Containy Geschrieben 27. November 2006 Geschrieben 27. November 2006 Guten Morgen! Eine Freundin arbeitet in einer Arztpraxis und möchte gerne ab dem 1. Oktober studieren. Eventuell muss sie schon zum 31. August kündigen, da sie ein Vorpraktikum machen muss. Das Problem ist, dass sie eine Kündigunsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende im Arbeitsvertrag stehen hat! Sie ist nun 7 Jahren fest in der Firma tätig, davor hat sie in der gleichen Firma eine 3-jährige Ausbildung erfolgreich absolviert. In der Arbeitsordnung (anscheinend der Anhang zum Arbeitsvertrag) steht: [...]Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muß schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Quartalsende, es sei denn, daß ein Grund zur außerordentlichen Kündigung gegeben ist oder im Arbeitsvertrag eine andere Frist vereinbart wurde.[...] 1. Ist eine Kündigung zum Quartalsende rechtens? 2. Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den AN? Vielen Dank, Containy Zitieren
allesweg Geschrieben 27. November 2006 Geschrieben 27. November 2006 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.Wenn das gilt, ist es rechtens. Zu 2.:Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Zitieren
geloescht_JesterDay Geschrieben 28. November 2006 Geschrieben 28. November 2006 1. Ist eine Kündigung zum Quartalsende rechtens? 2. Was sind Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den AN? 1. Ja. Ist ja lange genug bekannt und wenn der AG keine kürzere Frist hat ist das auch ok. 2. Da gibt es wohl sehr wenige. Aber vielleicht kann sie sich ja mit dem AG einigen. Es ist jederzeit möglich sofort und ohne Frist zu kündigen, wenn beide Seiten einverstanden sind. Zitieren
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