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Geschrieben

Hi

meine Frage geht dahin, das ich am überlegen bin, ob ich in der Berufsschule den BWL unterricht besuchen soll, da ich eine Kaufmännische Ausbildung hab.

Wie ist der Unterricht? Anspruchsvoll oder eher locker? Wäre schön wenn mir da jemand seine erfahrungen schildern könnte

grüße Sep

Geschrieben

Nur religion ist freiwillig. Alles andere mußt du wohl oder übel so mitmachen, wenn du ne Ausbildung machst die den Berufsschulbesuch miteinschließt. Was nun aber nicht heißt, daß alles da sinnvoll ist ^^

Ich frage mich ja immer noch,w ieso wir so Sport hatten aber kein Mathe :D

Geschrieben

Nööö, musste schon mitmachen, ist wichtig zu wissen, wo die Grenzen des Unterrichts sind, da die Prüfung nunmal auf den Untericht ausgelegt wird. Mit ner Fundierten Ausbildung kannste Dir da nen Wolf schreiben, obwohl nur nen Satz Halbwissen von nöten wäre! ;-) So waren meine Erfahrungen...

Geschrieben

Das ist nicht ganz richtig was ihr da schreibt...

Ich war 23 bei Ausbildungsbeginn, hatte schon eine abgeschlossene Ausbildung und mir war es freigestellt ob ich die BS besuche oder nicht.

Allerdings muss da auch der Ausbildungsbetrieb mitspielen.

Generell sage ich dazu mal: Mach den Spaß da mit, ein paar sinnvolle Sachen lernt man da und der Kontakt zu den anderen Azubis ist auch wichtig.

Die IHK kann euch bestimmt verbindlich Auskunft geben, wann man BS-pflichtig ist und wann nicht.

Ach ja: Einzelne Fächer besuchen und andere wieder nicht geht natürlich nicht, entweder ganz oder gar nicht (Ausnahme wie schon geschrieben Religion).

Geschrieben

Spaß mitmachen ist gut.

Würde einem der Betrieb die Zeit, die sonst die Berufschule einnimmt, zur freien Verfügung stellen, dann haette der Azubi mehr davon. Sofern er zum Selbststudium in der Lage und dazu bereit ist.

Da bin ich mir sicher.

Geschrieben

Hi,

ich fand Berufsschule auch nicht so prall, habe aber dadurch die Möglichkeit bekommen, mich mit anderen Azubis auszutauschen. Zumindest aus dem Grunde sollte es nicht von vorneherein verteufelt werden. Ob der Lerneffekt so hoch ist, mag jeder selber beurteilen, aber man sollte doch zumindest davon ausgehen, dass man einige Dinge im Betrieb so nicht lernen kann.

Geschrieben

Da erinner ich mich zu gerne an meine Prüfung.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, so viel wie nur möglich mitzunehmen, vom Wissen, welches dort angeboten wird. ;)

Außerdem wenn man es denn schon kennt, kann es TROTZDEM nicht schaden, da in der auch der sogenannte Blackout bekannt ist. Und während so eines Blackouts ists einfacher auf Sachen zu kommen, die man schon 100 Mal gemacht hat. :cool:

Geschrieben

Also ich sehe das als Spaß, wenn du nicht hingehst musst du in den Betrieb und zumindest bei uns war es so, das wir Feierabend hatten auch wenn die BS nur bis 11 Uhr ging, im Betrieb bist Du definitiv länger!

Außerdem kann man sich mittlerweile auf Antrag den BS-Abschluß sprich die Note auf das Abschlußzeugnis der IHK setzen lassen und da die Noten der BS bei den meisten ziemlich gut sind macht sich das nicht schlecht auf dem IHK-Zeugnis.

Super fand ich den Unterricht sicherlich auch nicht...

Geschrieben
Also ich sehe das als Spaß, wenn du nicht hingehst musst du in den Betrieb und zumindest bei uns war es so, das wir Feierabend hatten auch wenn die BS nur bis 11 Uhr ging, im Betrieb bist Du definitiv länger!

Außerdem kann man sich mittlerweile auf Antrag den BS-Abschluß sprich die Note auf das Abschlußzeugnis der IHK setzen lassen und da die Noten der BS bei den meisten ziemlich gut sind macht sich das nicht schlecht auf dem IHK-Zeugnis.

Super fand ich den Unterricht sicherlich auch nicht...

Hast du dazu evtl genauere Infos? Wie und wo beantrage? Würd sich wirklich gut machen :)
Geschrieben

Hallo FIST,

da wirst du schon bei deiner zuständingen IHK/Berufsschule nachfragen müssen. Bildung ist Ländersache und entsprechnend sind die Regelungen in jedem Bundesland anders.

In BaWü ist es so, das es den Schulen überlassen wird, ob sich Schüler vom Unterricht befreien lassen können.

In Freiburg ist BWL ein Pflichtfach, von dem man sich nicht befreien lassen kann.

Von D, Wi, GK und Religion kann man sich befreien lassen, wenn man den MiH macht (Managment im Handwerk).

Wenn man Religion aus Gewissengründen ablehnt darf, man Ethik machen (Inwischen wurde ein Lehrer dafür "gefunden", letztes Jahr gab' s noch unterrichtsfrei).

Vom Rest kann man sich nicht befreien lassen.

Geschrieben
Hast du dazu evtl genauere Infos? Wie und wo beantrage? Würd sich wirklich gut machen :)

§ 37 BBiG Abschlussprüfung

(1) [...]

(2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. [...]

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

(4) [...]

Beantragen: Bei der zuständigen IHK.

bimei

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