Borsti Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Hallo, kann mir jemand von euch sagen, warum ich für mein Autoradio, dass ich zum 15.10. angemeldet habe schon ab 01.10. bezahlen soll? Die Tante von der GEZ meinte, das wäre Gesetzlich so geregelt, allerdings finde ich dazu nichts. Ich sehe auch nciht ein, dass ich eine nicht erbrachte Leistung bezahlen soll? Ist das mal wieder eine Lücke in der deutschen Justiz? Ich möchte jetzt nicht hören, dass es "nur" um 2,76 € geht. Sondern wie ich dagegen vorgehen kann. mfg Borsti_ p.s. ich wusste nin welchen Threadbereich das passt, kann gerne verschoben werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Magoo Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Da wirst du keine Chancen haben. Auf der Homepage der GEZ steht folgendes: Beginn der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird. Vergleiche auch hier: GEZ Gebührenpflicht Dagegen kannst du dich also genau so wenig wehren, wie gegen die GEZ-Gebühren allgemein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Ist das mal wieder eine Lücke in der deutschen Justiz? Oh Mann! jetzt finden alle Lücken dort, wo gar keine Auftreten können. Erkläre GEZ (Gebühren Einzugs Zentrale) vs. Justiz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Borsti Geschrieben 9. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2006 Danke Magoo, ich war da auch auf der Seite, muss ich irgendwie übersehen haben. Aber wie gesagt, wenn die schon Geld bekommen, ohne dass ich mich wehren kann, sollten die auch nur soviel kriegen wie denen zusteht! Also ab dem Datum, an dem ich mein Gerät anmelde. Das klingt für mich quasi genauso nach dem Beispiel mit dem Kindergeld, Gerät ist da also kann ich schonmal Kindergeld verlangen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Aber wie gesagt, wenn die schon Geld bekommen, ohne dass ich mich wehren kann, sollten die auch nur soviel kriegen wie denen zusteht! Also ab dem Datum, an dem ich mein Gerät anmelde. Ein Wort: Verwaltungaufwand... Es ist einfacher pauschal zu sagen "Der MOnat in dem Du dich anmeldest gilt als Gebührenpflichtig" als "Wir rechnen mal aus, ab wann Du wieviel zahlen musst"... Anteilige Gebührenverrechnung ist bei denen anscheinend nicht vorgesehen - Bürokratie roxx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 aus dem einfachen Grund wird bei der Anmeldung auch geraten (meist von den Leuten die das kleinkarierte ... äh -gedruckte lesen): Erst zum nächsten Monat anmelden. Es gibt auch Leute die das alles nicht juckt und schwarz hören ... aber das will ich Dir nun wirklich nicht raten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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