Basster Geschrieben 10. November 2006 Teilen Geschrieben 10. November 2006 Moin moin, ich bin einer der zukünftigen Teilnehmer der AP WI 06/07 und habe noch eine Frage zum Format des Berichtsheftes, wozu mir nicht mal mein Ausbildungsbeauftragter der IHK Bremen eine wirklich 100%ige Aussage geben konnte! Folgendes Szenario: Ich schreibe in der Firma für jeden Tag einen Tabellarischen Tätigkeitsbericht, in dem auf 15 Minuten genau steht, was ich den Tag über gemacht habe. Dies wird u.a. dazu benutzt um Support abzurechnen, aber auch für die Zeitabrechnung und Projektplanung. Meine Sichtweise: Ich habe tägliche Ausbildungsnachweise, daher habe ich kein zusätzliches Berichtsheft geschrieben! Habe mich aber bis letzte Woche auch nicht genau darüber informiert, ob das so zulässig ist. Nun habe ich letzte Woche bei meiner zuständigen IHK (Bremen) angerufen um nachzufragen, ob diese täglichen Tätigkeitsberichte als Ausbildungsnachweis gelten und ich diese als "Berichtsheft" sehen könne? Die Antwort des zuständigen Ausbildungsbeauftragten: "Ja, hm... sie sind eigentlich (<- sehr genaue Aussage!) dazu angehalten Wochenberichte zu schreiben! Dazu haben wir ja die Vordrucke, die sie bei uns auf der Webseite runterladen können." Als ich dann erwiedert habe, dass diese sich ja Inhaltlich nicht von meinen täglichen Berichten unterscheiden würden, nur anders aussähen, bekam ich nur die Aussage, dass er es erschreckend fände, dass ich bis jetzt kein Berichtsheft geschrieben hätte und er es mir ans Herz legen würde, dies aus irgendwelchen (!!! er hat mir nicht zugehört !!!) Dokumenten schnellstmöglich nachzuholen! Leider hab ich dann nicht nochmal nachgehakt, da ich doch das Gefühl hatte, dass er mich abwimmeln wollte oder evtl auch nur nebenbei am I-Net surfen war -.- Muss ich jetzt wirklich alle meine in Excel erstellten Tagesberichte nur in ein neues Format bringen um dieser schwammigen Aussage gerecht zu werden? Oder sollte ich es darauf ankommen lassen, diese Berichte auszudrucken, zu unterschreiben und zur mündl. Prüfung mitzunehmen? Soweit ich weiß, ist die einzige gesetzliche Vorgabe: "Der Auszubildende hat ein Berichtsheft zu führen!" Eine Definition für "Berichtsheft" gibt es nirgens! Und wenn mir selbst meine zuständige IHK nicht 100%ig sagen kann, wie es aussehen soll... Was soll ich tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. November 2006 Teilen Geschrieben 10. November 2006 Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.ITKTAusbV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Wenn die für dich zuständige IHK für die Berichtshefte einen Wochenbericht verlangt, dann solltest du einen Wochenbericht mit den von der IHK zur Verfügung gestellten Formularen erledigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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