pebosi Geschrieben 10. November 2006 Teilen Geschrieben 10. November 2006 Hallo, welche Ergänzungen im IT Handbuch sollten bei der Prüfung nicht fehlen? gruß pebosi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. November 2006 Teilen Geschrieben 10. November 2006 Achtung! Nicht jede IHK duldet Ergänzungen im Handbuch, es gibt viele Spielarten, die von "allein ein jungfräuliches IT-Handbuch ist zur Prüfung zugelassen" über "Postits als Registerverbesserung" bis zu "Anmerkungen soviel wie reinpassen, nur keine Zusatzseiten" gehen. Vorher bei deiner zuständigen IHK nachfragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pebosi Geschrieben 11. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2006 als hier bei uns sind kleine anmerkungen auf kleinen zettelchen erlaubt...was sollte also ergänzt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 11. November 2006 Teilen Geschrieben 11. November 2006 als hier bei uns sind kleine anmerkungen auf kleinen zettelchen erlaubt...was sollte also ergänzt werden? Ja wo ist denn hier bei Euch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pebosi Geschrieben 11. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2006 RLP - IHK Koblenz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus.K Geschrieben 17. November 2006 Teilen Geschrieben 17. November 2006 RLP - IHK KoblenzZu Koblenz: Habe heute morgen mit Herrn Eisbach (der für uns zuständige) gesprochen: Das IT-Handbuch darf nach seinen fernmündlichen Ausführungen wie folgt präpariert werden: a) es dürfen zusätzliche Anmerkungen zum Inhalt reingeschrieben werden, wenn diese etwas aktualisieren oder ergänzen es dürfen zusätzliche Blätter eingeklebt (ganz wichtig: keine Loseblattsammlung!) werden, um zusätzliche Inhalte reinzukriegen. Als Beispiel hat er mir eine erweiterte Spezifikation für USB 20.0 genannte, wo im Handbuch zb nur 1.1 behandelt würde. c) Post-Its u.ä. dürfen - auch beschriftet - zum schnelleren Auffinden oder so eingeklebt werden. Ganz wichtig allerdings - vor allem bei : Der Charakter des Hanbuchs als Tabellenbuch muss gewahrt bleiben. Zusätzliche Inhalte dürfen sich nicht als lehrbuchartiger Text präsentieren, sondern nur ebenso knappe Übersichtsdarstellung ("Tabellenform") wie sonst im Handbuch üblich. Achja, zu noch: Das reinkleben ist vielleicht nicht soo wichtig, allerdings hat er erwähnt, dass die Bücher oft einfach durchgeschüttelt werden, und wenn dann was rausfällt, wirds zum einen kaum wieder an die richtige Stelle eingelegt und vor allem kann ein solcher Zettel schon eher als Pfuschzettel interpretiert werden. Er hat mir allerdings auch verraten, dass es in Lahnstein noch nicht vorgekommen sei, dass ein Handbuch eingezogen worden sei - es mag da zwar schon die wildesten Konstrukte gegeben haben, bislang wars aber immer noch ok. Also: Soo streng sieht man es hier wohl nicht. Vorige Ausführung beziehen sich nur auf die IHK Koblenz. Also nicht mich verurteilen, wenn eure IHK da anderer Meinung ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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