smiley0512 Geschrieben 26. November 2006 Teilen Geschrieben 26. November 2006 Ich brauch mal Hilfe. Ich habe einen Ausbildungsplatz als FIAnwendungstechnik. Jetzt hat mir mein Chef für die nächsten zwei Jahre einen festen Arbeitsplatz angeboten, mit der Option danach die Ausbildung wieder aufzunehmen. Gibt es denn eine rechtliche Möglichkeit (wenn ja wo steht es geschrieben?) den Ausbildungsvertrag für diesen befristeten Zeitraum ruhen zu lassen? :confused: Freu mich auf eure Antworten und Hinweise wo dazu rechtlich was geregelt ist. Erst mal Danke! smiley Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Grandmasta Geschrieben 26. November 2006 Teilen Geschrieben 26. November 2006 Also das Angebot würde ich an deiner Stelle nicht annehmen. Wenn du kein Azubi mehr bist, kann dein Chef dich ohne Probleme ziemlich schnell kündigen, falls du seinen Ansprüchen nicht entsprichst oder sonst irgendwas ist. Und dann stehst du plötzlich mit einer angefangenen Ausbildung da. Ihr könnt doch auch vereinbaren, dass du etwas mehr Geld bekommst und nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommst. In den 2 Jahren kann viel passieren und wichtig ist, das du eine abgeschlossene Ausbildung hast. Denn sonst wird es schwer später etwas anderes zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smiley0512 Geschrieben 26. November 2006 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2006 Danke für Deine Antwort. Ja, prinzipiell ist das ja richtig. Andererseits ist es für mich auch ne Chance. Die Firma hat einen Auftrag bekommen, um diesen abzudecken haben sie mich gefragt ob ich das machen würde. Ist für mich auch die 2. Ausbildung. Habe also schon einen Berufsabschluss. Habe die mündliche Zusage vom Chef nach diesem Auftrag die Ausbildung fortsetzen zu können. Aber günstiger (auch rein rechtlich) wäre es für mich, das Ausbildungsverhältnis ruhen zu lassen, bzw. auszusetzen. Möglich ist das prinzipiell bei Schwangerschaft (was bei mir rein biologisch nicht machbar ist) oder Wehrdienst (was bei mir auch schon durch ist) oder aus sonstigen Gründen. Bei diesen sonstigen Gründen weiss ich eben nicht was da rein zählt. smiley0512:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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