conair Geschrieben 29. November 2006 Teilen Geschrieben 29. November 2006 Hi @ all Auch auf die Gefahr hin, dass das Theme zum Xten Mal diskutiert wird, hätte ich doch nochmal ein paar Fragen zum Aufbau der Doku. Also die IHK Bayern hat folgende Vorgaben: Zitat: Die Länge der Dokumentation sollte 20 Seiten nicht überschreiten ich kann damit jetzt nicht wirklich was anfangen. heißt das jetzt ich darf nicht überschreiten? oder darf ich alles was ich habe, in den anhang mit einfügen? steh da a bissl in der luft, denn jeder sagt was anderes. (z.b. ich kann alles in den anhang nehmen, es gibt keine begrenzung usw.) und fragen kann ich leider keinen, außer dich. Danke schon mal für die Antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cardo Geschrieben 30. November 2006 Teilen Geschrieben 30. November 2006 oder darf ich alles was ich habe, in den anhang mit einfügen? Soweit ich weiß darf man allen in den Anhang packen, was über die 20 Seiten hinausgeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Die "IHK Bayern" gibt es so nicht. Welche der neun ist es denn genau? Ein Verhältins 20 Seiten Doku zu 100 Seiten Anhang wird aber sicher nirgends gern gesehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gummibär Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Also ich weiß nur, wie es bei der IHK Cottbus ist. Wir haben ne Begrenzung auf 10 Seiten. Dort ausgeschlossen ist der gesamte Anhang und das Deckblatt. Ich gehe mal davon aus, dass es bei dir dann genauso ist. Noch ne Info: Ne kleine Überschreitung der Seiten ist machbar, allerdings bei 5 gibt es große Punktabzüge (ist jedenfalls bei uns so) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Es gibt IHKen, die eine Überschreitung um eine Seite als Formfehler und somit "nicht bestanden" werten. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang werden (üblicherweise, also falls nicht anders angegeben) nicht gezählt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
conair Geschrieben 1. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 also ist es dann okay, wenn ich 18 seiten doku hab und noch a bissl anhang dazu?. Weil wie gesagt, im infoblatt zur ihk heißt es ja, die doku sollte die 20 seiten nicht überschreiten. Da steht nirgends was von 10 seiten für die doku...:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ShadowDuke Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 also bei der IHK Hamburg ist auch ein maximum von 10 Seiten und der Anhang sollte nicht zu groß ausfallen, angemessen halt. wenn du 18 machst ist das besser als wenn du 21 machst! wenn ein max. festgelegt ist, wird es nicht gern gesehen wenn die zahl überschritten wird. also lieber 1-2 seiten weniger, als mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xxxJohnxxx Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 Hallo, Ich kenne das bei der IHK Köln auch mit 10 Seiten. Das mit 20 Seiten Doku höre ich zum ersten Mal. Aber das stimmt schon, du solltest die Doku so erstellen das es nicht mehr wird als gefordert. Alles andere in den Anhang packen. (Tipp: Den Anhang mit Seitenzahlen versehen und im Inhaltsverzeichnis dokumentieren.) Sich von der Seite der IHK. Stell dir vor du bist ein Prüfer. Du musst dir von 100ten von Schülern die Abschlussarbeiten durchlesen. Alle haben 10 bzw. 20 Seiten in der Doku und du paar Seiten mehr. Und was wenn alles das so machen? Ich denke den Rest kannst du dir denken. Viele Grüße John Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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