fi-newbie Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Hallo zusammen, wenn mal als Azubi einen formlosen Antrag z.B. bei der IHK stellt, muss dieser dann auf Firmenbriefpapier geschrieben sein? Oder kann ich diesen auch als Privatperson schreiben, d.h. unter meiner privaten Adresse? Der Grund ist, dass ich erst wieder in ca. 2 Wochen in der Firma sein werde, der Antrag wäre jedoch dringend. Daher würde ich ihn gern von zu Hause aus schreiben. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Was willst Du denn beantragen? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Falls du den Antrag auf Verkürzung stellen willst: Da gibts doch mit Sicherheit ein Formular von deiner IHK. Wenn du noch was dazu schreiben willst, sollte es doch wohl egal sein, ob mit Firmenpapier oder ohne. Hauptsache deine Unterschrift ist drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Der Antrag soll formlos sein - und was soll es denn bitte für nen Unterschied machen ob auf den Papier nun der Firmenname oder dein Name steht? Wenn du persönlich den Antrag stellst - hauptsache er ist von dir unterschrieben und es steht drin was du haben willst. Anners wäre es, wenn du ihn im Namen deiner Firma stellst - aber ich denke das darf kein Azubi Alles weitere, was in den schreiben stehen könnte ist ja nur spekulation. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 9. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2006 Ich möchte einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur AP stellen. Und den stelle ich persönlich, heißt das, ich DARF ich gar nicht auf Firmenpapier schreiben? Auch nicht, wenn ich mit i.A. unterschreibe? Im unteren Teil schreibe ich Mit freundlichen Grüßen Mein Name Firmenname. Darf ich das? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 i.A. wäre total falsch, weil du handelst ja nicht im Auftrag deiner Firma :beagolisc Formlos ist der IHK eigentlich egal, welches Papier du nimmst - wie der Name schon sagt, hat diese Form eines Antrages keine Form. Du könntest sogar n Butterbrotpapier mit Text und Unterschrift hinschicken und die müssten das akzeptieren :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Für einen formlosen Antrag nach Formvorschriften zu fragen hat was von Zen. DU stellst einen Antrag, dass DU vorzeitig zur Prüfung zugelassen wirst. In wessen Auftrag stellst du den Antrag, dass du mit i.A. unterzeichnen willst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 9. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2006 Nein, also mit i.A. unterschreibe ich nicht. Ich dachte nur, dass man mit i.A. unterschreiben muss, wenn man Firmenpapier verwendet. Also was ich vorhab: Antrag auf Firmenpapier mit Firmenadresse usw. aber ohne i.A. Zum Schluß schreibe ich wie schon gesagt: Mit freundlichen Grüßen Mein Name Firmenname Geht das so in Ordnung?? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Also was ich vorhab: Antrag auf Firmenpapier mit Firmenadresse usw. aber ohne i.A.Dem ganzen könnte man betrügerische Absichten und Vortäuschung falscher Tatsachen unterstellen, wenn man böswillig ist und damit wärst du ganz schnell im Bereich des Strafgesetzbuches. Dein Betrieb will dich nicht verkürzen lassen und du willst hintenrum auf Firmenpapier einen Antrag auf vorzeitige Zulassung durchdrücken? :eek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Warum solltest du deinen Firmennamen nochmal unter die Unterschrift setzen? Mir fehlt der Sinn dieser Überlegung und warum du so großen Wert drauf legst. Wenn du persönlich schreiben sollst - kannst du zwar Firmenpapier nutzen, verbietet sicher keiner, denn du arbeitest da ja. Aber du schreibst das ding doch eh von Zuhause? Warum Firmenpapier mitnehmen und das ganze darauf drucken? Warum nicht einfach ein weisses Blatt? Und deinen Antrag verleiht das nicht mehr oder weniger Druck, wenn du Firmenpapier nimmst oder ein weisses Blatt. Das ist kein Unterschied, denn der Antragssteller bleibst immer du und nicht deine Firma (auch wenn du ihr Papier nutzt). Und das wären ja ganz komische Ansätze, wenn man nun unter jeden Firmenbrief i.A. schreiben müsste. Wenn ich den Brief in keinen Auftrag schreiben, schreibe ich das auch nicht drunter. Man schreibt seine Firmenmails ja auch nicht im Auftrag :beagolisc Ansonsten einfach mal das lesen klick Wenn du einen solchen Antrag mit i.A. unterschreibst, könntest du dir einiges an Ärger einhandeln :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan Jansen Geschrieben 9. November 2006 Teilen Geschrieben 9. November 2006 Braucht man für einen Antrag auf vorzeitige Prüfung nicht das Einverständnis der Firma? Zumindest hier in Frankfurt musste mein Ausbilder bestätigen das es keinen fachlichen Einwand gibt. Ich würde aber jeglichen Schriftverkehr der die Ausbildung betrifft auch über die Firma abwickeln. Selbst wenn du das Schreiben selber zur Post bringst und abschickst, lass deinen Ausbilder zumindest mal drüberschauen, dann kann es nicht zu Missverständnissen kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. November 2006 Teilen Geschrieben 10. November 2006 Bei unserer IHK gibt es dafür ein Formular was ausgefüllt werden muss. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 10. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2006 Also das Einverständnis der Firma braucht man in dem Fall nicht. Man stellt den Antrag selber (als Azubi) und schickt das Zeugnis der BS und eine betriebliche Beurteilung mit. Wenn man diese nicht bekommt (was ja der Fall ist, wenn der Berieb die Verkürzung des Azubis verhindern will), geht's glaube ich gar nicht. Auf jeden Fall wird sich, wenn man den Antrag gestellt hat, die IHK mit dem Betreib in Verbindung setzen. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 11. November 2006 Teilen Geschrieben 11. November 2006 Also das Einverständnis der Firma braucht man in dem Fall nicht.Kannst du diese Aussage mit Quellen belegen? Ich habe mehrfach die Erfahrung gemacht, dass eine Verkürzung eben nicht möglich war weil der Betrieb nicht mitgespielt hat. Du darfst nicht vergesen: Du hast einen Ausbildungsvertrag, der eine definierte Laufzeit hat. Dieser Vertrag ist von beiden Seiten, nämlich dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bestätigt. Jetzt kann nicht einfach eine der beiden Seiten hingehen und den Vertrag einseitig ändern, weil es halt gerade gut ins Konzept passt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2006 Es geht in dem Fall nicht um eine "offizielle Verkürzung", sondern um eine vorzeitige Zulassung zur AP. Die kann man als Azubi selber stellen. Die Prüfungszulassung muss der AG jedoch mit unterschreiben. Am Ausbildungsvertrag muss jedoch nichts geändert werden... Quelle: Telefonat mit der IHK mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 13. November 2006 Teilen Geschrieben 13. November 2006 Die Prüfungszulassung muss der AG jedoch mit unterschreiben.Was praktisch einer Erlaubnis bzw. der Verweigerung eben jener gleich kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LittleS Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Hi, vor der Prüfung solltest du dir nochmal anschauen wer mit "i.A." unterschreiben darf s. Unterschriftenregelung - Das Sekretärinnen-Handbuch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. November 2006 Teilen Geschrieben 14. November 2006 Quelle: Telefonat mit der IHKIch glaube in Vertrags- und Prüfungsdingen nur noch an das, was ich schriftlich belegen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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