung eigentlich drinstehen? Wie detailliert muss sie sein? Ich habe vor der Ausbildung ein Praktikum in dieser Firma gemacht, und über diesen Zeitraum ein Praktikumszeugnis bekommen (ca. 1 Jahr nachdem ich es (immer wieder!!) angefordert hatte). Würde dies als Beurteilung reichen, oder muss die Beurteilung zwingend über den Ausbildungszeitraum gehen?? Habt ihr niemanden in der Firma, an den du dich wenden kannst? Jemand, der vielleicht ein gutes Verhältnis zum Chef hat. Wie gesagt, wird sich niemand gegen den Chef stellen... Und wenn sie wissen, wofür ich die Beuteilung brauche, werde sie mir keine ausstellen, da sie verhindern wollen, dass ich die Prüfung vorziehe... Bin sehr gut und ein günstige Arbeitskraft, das ich der Grund... Kann man da echt nix machen als Azubi? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Also hat man, wenn ich das hier richtig verstehe, auch als Azubi ein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Wieso "auch"? Auch als Arbeitnehmer hat man kein "Recht" auf ein Zwischenzeugnis, weil es rechtlich gar kein Zweischenzeugnis gibt. ;-) Und um Deine eigentliche ursprüngliche Frage des Threads zu beantworten: Meine eigentliche Frage war ja noch, ob man als Azubi ein Zwischenzeugnis anfordern kann (ohne einen Grund dafür zu nennen)? Um ein Zwischenzeugnis bitten kannst Du, ausstellen muss Dir der AG keins, und ohne Begründung wäre das nichtmal erklagbar. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Und wie hast Du das damals geamacht? Hat dir jemand "geholfen" und so ne Beurteilung geschrieben? Da muss nichts geschrieben werden. Es gibt ein Formular wo die Leistung bewertet werden muss (nur ein paar Kreuze machen) und unten drunter kommt die Unterschrift des Ausbilders Muss man da nicht ein Formular ausfüllen? Oder reicht dieser formlose Antrag und ich werde, wenn dieser genehmigt wird, zur AP automat. angemeldet? Ohne dass der AG zustimmt? Das wär ja super... Informier dich doch mal bei der IHK. Die schicken dir dann den Antrag rüber, den musst du ausfüllen und gut is. Also hat man, wenn ich das hier richtig verstehe, auch als Azubi ein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Falls das mit der vorzeitigen Zulassung nichts wird, würde ich nämlich evtl. versuchen, die Ausbildungsfirma zu wechseln. Daher hätte ich gerne, bevor mein AG weiß dass ich gehen will, eine Zwischenzeugnis. Später würde das Zeugnis nämlich entspr. schlecht ausfallen, wenn sie wissen dass ich gehe... Firma wechseln ist aber nicht so einfach möglich. Kündigen kannst du nicht so ohne weiteres. Vielleicht kannst du dir eine neue Firma suchen und dir deinen Chef überreden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Was muss in dieser Beurteilung eigentlich drinstehen? Wie detailliert muss sie sein? Ich habe vor der Ausbildung ein Praktikum in dieser Firma gemacht, und über diesen Zeitraum ein Praktikumszeugnis bekommen (ca. 1 Jahr nachdem ich es (immer wieder!!) angefordert hatte). Würde dies als Beurteilung reichen, oder muss die Beurteilung zwingend über den Ausbildungszeitraum gehen?? Wie schon gesagt, da musst du nichts schreiben. Das Formular für die Schule gibst du deinem Klassenlehrer, der trägt dann Fächer und Noten ein. Das andere Formular muss der Ausbilder ausfüllen. Du willst gleich die Firma wechseln, nur weil du nicht verkürzen darfst? Warum sollte dich dann eine neue Firma für das letzte halbe Jahr nehmen wollen? Bist du richtig eingearbeitet bist, steht die Prüfung vor der Tür. Du bist dann also quasi nur in der Firma um dein Projekt zu machen. Vorallem macht es sich in deinem Lebenslauf nachher sicher nicht gut, wenn du von Siemens zu "EDV-Meier" gewechselt bist. Mach lieber drei Jahre Ausbildung und nutze das letzte halbe Jahr zur Prüfungsvorbereitung. Wenn du dich dann mit einer hoffentlich guten Abschlussnote und einer Ausbildung bei Siemens (hört sich besser an als EDV-Meier;)) irgendwo bewirbst, findest du doch wohl sicher was. Und bedenke eins: Stell dir vor, du wechselst den Betrieb, landest in einer kleinen Klitsche und bestehst deine AP nur mit 3. Wird dann sicher schwer danach Arbeit zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 10. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2006 Hallo nochmal, also ich bin in einer kleinen Firma, also nix mit nahmhaften Firmen wie Siemens usw. Ich würde wechselcht wollen, weil mir die Verkürzung zugesagt wurde, ich mich schon teilwise auf die Prüfung vorbereitet habe, und die Verkürzung jetzt ohne weiteres zurückgezogen wurde. Finde ich ziemlich besch***. Hätte man mir ja gleich sagen können. Und wenn ich wechseln könnte, würde ich natürlich keine Verkürzung wollen. Mir geht's darum, dass ich es in meiner jetzigen Firma keine zwei Jahre mehr aushalte. Und ich mir sowas wie jetzt z.B. nicht gefallen lasen möchte. Also wie gesagt, bei einem Wechsel würde ich noch restlichen 2 Jahre Ausbildung machen wollen... Wenn diese Beurteilung schlecht ausfällt (um wie esagt die Verkürzung zu verhindern), kann man da nix machen als Azubi? Wenn sich die IHK mit meinen Betrieb in Verbindung setzen wird, dann wird mein Chef nicht sagen, dass ich fachlich sehr gut bin (obwohl ich das bin, was mir mein Ausbilder immer wieder bestätigt). Wenn man ein 1er Zeugnis hat, der Betrieb jedoch nicht zustimmt, wem glaubt die IHK dann mehr??? Ich meine, wer so ein Zeugnis hat, der ist doch im Betrieb genauso fleißig und fachlich sehr gut wie in der BS, oder? Ich bin echt gespannt, wie die IHK dann entscheidet... Muss der Betrieb die Ablehnung bzw. die "falsche" schlechte Beuteilung begründen?? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 10. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2006 Kann sich ein nicht so gutes ZP-Ergebnis (werde so um die 80% haben) negativ auswirken? Kann der Chef des als Begründung nehmen, dass ich "zu schlecht" bin? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 11. November 2006 Teilen Geschrieben 11. November 2006 Wenn du nicht gleich einen Vertrag über 2 Jahr unterschrieben hast, glaube ich nicht, dass du ohne Zustimmung vom AG verkürzen kannst. Wäre ja auch schwachsinnig - wenn meine Azubis sagen könnten wie lang sie Ausbildung machen wollen und ich als AG nix mehr zu sagen hätte. Und was soll ein BS Zeugnis über deine praktischen Fähigkeiten aussagen? Meiner Meinung nach sagt ein gutes BS Zeugnis noch lang keine gute Arbeit im Betrieb aus. Es gibt Schüler die gut im lernen (auswendiglernen) sind und 1er schreiben, aber praktisch nicht unbedingt die besten. Es gibt Schüler die haben in der BS vielleicht nur 3er, weil se faul sind, sind aber praktisch 1a. Daher sagt ein Zeugnis über theoretisches wissen doch kein praktisches wissen aus. Genauso wie deine Idee mit den Praktikumszeugnis, es geht um die Ausbildung und nicht um ein Praktikum, was du vor dieser Ausbildung gemacht hast. Du bist mit den AG ein Ausbildungsverhältnis über wahrscheinlich 3 Jahre eingegangen. Da gibt es nicht viel zu machen, wenn dich der AG nicht verkürzen lässt. Schliesslich steht im Vertrag 3 Jahre und die kannst du eben alleine mal nicht eben so schnell ändern. Und Begründen muss er eine Ablehnung der Verkürzung sicher auch nicht - er könnte - muss aber nicht. Gibt genug (auch große) Betriebe die bei allen eine Verkürzung ausschliessen.....als FI sind 3 Jahre wohl eher die norm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.