x49 Geschrieben 24. November 2006 Geschrieben 24. November 2006 Hallo Leutz, also folgendes Problem: am 21.1.2005 ein Sasung p28 gekauf schon im September 2005 ist Mainboard abgerauch wurde 2 mal getauscht, weil das erste mal ein falsches eingebaut wurde.(dauer 3 Wochen) dann Anfang Mai 06 das Gleiche noch mal Mainboard austausch(1,5 Wochen dauer) jetzt heute das 3. Mal das gleiche!!! kann ich da das Geld zurueckverlangen oder ein anderes Laptop??? (evtl. Rueckwandlung oder wie es heisst von kaufvertrag???) denn Garantie laeuft ja bald ab und ich hab keine Lust da jede 1/2 Jahre es Reparieren zu lassen
Lord_of_Flames Geschrieben 24. November 2006 Geschrieben 24. November 2006 Hallo soweit ich weis hat der Verkäufer / Hersteller 3 mal das recht nachzubessern. Sollte dann immer noch der selbe!! Fehler bestehen hast du das Recht vom kauf zurückzutreten. Wie das ist denn du verschiedene Fehler hast weis ich nicht.
Manitu71 Geschrieben 24. November 2006 Geschrieben 24. November 2006 BGB § 476 Beweislastumkehr Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Solltest aber keine Schwierigkeiten haben. Das Geld könntest zurückverlangen, jedoch wird dir sicherlich ein Teil vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Du könntest auch wieder das gleiche Modell anfordern. Nur ob es das noch gibt, ist eine andere Sache. Du könntest auch anfragen, was dir anbieten.
x49 Geschrieben 24. November 2006 Autor Geschrieben 24. November 2006 Also kann ich dann mit vollen Betrag rechenen oder wie viel Abzug bekommt man so bei 20 Monaten nutzung? Das Problem, das war ein extra Modell mit 1GB speicher und sauguter Grafikkarte , und besten CPU damals zu super Angebot Jetzt kostet das Vorgängermodell noch 1044 neu und meins kostete 1300€ Was mein ihr womit kann ich rechnen?
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