Ragdalfius Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Hallo zusammen! Ist ein Arbeitgeber verpflichtet mir auf Aufforderung ein Zwischenzeugnis auszustellen, oder nicht? Ich wollte zum ende meiner Probezeit gerne eins haben um zu sehen wie ich in meiner Firma gesehen werde und mich nicht nur auf Worte verlassen. Mein Chef sagt er sei nicht dazu verpflichtet und würde mir auch erstmal keines ausstellen, es sei den ich plane den AG zu wechseln und da würde er lieber erstmal mit mir sprechen. Danke schonmal für die Hilfe. Raggi P.S. Antworten a la "Ja ist er" könnt ihr euch schenken. Ich brauche Fakten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
julien88 Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Darf ich fragen, wieso du unbedingt eins haben willst ? Wenn er dir keins geben will und du es nicht unbedingt brauchst. Es aber sozuagen "einklagst", kann das ganz schnell zu einem schlechten Verhältnis führen. Nur mal so in den Raum geworfen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Ist ein Arbeitgeber verpflichtet mir auf Aufforderung ein Zwischenzeugnis auszustellen, oder nicht? Nein ist er nicht, Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ragdalfius Geschrieben 1. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Darf ich fragen, wieso du unbedingt eins haben willst ? Wenn er dir keins geben will und du es nicht unbedingt brauchst. Es aber sozuagen "einklagst", kann das ganz schnell zu einem schlechten Verhältnis führen. Nur mal so in den Raum geworfen ... Weil dies dann meine Position für Gehaltsverhandlungen stärken könnte. Hab ich mir jedenfalls mal so gedacht Ist aber ja anscheinend nicht so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2006 Weil dies dann meine Position für Gehaltsverhandlungen stärken könnte. Hab ich mir jedenfalls mal so gedacht. Ob Dir da ein ZZeugnis weiterhilft, dass Dein potentieller Verhandlungspartner ausgestellt hat, ist natürlich fraglich. ;-) Wenn Du etwas für eine Gehaltsverhandlung in der Hand haben möchtest, schreib eine detaillierte Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbericht (auch wenn es eine betriebliche Stellenbeschreibung gibt!) und beurteile Deine Arbeit (ehrlich mit Stärken undf Schwächen) selbst. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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