desi_1985 Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Hallo, also ich mach zur Zeit eine Ausbildung zur FI AE und bin jetzt im zweiten Lehrjahr. Jetzt wird in meinem Betrieb die IT-Abteilung geschlossen, d.h. ab Januar 07 kann ich meine Ausbildung nicht mehr weiter machen, wenn ich keinen neuen Betrieb gefunden habe. Hab schon mit dem Ausbildungsberater der IHK gesprochen, der meinte, ich könnte trotzdem weiter zur Berufsschule gehen, auch wenn ich keinen Betrieb habe. Aber das geht doch garnicht, oder. Ich mein, für die IHK Prüfung brauch ich doch dann den Ausbildungsnachweis, was ich im Betrieb gemacht habe. Sonst wird man doch nicht zugelassen. Desweiteren würde mich mal interessieren, ob ich meine Ausbildung auch bei irgend nem Bildungsträger als Art Umschulung beenden könnte. Das Problem wäre hier bestimmt, dass ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Ich frag mich gerade, ob der Betrieb so einfach einen Azubi kündigen kann, oder hast du selber gekündigt? BBiG - Einzelnorm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
desi_1985 Geschrieben 21. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 21. November 2006 na ja, wie gesagt, der Bereich IT wird aus "betrieblichen Umorganisationen" geschlossen. Habe nicht selber gekündigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 Ich frag mich gerade, ob der Betrieb so einfach einen Azubi kündigen kann, ... Kann er, wenn es sich um eine teilweise Betriebsschliessung (Betriebsstilllegung) handelt. Wenn eine Kündigung nicht durch "zu einem früheren Zeitpunkt durch zwingende betriebliche Erfordernisse" notwendig ist, kann allerdings erst zum Zeitpunkt der Stillegung gekündigt werden. @desi Es hat Ausnahmefälle gegeben (z.B. in Insolvenzfällen), wenn kein Ausbildungsplatz zum beenden der Ausbildung gefunden wurde, wo eine Zulassung zur Prüfung auch ohne betriebliches Ausbildungsverhältnis genehmigt wurde. Das Projekt wurde dann bspw. im Rahmen eines Praktikums oder in der Schule durchgeführt. Das alles entscheidet aber die zuständige Stelle, also die für Dich zuständige IHK. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
billi Geschrieben 21. November 2006 Teilen Geschrieben 21. November 2006 FIAE ist ja eine duale ausbildung. deswegen brauchst du einen ausbildungsbetrieb. der kann allerdings auch das arbeitsamt oder die ihk/HWK sein. frage auf jeden fall mal beim BfA und der IHK nach einem ersatzbetrieb. notfalls sollen die dich übernehmen. Bedenke auch, dass manchmal die Lehrer/Schulen selbst Kontakte zu Unternehmen haben und man dort auch nachfragen kann. Allgemein solltest du jeden potentiellen Kontakt nutzen, auch die um fünf ecken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 22. November 2006 Teilen Geschrieben 22. November 2006 Halte Dich zunächst an die Berufschullehrer, die können die Leistungen der Schüler besser beurteilen als der Ausbildungsberater deiner IHK. In der Regel versuchen die Berufschullehrer Kontakte zu anderen Ausbildungsbetrieben herzustellen um so einen Azubi wieder unter zu bringen.Über diesen Weg haben wir einen AZubi eines Unternehmens ohne Reue übernommen, der still gelegt wurde. Trotzdem, wie billi schon schrieb, nicht den Weg über die IHK auslassen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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