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EDV Belehrung


seagate82

Empfohlene Beiträge

Hallo an Alle,

ich arbeite in einem 200 Mann Unternehmen als einzigster EDV Mitarbeiter. Über mir gibt es nur einen EDV Leiter, sowie die Geschäftsleitung. Nun meine Frage. Nehmen wir an es läuft etwas Lizenz- und Datenschutztechnisch nicht in Ordnung!

Ich belehre meinen Vorgesetzten über diesen Sachverhalt mündlich und per E-mail - aber es wird nichts unternommen. Bin ich somit als EDV Mitarbeiter aus dem Schneider wenn es hart auf hart kommt?

Ich denke nicht, dass ich als einfacher (einzigster) EDV Mitarbeiter für irgendetwas hafte oder doch?

Gibt es sicherheitshalber ein öffentliches Schreiben (als Download) an die Geschäftsleitung, wobei ich jegliche Schuld bzw. Verantwortung abweise?

Wie ist euer Rat?

Gruß und Danke

seagate82

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Also ich bin der Meinung, dass du deine Pflicht erfüllt hast.

Du hast das Problem an deinen Vorgesetzten weitergegeben und kannst das an Hand der Mail auch belegen.

Und da dein Chef ja EDV-Leiter ist, sollte er sich der möglichen Folgen von ungültigen Lizenzen und Datenmißbrauch sehr wohl bewusst sein.

Ich denke es liegt nun an ihm die Geschäftsleitung zu informieren oder selber weitere Schritte einzuleiten, um dem Problem entgegen zu wirken.

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Aua Aua, dass ist heikel!

ACHTUNG: KEINE RECHTSBERATUNG

Meiner Meinung würdest Du dich mehrfach strafbar machen:

1. Strafrechtlich -> Lizenz

2. Zivilrechtlich -> Datenschutz

3. Arbeitsrecht -> Du darfst Dein Unternehmen keinen Schaden zuführen

Ganz krass: Du wirst von jemanden beauftragt eine offensichtliche Straftat zu begehen. Du kommst aus dieser Sache nicht raus, nur weil Du deine Vorgesetzten über die Konsequenzen der Straftat hinweist.

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also ich bin kein Kari aber ich kann nur für etwas haften, was ich selbst verbockt bzw verursacht habe. Die eventuell vorhandenen Mängel waren bei meiner Einstellung bereits schon vorhanden, demnach kann mir gar nichts, zudem ich nicht mal eine leitende Funktion habe.

Zu 3. den Arbeitgeber / Vorgesetzten auf einen Mängel hinweißen (um eine Straftat zu vermeiden) ist eine gute Tat und keine Straftat von meiner Seite aus. Dies schadet dem Unternehmen doch nicht - im Gegenteil.

Ich schließe mich Jörn an, ich habe auf die Mängel hingewiesen, damit ist meine Pflicht als EDV Arbeiter getan.

:confused:

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also ich bin kein Kari aber ich kann nur für etwas haften, was ich selbst verbockt bzw verursacht habe. Die eventuell vorhandenen Mängel waren bei meiner Einstellung bereits schon vorhanden, demnach kann mir gar nichts, zudem ich nicht mal eine leitende Funktion habe.

Zu 3. den Arbeitgeber / Vorgesetzten auf einen Mängel hinweißen (um eine Straftat zu vermeiden) ist eine gute Tat und keine Straftat von meiner Seite aus.

:confused:

Ich wollte Dir nicht unterstellen eine diese Vergehen begangen zu haben, sorry wenn das so rüberkam. Ich meine nur, das diese drei Tatbestände in Frage kämen ,falls Du dich daran beteiligst. Nehmen wir an, Dein Vorgesetzter gibt Dir den Auftrag Lizenzpflichtige Software, die nicht Lizensiert wurde, zu kopieren und Euren Kunden zu übergeben. Dann machst DU dich strafbar. Da hilft ein: "Aber ich habe meinen Chef doch darüber informiert das er das nicht darf" nicht! OK?

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Das ist mir schon klar, so etwas würde ich auch nie machen :-)

Fakt ist, dass Lizenzverletzungen vorhanden sind worauf ich schriftlich aufmerksam gemacht habe. Mehr kann ich auch nicht machen........

Aktiv an einer Lizenzverletzung bin/war ich jedoch nie beteidigt, demnach denke ich, dass mir gar nichts kann.

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Das ist mir schon klar, so etwas würde ich auch nie machen :-)

Fakt ist, dass Lizenzverletzungen vorhanden sind worauf ich schriftlich aufmerksam gemacht habe. Mehr kann ich auch nicht machen........

Aktiv an einer Lizenzverletzung bin/war ich jedoch nie beteidigt, demnach denke ich, dass mir gar nichts kann.

Jetzt wirds richtig böse. Jetzt bist Du Mitwisser. Dazu schreibe ich jetzt lieber nichts mehr.

Und Nochmal:

DIES IST/WAR KEINE RECHTSBERATUNG

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hab die URL nicht mehr, aber bei sämtlichen Urheberverletzungen handeln ausschließlich die tragen Organe (Geschäftsführer / EDV Leitung) eines Unternehmens sollte es zu einer Anklage kommen.

Anderst sieht es aus, wenn ein (EDV) Mitarbeiter selbst eine Verletzung eingeht. Ist dies nachweisbar, dass ein vorgegebenes Verbot (Datenschutzbestimmung,...) nicht eingehalten wurde, kann allein der Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden.

Der Beitrag kann nun vom Admin geschlossen werden - oder kann ich dies auch machen??

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