focus-lm Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Hallo, ich werde vorraussichtlich zum Sommer 2007 mit der Ausbildung zum FiSi abschließen. Durch Vorbildung und guter Leistungen konnte ich meine Ausbildung insgesamt um 1 Jahr verkürzen (also auf 2 Lehrjahre). Mein Betrieb kam kurz vor Ende des 1. Lehrjahrs auf mich zu und fragte mich ob ich interesse an einer EDV-Stelle in der Verwaltung hätte (Hauptaufgaben: Betreuung, Wartung und Pflege von verschiedenen Datenbanken und deren speziellen Softwareapplikationen, Anwenderbetreuung, Betreung des Verwaltungsnetzes/Server usw...). Nach einem Gespräch mit meinem Personalchef, vereinbarten wir mündlich ohne genaure Angaben, dass ich die Stelle übernehmen würde. Er meinte, dass ich mein komplettes 2. Lehrjahr dort bleiben und mich schon mal einarbeiten könnte bzw. soll. (Rechtens?) Da nun meine Abschlussprüfungen näher Rücken und somit auch die Übernahme wollte ich wissen wies mit dem Gehalt und der Eingruppierung aussieht. Ich bin angestellter des Landes Baden-Württemberg und wer die Nachrichten in den letzten Monaten verfolgt hat, wird sicherlich vom neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst gehört haben, kurz - TV-L. BAT wird es also bald nicht mehr geben. So wie ich es verstanden habe, wird im TV-L nicht mehr nach Alter bezahlt sondern nach Berufs bzw. Dauer(Jahre) der Einstellung. (?) Außerdem soll im TV-L nach Leistung gezahlt werden und nicht mehr so wie im BAT nach Beschreibung der Stelle. (Bitte um Korrektur bzw. Ergänzungen falls das nicht stimmen sollte oder jemand andere Infos dazu hat) Heute wurde mir gesagt, dass es angeblich noch keine Vorgaben existieren, wie in TV-L nach Leistung einzugruppieren ist. D.h. es wird nach BAT eingestuft und dann in den TV-L übertragen. (?) Also noch alles ziemlich schwammig und unklar! Wie man es eben gewöhnt ist :hells: Es sieht so aus, dass ich laut meinem Personalchef in BAT unter VIb oder Vc eingestuft werde. Das entspricht im TV-L 6 bzw. 8 Die Aufstiegschancen danach in den genannten Entgeldgruppen in eine höhere Stufe zu kommen sind für mich eher perspektivlos bzw. erst garnicht ersichtlich. (Kennt da jemand die genaue Vorgehnsweise bzw. Kriterien?) Nach einem längeren Gespräch mit meinem Arbeitskollegen, hat er mir geraten mehr zu verlangen oder die Stelle ganz zu lassen, da es wirklich eine Frechheit sei. Zu meinen Fragen: Ich weiss das die Stelle, definitiv zwischen 9-11 im TV-L einzustufen ist (laut Arbeitskollegen) und meine Leistungen soweit ich das selber beuurteilen kann, auch dementsprechend gebracht werden bzw. müssen. :bimei Deswegen fühl ich mich grad ein wenig ver*****t und hintergangen^^. Ich kann mich jetzt schlecht mit meinem Arbeitskollegen vergleichen, da er jetzt schon fast 10 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich hat, aber er hat auch keinerlei EDV-Ausbildung hinter sich und auch kein Abitur und wird trotzdem hoch eingruppiert und macht im Prinziep das gleiche wie ich später. Meiner Einer hat fachgebundene Hochschulreife und ein Informatik BK hinter sich. Ist nun so wie es der neue Tarifvertrag will die Leistung ausschlaggebend für die Eingruppierung oder doch vorrübergehend die Stellenbeschreibung? (leider alles unklar) Was für Argumente könnte ich anführen um evtl. höher eingestuft zu werden? In wie weit erfolgt die Stellenausschreibung? Wer hat, dass Sagerecht im Betrieb, wie die Stelle zu beschreiben (!nicht einzustufen) ist und welchen Anforderungen sie genügen? Wer beurteilt die erbrachte Leistung bei der Arbeit was später im TV-L ausschlaggebend wird? Ich könnte mir vorstellen ein halbes oder auch 1 Probejahr in einer niedrigeren Entgeldgruppe zu sein, beispielsweise: BAT Va und dann nach dem Jahr in IVb aufzusteigen und nach bsp. 5Jahre in IVa? Wie wird jetzt ein FiSi "überlicherweise" nach dem neuen TV-L eingestuft bzw. eingestuft werden? Welche Zuschläge wirds im TV-L noch geben? Habe auch gehört, dass welche entfallen sollen? Ich überlege mir im Moment ob ich doch nicht Studieren gehen sollte, sobald ich mit der Ausbildung fertig bin und dann eben dort absage. Kann jemand aus dem öffentlichen Dienst seine Erfahrungen berichten? Gerade was den Umschwung von BAT zu TV-L betrifft? Tipps und Vorschläge zu konstruktiven Argumentation gegenüber dem Personalchef? Wie sieht die Zukunft mit dem TV-L aus? Vielen Dank schon mal im Vorraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Hi die einstufung erfolgt meines wissens nach noch über BAT das es für TV-L noch keine regelung gibt. Bei VC kommst du in die 8 bei VB ist schon die 9. Was die eingruppierung in 11 angeht würde ich mir das aus dem kopf schlagen. Von der aufgaben beschreibung müsstest du dafür in Forschung und Entwicklung tätig sein. Was die einstuffun nach leistung angeht ist ziemlich ungut. Durch überdurchschnittliche leistungen kannst du die zeiten zwischen den erfahrungstuffen verkürzen. Das idt allerdings nur schwer zu erreichen denn woran machst du eine überdurchschnitliche leistung fest bzw. heist das im umkehrschluss dein kollegen sind eventuell schlechter als der schnitt... Achja das ist alles nur so wie ich den TV-L verstehe somit keine Garantie für irgendwelche fehler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loco Geschrieben 2. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2006 Ich werde ab Mitte nächstes Jahr auch nach TVÖD bezahlt (Kommune). Eingruppierung erfolgt in E6. Aufstiegschancen nach E8 sind zwar möglich, aber für z.B. E9 brauchts schon fast ein Wunder (oder warten bis mir graue Haare wachsen). Bin übrigens auch FISI und die Aufgaben, die ich bewätigen muss, übersteigen den mittleren Dienst deutlich..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 2. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2006 hm ist die Einstuffung und bei tätigkeit X in den komunen schon festgelegt? Für L ist hier noch die eingruppierung nach BAT grundlage. nach BAT kommst du als FI idr in VC und das entspicht meiner kenntnis nach E8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xucha Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 Mal ganz ehrlich, ich arbeite im öffentlichen Dienst und wurde in BAT VIIb mit einer sehr guten Abschlussnote eingestuft. Sei froh, wenn du in V eingestuft wirst, denn ab Stufe IV musst du studiert haben, sonst kommst du erst gar nicht rein. Wie das jetzt mit dem TV-L aussieht weiß ich nicht genau, aber ich denke das mit zwischen 9-11 TV-L kannst du vergessen. edit: ich arbeite in NRW, deswegen kann sich das ganze auch anders Verhalten. achja, und das ganze hängt auch davon ab, in welcher Behörde du arbeitest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
focus-lm Geschrieben 4. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 Hab morgen nochmals ein Gespräch mit den Beteiligten bei mir im Betrieb. Danach kann ich hoffentlich nähere Infos geben was TV-L betrifft und weis dann hoffentlich auch ob studieren gehe oder nicht Reinkommen kannst du (Beispiel mein Kollege: BAT4 und jetzt BAT3 OHNE Studium und wirklich "richtiger" EDV-Ausbildung), die Frage ist nur ob dein Personalchef das auch will... :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xucha Geschrieben 5. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2006 hat er mal irgendwas anderes mal studiert? das könnte nämlich sein, dass das auch gezählt wird. Ansonsten wie gesagt ich komme aus NRW und bei uns ist das so geregelt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 5. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2006 Hi nochmal zur eingruppierung ist der Thread http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/97896-tvoed-entgeltgruppe-3-ordnung.html bzw. die beiden Links im den Post interresant http://forum.fachinformatiker.de/showpost.php?p=915232&postcount=11 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moritz Geschrieben 10. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2006 Hallo, ich denke BAT 5C oder EG-8 ist als Einstieg OK. Nach einer gewissen Zeit (tja ich würde mal sagen mind. 1 Jahr) könntest Du dann EG-9 in Angriff nehmen. Du wirfst übrigens verschiedene Aspekte des neuen Tatifvertrags durcheinander. Grundsätzlich wird noch immer aus einer Kombination von Tätigkeitsmerkmalen und Ausbildungsabschluß eingruppiert. Weil es für die neuen Entgeldgruppen aber noch keine neue Vergütungsordnung gibt, wird es zur Zeit so gehandhabt, dass man die alte Vergütungsordnung heranzieht und Dich dann entsprechend überleitet. Aber auch wenn die neue Vergütungsordung kommt wird sich an diesem Prinzip nichts ändern. Wobei gilt um so höherwertig, eigenverantwortlich usw. die Tätigkeitsbeschreibung Deines Arbeitsplatzes ist umso besser/höher wird die Entgeldgruppe nach der Du vergütet wirst. Das hat aber auch einen Haken, die Personalabteilungen sind nämlich gehalten Stellen ab EG-9 nach Möglichkeit mit Leuten zu besetzen, die mindestens einen Fachhochschulabschluß haben. Das Beispiel Deines Kollegen zeigt zwar, dass davon auch schon mal abgewichen wird. Nach meinen Erfahrungen geschieht das aber immer seltener. Mit den Erfahrungsstufen liegst Du denke ich richtig. Aber bedenke; die Erfahrunststufen beziehen sich auf Deine Entgeldgruppe. Soll heißen, wenn weiter nichts geschieht, also Du keine höherwertigen Tätigkeiten übernimmst. Dann bleibst Du für immer in Deiner Entgeldgruppe nur innerhalb dieser Entgeldgruppe verdienst Du dann mit zunehmenden Jahren an Erfahrung mehr Geld. Bei EG-9 werden 5 Erfahrungsstufen angewendet die letzte erreichst Du nach 15 Jahren. Es gibt im neuen Tarifvertrag keine Bewährungsaufstiege mehr, ebenso gibt es keinerlei Zulagen. Zwar bekommen die jenigen Angestellten die nach altem Tarifrecht z.B. Funktionsgruppenzulagen erhielten (z.B.Meisterzulage oder Programmierzulage) den Betrag als Bezitzstand auch weiterhin ausbezahlt. Der neue Tarifvertrag kennt derlei Zulagen aber nicht. Hier könntest Du höchtens auf den Leistungsanteil abheben, in welcher Form sich überdurchschnittliche Leistung im Gehalt niederschlägt ist aber noch nicht vereinbart. Die mögliche Leistungsprämie beträgt im Jahr 2007 1% des jeweiligen Gehaltes. Und wird in den folgeneden Jahren um jeweils 1% erhöht bis man im Jahr 2015 8% mehr verdienen kann als sein Grundgehalt, wenn man überdurchschnittliche Leistungen erbringt. Weil es übrigens noch keinerlei Verfahren dazu gibt wie man feststellen kann ob jemand überduchschnittlich gut arbeitet, haben sich die Tarifvertragspartner darauf geeinigt die 1% für das Jahr 2007 einfach an alle auszubezahlen. Wenn Du wirklich in der Lage bist im Anschluß an Deine Ausbildung noch ein Studium dranzuhängen, dann würde ich Dir dazu raten. Ich selbst bin mittlerweile zu alt und wüste auch nicht wie ein Studium finanzieren sollte. Aber im öffentlichem Dienst ist ein hoher formaler Bildungsabschluss eigentlich die Eintrittskarte für den Höheren Dienst, wenn Du also mal über EG-12 hinaus kommen willst, dann wird es mit Hochschulabschluss wohl sehr viel eher was als ohne. Gruß Moritz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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