fi-newbie Geschrieben 6. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2006 Hallo zusammen, wenn der Vertrag bis z.B. Ende August geht, man aber im JUli Prüfung hat und diese besteht, darf man dann sofort noch am selben Tag die Firma verlassen? Ich hab (v.a. hier im Forum) gelesen, dass man dann gehen darf. Jetzt hab ich aber Angst, dass ich dann ne schlechte Beurteilung bekomme, weil der AG "sauer " ist, dass ich nicht bis Ende August dagebliebn bin. Würdet Ihr trotzdem gehen oder würdet ich die Zeit "absitzen", um ne gute Beurteilung (Zeugnis) zu bekommen? Mein Problem ist, dass ich noch Zeit brauche mir ne Wohnung fürs Studium zu suchen usw., daher könnte ich etwas "Freizeit" nach der Ausbildung sehr gut gebrauchen... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2006 (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.Klick Interessant ist auch BBiG § 24: wenn du bis August weiterarbeitest, hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen, der dich auch an Kündigungsfristen bindet. Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.Klick Zudem sollte man das Thema Übernahme vor der Prüfung mit dem Arbeitgeber besprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 6. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 6. Dezember 2006 Danke für die schnelle Antwort! Erstmal Sorry, ich hab August mit Juli verwechselt. Also der Vertrag läuft bis 31.Juli. Also mein AG weiß, dass ich nach der Ausbildung ein Studium beginnen möchte. Er sagt mir, ich muss bis Ende Juli da bleiben (da der Vetrag solange läuft). Ich weiß aber, dass man nach der Prüfung gehen kann. Fall 1: Wenn ich bis Ende Juli bleibe, kann ich dann am 31.Juli gehen oder muss ich extra 4 Wochen vorher kündigen? Das schaff ich ja zeitlich nicht, da Anfang Juli bis 31.Juli keine 4 Wochen sind... Und wie würde es mit dem Gehalt aussehen, wenn ich z.B. Anfang Juli die Prüfung bestehe und ohne dass jemand was sagt dort weiterarbeite (der Vertrag geht ja bis 31.). Kann ich dann im Nachhinein das Geld "einfordern"? Fall 2: Ich geh am Tag der Prüfung. Kann der AG das "verbieten"? Muss ich irgendwas beachten, wenn ich einfach so gehe? Naja ich denke bei Fall 2 wäre mein AG sehr verärgert und würde mir ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Deshalb überlege ich ob es nicht besser wäre Fall 1 zu wählen und dann im Nachhinein mehr Geld rauszuholen (auch wenn das nicht "die feine englische Art" ist)... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hawkeye Geschrieben 6. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2006 Dein Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Da ist egal, wieviele Monate da stehen. Dein Ausbildungsverhältnis ist ab da beendet. Siehe Paragraphen BBiG, die Chief gepostet hat. Ansonsten arbeitest Du da in einem Arbeitsverhältnis ab Bestehen der Prüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2006 Halt deinem Arbeitgeber bitte das BBiG unter die Nase. Die entsprechenden Paragraphen stehen hier im Thread. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 7. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 Wie ist es eigentlich mit Arbeitslosengeld aus in der Zeit zw. "Prüfung bestanden" und "Studium beginnen". Steht mir das zu, obwohl für mich feststeht, dass ich drei Monate später studieren werde? Wann genau muss ich mich arbeitslos melden, an dem Tag an dem ich die Firma verlasse? Bekommt man auch ALG, wenn man nicht in der Ausbildungsfirma bleiben will (wie in meinem Fall wegen Studienwunsch)? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/77831-muss-aufs-arbeitsamt-gehen.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 7. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 Du kannst mit dem Gesetzbuch untern Arm natürlich auch deinem Arbeitgeber anbieten, bei ihm befristet zu arbeiten, bis dein Studium beginnt. So verdienst du ein wenig Geld, sammelst praktische Erfahrung und verärgerst deinen Arbeitgeber nicht. *Wäre eine Alternative zu allem, sofern es deinem Wunsch entspricht* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bubble Geschrieben 8. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2006 Wie ist es eigentlich mit Arbeitslosengeld aus in der Zeit zw. "Prüfung bestanden" und "Studium beginnen". Steht mir das zu, obwohl für mich feststeht, dass ich drei Monate später studieren werde? Die Frage ist doch auch: Stehst Du dem Arbeitsmarkt in der Zeit zur Verfügung? Würdest Du eine Dir angebotene Tätigkeit für den Zeitraum annehmen? Oder möchtest Du in der Zeit ausschließlich privaten Angelegenheiten nachgehen (z.B. Freizeit haben, Wohnung suchen, Urlaub machen, ...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 8. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2006 Also bis zu meinem Studium dort arbeiten kann ich nicht, weil ich aufgrund der Tatsache dass ich studieren werde von meinem AG nicht übernommen werde. Auch nicht für ein paar Monate. Ist bei uns grundsätzlich so... Und in dem Fall ist ja so, dass ich nicht übernommen wurde (ich hab also nicht selber gekündigt), und da müsste mir ja ALG zustehen. Ich würde dem Arbeitsmarkt natürlich in der Zeit zur Verfügung stehen. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 8. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2006 wenn ich dich richtig verstanden habe, dann sollst du also mit bestandener Prüfung noch eine Zeit zum Azubi-Gehalt arbeiten? Oder lese ich da 'was falsch? Nur so interessehalber ... euro Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sigi Geschrieben 9. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2006 Du weist aber dass 2 Monate fuer ne Wohnung mehr als genug Zeit is? Warum stresst dich den deswegen so ab oO? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 9. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. Dezember 2006 Mir geht's nicht primär darum, dass ich Zeit für Wohnungssuche etc. brauche, sondern dass ich nach der Prüfung nicht mehr für Azubi-Gehalt dort arbeiten möchte... bin ja schließlich kein Azubi mehr. Das Problem ist nur, dass mein AG will, dass ich in dem Monat noch dort arbeite. Mache ich dies nicht, ist er verärgert, was sich wahrscheinlich in meinem Ausbildungszeugnis zeigen wird. Davor hab ich Angst, ich will meinen AG nicht verärgern. Und wenn ich ihn auf das BBiG hinweise, das wird ihn wenig interessieren... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 9. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2006 "Ich will da nicht mehr nach der Prüfung arbeiten" und "ich hab Angst, dass mein AG verärgert ist" passt eben nicht zusammen. Man kann es eben nicht immer allen recht machen. Es gibt da halt keinen Mittelweg sondern entweder A oder B. Wenn du eh studieren willst - ist das Ausbildungszeugnis doch eh nicht mehr das wichtigste. Ansonsten kann man personalern sicher erklären, dass in der alten Firma nicht alles so ablief wie es sollte. In deinem Studium ist dein Ausbildungszeugnis egal - für einen Nebenjob nicht zwingend Notwendig und nach dein Abschluss ist das Dipl / der Bachelor wohl das wichtigste Zeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sigi Geschrieben 9. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2006 Mir geht's nicht primär darum, dass ich Zeit für Wohnungssuche etc. brauche, sondern dass ich nach der Prüfung nicht mehr für Azubi-Gehalt dort arbeiten möchte... bin ja schließlich kein Azubi mehr. Das Problem ist nur, dass mein AG will, dass ich in dem Monat noch dort arbeite. Mache ich dies nicht, ist er verärgert, was sich wahrscheinlich in meinem Ausbildungszeugnis zeigen wird. Davor hab ich Angst, ich will meinen AG nicht verärgern. Und wenn ich ihn auf das BBiG hinweise, das wird ihn wenig interessieren... mfg newbie naja du hast 3 Jahre(oder 2,5 whatever) fuer Azubigehalt gearbeitet. Bei ner Ausbildung gehoert halt dazu dass man die ganze LAufzeit eben fuer das Gehalt arbeitet. Kommts dir echt auf paar Wochen drauf an oO? Ich wuerds nich tun allein schon weil ich das Gefuehl haette ne Verpflichtung gegen ueber ag zu ham. Die paar wochen oO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 10. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2006 Also ihr seid eher der Meinung ich sollte die paar Wochen noch da bleiben? Seh ich eigentlich genauso, dass es auf die paar Woche nicht drauf ankommt. Aber ich hab ein Probem damit, nach de Ausbildung weiterhin als Azubi zu arbeiten, da ich in der Firma sowieso keine Zukunft habe. Wie sieht's im Studium aus, wenn ich nen IT-Nebenjob mache möchte, ist da das Ausbildungzeugnis nicht doch wichtig? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carsten_77 Geschrieben 10. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2006 Ich wuerds nich tun allein schon weil ich das Gefuehl haette ne Verpflichtung gegen ueber ag zu ham. Welche Verpflichtung meinst du? Wie schon x-mal geschrieben, endet die Ausbildung mit Bestehen der Abschlußprüfung (das ist der Moment, wenn der PA sagt "herzlichen Glückwunsch"). Es besteht somit keinerlei weitere Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fedac Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Die Sachlage sollte eigntlich ziemlich klar sein. Wenn der Prüfer sagt du hast bestanden, erlischt damit dein AUSZUBILDENDENVertrag. Da gibts nix dran zu rütteln...das ist so. Und bis dahin gilt auch dein Arbeitszeugnis was dein Chef dir entsprechen austellen muss...ob ihm das passt oder nicht. Außerdem in welchem Arbeitverhältnis befindest du dich die restliche Zeit dann...steht da was in deinem Vertrag drin zu? Ich hab die Klausel drin stehen, dass mit vorzeitige Bestehen der Vertrag erlischt. Sprich sollte ich weiter beschäftig sein, was du dann ja wärst - in welchem Verhältnis stehst du dann eigentlich? Ohne Arbeitvertrag wäre das ja eigentlich Schwarzarbeit oder? (Also kann sein das ich da aufm Holzweg bin, also wer da Ahnung aht möge mich aufklären bitte) Demenstprechend würd ich auch drauf beharren bis dahin dein Arbeitszeugnis zu haben. Weiß er von deinem Vorhaben schon? Wenn nein lass dir jetzt ein Arbeitszeugnis ausstellen (hast ein Nebenjob, aber die wollen noch ein Arbeitzeugnis haben falls er fragt, doer du suchst einen für studium). Schau dann wie das aussieht. Wenn ich nicht ganz falsch liege, muss er dir das eben auch ausstellen. Und persönlich find ichs ne Frechheit von nem Betrieb hinzugehen und zu sagen nur weil du paar Wochen nicht länger arbeitest ne Leistung von 2,5 Jahren plötzlich mieser zu machen als sie ist/war. Ist meiner Meinung nach er so ne Masche um das Ganze möglichst billig zu halten, mit dem Argument "sauer zu sein" kann man einen Azubi auch leicht ins Boxhorn jagen...ist schließlich nicht neu das das Verhältnis endet mit Bestehen der Ausbildung.*kopschüttel* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Sprich sollte ich weiter beschäftig sein, was du dann ja wärst - in welchem Verhältnis stehst du dann eigentlich? Ohne Arbeitvertrag wäre das ja eigentlich Schwarzarbeit oder? (Also kann sein das ich da aufm Holzweg bin, also wer da Ahnung aht möge mich aufklären bitte) Steht doch im zweiten Posting dieses Threads. Und nein, das ist keine Schwarzarbeit. Und persönlich find ichs ne Frechheit von nem Betrieb hinzugehen und zu sagen nur weil du paar Wochen nicht länger arbeitest ne Leistung von 2,5 Jahren plötzlich mieser zu machen als sie ist/war.[....] Macht der Betrieb ja gar nicht, das ist nur eine Vermutung von fi-newbie. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 11. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Du musst eh mit deinem Chef verhandeln denn anders kommst du aus der Sache nicht raus. Einfach nicht mehr erscheinen willst du nicht aber wenn du einfach erscheinst kannst du zum 31.7 nicht aufhören wegen Kündigunsfristen. Heisst also du musst schauen ob ihr da einen Aufösungsvertrag macht oder wie ihr euch einigt.In dem Sinne dann natürlich auch direkt übers Verhalt verhandeln da du ja schliesslich für den neuen Vertrag (der entweder durch stillschweigen oder durch verhandeln kommmt) kein Azubi mehr bist. Klar hat dein Chef es gerne wenn du zum Azubilohn noch weiter arbeitetest. Billige Arbeitskräfte sind immer gern gesehen.Aber muss man sich deswegen ausbeuten lassen ?. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Danke erstmal für Eure Antworten! Also bei uns ist z.B. so, wenn jmd. die Ausbildung verkürzt und in der Firma bleiben möchte, muss er solange noch für Azubilohn arbeiten, bis die Ausbildung regulär zuende gewesen wäre. Und viele lassen sich das gefallen, bzw. müssen sich das gefallen lassen weil sie keine andere Möglichkeit haben. Das ist ja das schlimme... Kann ich denn ein paar Wochen vor der Prüfung sagen, dass ich mein Arbeitszeugnis spät. am Prüfungstag haben möchte? Mit welcher Begründung, bzw. es wird dann ja offensichtlich was ich vorhabe... Also jetzt z.B. kann ich mir kein Arbeitzeugnis ausstellen lassen, weil ich als Azubi kein Recht darauf habe. Hab ich u.a. hier im Forum gelesen. Da würde auch die "Notlüge", dass ich nen Job für's Studium suche, nichts bringen (oder???). Theoretisch müsste man ja nichts verhandeln, man hat das Recht einfach zu gehen. Keine Ahnung wieviele das wirklich so machen... War es bei euch eigentlich so, dass das Zeugnis schon vorher geschrieben wurde und ihr es auch anschauen konntet, falls eventuell noch was korrigiert werden musste oder was gefehlt hat? Ist das so üblich? Wenn nein, wie komme ich an ein neues Arbeitszeugnis, wenn ich nicht mehr in der Firma bin? Wenn das immer per Post geschickt wird, und wieder was fehlt, dass dauert ja ewig bis es passt... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fedac Geschrieben 12. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2006 Also ich würde hingehen, und sagen du benötigst dringend ein Arbeitzeugnis, da du dich für einen lukrativen Nebenjob fürs Studium bewerben willst (warum ist ja klar - du brauchst geld, und dein Studium ist klar). Das zu solchen Dingen auch Arbeitszeugnisse gereicht werden ist in der heutigen Zeit nix ungewöhnliches. Sollte das deinem Betrieb trotzdem ungewöhnlich sein, begründe es damit, dass du so viel wie möglich in die Bewerbung packen möchtest um deine Chancen zu erhöhen und das Arbeitszeugnis sehr relevant sein kann. Wenn er fragt wo du dich bewirbst - geht den Btreib nen feuchten Kericht an! einfach nur gut verkaufen und nicht son Kopp machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 12. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2006 Ist an und für sich ne gute Idee, aber in der Ausbildung ist es leider so, dass der Azubi kein Recht auf ein Zwischenzeugnis hat. Und wenn der AG nicht will dann schreibt er auch keins... es gibt solche AGs leider... mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carsten_77 Geschrieben 12. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2006 aber in der Ausbildung ist es leider so, dass der Azubi kein Recht auf ein Zwischenzeugnis hat. Es geht ja auch nicht um ein Zwischenzeugnis, sondern um ein Ausbildungszeugnis oder habe ich das falsch verstanden? Man fängt ja schließlich nicht erst nach Ende der Ausbildung an, sich zu bewerben (ich weiß, das hast du nicht vor), sondern schon in der letzten Phase der Ausbildung, sofern man nicht sicher übernommen wird. Und dafür ist so ein Zeugnis doch sehr hilfreich. Auf welchen Paragraphen könnte sich der Arbeitgeber denn berufen, wenn er das Zeugnis verweigert? Ähm, Bimei? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Hallo nochmal, also ich findet, ich könnte so sagen wir mal im Mai (Prüfung ist im Juli) meinen AG schon nach dem Ausbildungszeugnis (oder nur nach nem vorläufigen???) fragen, weil ich mich um nen Studentenjob (im IT-Bereich) bewerben möchte? So hab ich das noch gar nicht gesehen... Handelt es sich dann um ein vorläufiges oder um das richtige Ausbildungszeugnis? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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