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Geschrieben

Hallo!

Ich hab mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen:

Wenn ich mich als Webdesigner selbstständig machen will, kann ich meinen Betrieb dann, z.B. Wurstbrot-Webdesign nennen, d.h. irgendeinen Phantasie-Namen?

Ich habe mal irgendwo was gelesen, dass man seinen kompletten Namen nehmen muss (zb christian_meier-webdesign).

wenn ich nun auf meine betriebs-hp ganz offensichtlich (frame) meinen namen und meine anschrift reinsetzte und trotzdem einen, mehr oder weniger, phantasie-namen nehme, kriege ich dann ärger?

GREEETZ

DOEDEL

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hmmmmm......

Also ich habe seit März diesen Jahres mein Gewerbe angemeldet (eine GbR) und mir wurde von der Stadtverwaltung (wo ich es angemeldet habe) und dann nochmal per Rechtsberater gesagt daß bei dieser Gesellschaftsform der Name im Firmennamen stehen muss. In meinem Fall eben Reisdorf-Webdesign. (www.reisdorf-webdesign.de).

Ich mache das ganze mit einem Kollegen zusammen und der durfte sich nicht z.B. nicht Reisdorf-Webdesign nennen, da er ja nicht so hieße.

Ich war aber auch der Ansicht, daß man sich nennen darf, wie man will, sobald man auf den wirklichen Namen etc. hinweist.

Also, am besten mal bei der Stadverwaltung (wo das Gewerbe angemeldet werden muß) erkundigen.

Gruß!

Arne

Geschrieben

Das ist je nach Rechtsform unterschiedlich. Bei einer Gbr z.B. Muß immer klarheit über den Besitzer im Namen sein. Also vorschrift.

Nach HGB muß ein solcher Firmenname auch immer "sauber" gewählt sein. Also Tante Emma darf ihr lädchen nicht Schoppingcenter Emma nennen, da dies dann nicht der Wahrheit entspräche.

Bei GmbH und AG also Kapitalgesellschaften können Phantasienamen gewählt werden. (coca cola).

Nur bei Personengesellschaften ist das eigentlich Vorschrift, dass der name des inhabers drin stehn muß. Wenn du allerdings immer "Inh. Bill Gates" schreibst kannst du dich auch "Websitemaker" ö.ä. nennen.

Bei GbR herrscht allerdings noch die Sache mit dem Namen, der immmer im Firmennamen stehen muß.

@admINofDAw33k

Geben darf es die Firma auch schon, solange die sich nicht in umittelbarer Nähe befinden darf, da sonst die Sache mit der Konkurenz käme. Wenn sich aber eine 5 Mann Firma aus Bayern genauso nennt wie eine 3Mann Firma aus Sachsen gibts keine Probleme.

<FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 15. August 2001 12:41: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von FaFo ]</font>

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