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zählt Dienstfahrt zu Arbeitszeit


steinadler

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Also im Gegensatz zu meinen 2 Vorpostern ist meiner Meinung nach Reisezeit ganz klar Arbeitszeit! Warum sollte das denn wohl anders sein? Und der Thread-Ersteller will ja auch eigentlich wissen wann die Arbeitszeit in seinem speziellen Fall losgeht.

Meine Meinung dazu:

Wenn du dichter an dem Ort dran bist bzw schneller dort sein kannst als wenn du erst zur Firma fährst und dann zum Kunden würde ich sagen: Fahrzeit voll als Arbeitszeit nehmen. Für den Fall das du länger brauchst würde ich das mit dem Chef/Verantwortlichen besprechen.

MfG

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Hallo,

also, die Anreise zum Arbeitsplatz zählt nicht zur Arbeitszeit. Fährt man allerdings direkt zu einem Kunden sollte das schon Arbeitszeit sein. Ist es jetzt die gleiche Zeit wie zum Arbeitsplatz könnte der Chef vielleicht noch argumentieren dass diese Zeit ja auch zur Anreise zum Arbeitsplatz benötigt würde, aber sobald diese länger ist, würde ich generell streiken. Ich würde dann zuerst in den Betrieb fahren, und von dort aus meine Reise antreten, wenn der Chef mir die Anreise sonst nicht als Arbeitszeit anerkennen würde. Wo kommen wir denn da hin wenn ich eine Dienstreise mache auf eigene Kosten?????

LG Sabine

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Wo kommen wir denn da hin wenn ich eine Dienstreise mache auf eigene Kosten?????

Das würde ich aber auch mal sagen. Bei uns ist es auch so, dass egal wo du hin fährst von dir daheim aus die Arbeitszeit mit dem Verlassen des Hauses beginnt.

Da hier einige geschrieben haben, dass es auch bei ihnen als Arbeitszeit zählt gehe ich mal davon aus, dass das nicht ohne Grund so ist, schließlich haben die Firmen ja auch keine Zeit zu verschenken.

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Also vielen Dank schonmal für die Antworten.

Bei mir ist es so, dass ich den Sprit zum Kunden ausgezahlt bekomme.

Dass die Anreise zur Arbeitsstelle nicht mit zur Arbeitszeit gehört ist mir ebenfalls klar.

Ich bin quasi ca. 50Km in die andere Richtung gefahren.

Das wäre die Zeit, wo ich nicht weiß, ob es zur Arbeitszeit gehört oder nicht.

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Ok, mal ein bisschen zu den rechtlichen Grundlagen:

1. Die Zeit zwischen Wohnort und Arbeitsstätte zählt im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht als Arbeitszeit. (Es handelt sich um Wegezeiten. Die sind zwar wie Arbeitszeiten gesetzlich unfallversichert; zählen allerdings nicht zu den Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Auch vergütungstechnisch spielen diese Zeiten grundsätzlich keine Rolle. Kein Arbeitnehmer kann für die Fahrtzeit von der Wohnung bis zum eigentlichen Arbeitsort Vergütung verlangen.)

2. Wird ein AN nur bei einem Kunden eingesetzt oder macht eine Dienstreise und muss diese Fahrtstrecke mit dem Auto zurücklegen, so wertet die Rechtsprechung die Fahrtzeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug selbst steuert.

3. Zu beachten ist aber, dass 2. nur in den Fällen gilt, in denen der eigentliche Arbeitsort unverändert bleibt und es sich um eine Dienstreise handelt (also vom Arbeitsplatz zum Kunden bspw.). Wird der Arbeitsort verändert, d.h. der AN zu einem Kunden versetzt, um dort z.B. ein Projekt durchzuführen, so sind die Fahrtstrecken zum Kunden nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten, da es sich dann wiederum um die normale Anreise zum im Vertrag vorgesehenen Arbeitsort handelt.

Wichtig ist auch, was im Arbeitsvertrag steht:

Steht dort kein Arbeitsort (nur die Adresse der Firma), wird die Fahrt von zu Hause zum Arbeitsort i.d.R. als Wegstrecke gewertet (siehe oben unter 1.)

Steht im Arbeitsvertrag etwas wie

"Die Firma behält sich vor, dem Mitarbeiter im Rahmen der Firma auch eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf.

Dieser Vorbehalt gilt auch für einen Arbeitsplatz an einem anderen Ort und für eine Zeitdauer, die jeweils eine Abwicklung eines Kundenauftrags mit sich bringt.",

dann klar: Fahrt zum Arbeitsort = Wegezeit, nicht Arbeitszeit.

Ausnahmen von diesen "Grundregeln":

- es gibt eine Reisekostenordnung oder Betriebsvereinbarung

- vertragliche Regelungen

In der aktuellen Rechtsprehung wird übrigens z.Zt. eine Wegstrecke von 1,5 Std. als zumutbar gewertet.

bimei

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Also nochmal, hab ich das jetzt richtig verstanden:

Die Hin- und Rückfahrt zu meinem Büro gilt nicht als Arbeitszeit.

Wenn ich allerdings mal bei einem Kunden einen Termin habe (passiert so 5-6 mal im Monat), dann zählt die Fahrzeit dorthin als Arbeitszeit.

Und ist das auch so, wenn der Termin morgens ist?

Angenommen wenn 9:30 der Termin ist und ich 8:00 losfahre?

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