zip Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Hi, vor ein paar Wochen hat meine Grafikkarte den Geist aufgegeben, die Karte war zu dem Zeitpunkt knapp 20 Monate in meinem Besitz und hat damals knapp 200€ gekostet. Jetzt hab ich vom Händler eine gutschrift über 79,60€ erhalten, also weniger als die hälfte von dem was ich damals bezahlt habe. Klar ist die Karte heute nichtmehr so viel Wert. Aber ist das Rechtlich? Gruß, Zip
Beelzebub Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 hmmm ich glaube erlich gesagt nicht! er muss dir doch eigentlich eine "gleichwertige oder bessere" zur verfügung stellen...? ich weiß halt nicht ob auch geld geht... aber ich hab grad auf die schnelle nix besseres gefunden als für 99 hat er dir einfach die kohle in die hand gedrückt oder wie..?
Gast Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Ganz grob gesagt, ist das eine Wandlung eines Kaufvertrages. Da du die gekaufte Sache genutzt hast (bis sie kaputtging und nicht über Garantie ersetzbar ist) bietet dir dein Händler die Wandlung an. Du gibtst ihm die Karte zurück, er gibt dir dein Geld zurück abzüglich einer Pauschale für die Nutzung der Karte. Wo ist das Problem?
Hajooo Geschrieben 29. November 2006 Geschrieben 29. November 2006 Hallo, vielleicht hilft das hier weiter: Juraforum - Garantiebestimmungen in Deutschland Gruß Hajooo
zip Geschrieben 29. November 2006 Autor Geschrieben 29. November 2006 Im Prinzip gibt es kein Problem, das ganze ist ja auch durchaus nachvollziehbar. Ich weiss allerdings von einem bekannten das er in einer ganz änlichen situation den vollen kaufpreis zurück erstatettet bekommen hat, ohne irrgend einen willkührlichen Abzug. Nun ja, besser als nichts. :hells: Danke für die Antworten.
Manitu71 Geschrieben 30. November 2006 Geschrieben 30. November 2006 nein der Chief hat da vollkommen recht. Da sich die Reparatur anscheinend nimmer lohnte, bzw. es die Karte vielleicht nimmer gibt, bot er die Wandlung an. Da du die Karte eine lange Zeit genutzt hast, wird dir nur noch ein Teil des Preises ausgezahlt. Über die ähnliche Situation deines Bekannten können wir nichts sagen. Dazu fehlen die Infos. Aber vielleicht war sie ja doch nicht so ähnlich wie bei dir
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