fi-newbie Geschrieben 2. Dezember 2006 Geschrieben 2. Dezember 2006 Hmmm, also bei den zwei Monaten da dürfte man ja pro Jahr nicht mal 3 Wochen krank sein. Wenn man aber ne Grippe oder sowas in der Art hat, kann es gut sein, dass man mal zwei Wochen am Stück im Bett liegen muss. Dafür kann man doch nichts... Das heißt aber nicht, dass man das Ausbildungsziel nicht erreicht hat. Also wenn man wegen zuviel Krankheitstagen nicht zugelassen wird, das find ich schon ziemlich "heftig"... mfg newbie Zitieren
bimei Geschrieben 2. Dezember 2006 Geschrieben 2. Dezember 2006 Auf legalem Wege dürfte sie kaum an die Krankheitstage des Auszubildenden kommen. Doch, durch das Berichtsheft z.B. oder wenn im Zulassungsantrag eine Angabe der Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage gefordert ist z.B.. bimei Zitieren
cH4PpY Geschrieben 2. Dezember 2006 Geschrieben 2. Dezember 2006 Also es gab Tage an denen ich krank war da habe ich zuhause am PC mehr gelernt als ich es in der Berufsschule in 2 Wochen getan hätte... Manchmal lohnt sich krank sein (NUR zur Schulzeit), weil die Schule einfach :floet: ist. Zitieren
Akku Geschrieben 4. Dezember 2006 Geschrieben 4. Dezember 2006 Doch, durch das Berichtsheft z.B. oder wenn im Zulassungsantrag eine Angabe der Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage gefordert ist z.B.. bimei 1. Schwups sind wir wieder beim Ausbildenden/Ausbilder, der die BH unterschreibt und damit zum Ausdruck bringt, dass der Azubi fertig ist. Die Durchsicht der BH erfolgt in der Regel nach der Antragsstellung (Sorry, es nervt aber man muss es anscheinend immer wieder dazu schreiben: Gilt nur für unsere IHK) und den Prüfer, der das BH vor oder während der Präsentation auf Krankheitstage duchforstet, den würde ich gerne sehen. Nicht Ausgeschlossen aber eher unwahrscheinlich. 2. Schwups sind wir wieder bei der zuständigen IHK. Ich habe zig Anträge unterschrieben und nie wurde die Angabe der Anzahl Arbeitsunfähiger Tage gefordert. PS: Ehe es wieder ausufert: BH=Berichtshefte, Berichtsheft Zitieren
bimei Geschrieben 4. Dezember 2006 Geschrieben 4. Dezember 2006 1. + 2. Ich kenne zumindest eine IHK, die bei geförderten Ausbildungen eine Angabe der Fehltage auf dem Antrag fordert und eine andere, die Berichtshefte bei der schriftlichen Prüfung einsammelt. Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus, und nichts Gegenteiliges von dem, was Du schreibst habe ich behauptet oder wollte ich sagen. Was ich schrieb waren lediglich Beispiele, wie eine IHK an Krankheitstage kommen könnte, wenn sie denn will, nachdem einige hier empört einen, für meine Begriffe, ziemlichen Aufriss von dem Thema machen. ;-) bimei Zitieren
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