bimei Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Auf welchen Paragraphen könnte sich der Arbeitgeber denn berufen, wenn er das Zeugnis verweigert? Ähm, Bimei? Auf gar keinen, weil es keinen gibt. Der AG ist nach BBiG verpflichtet, ein Ausbildungszeugnis auszustellen, da gibt es kein wenn und aber. § 16 BBiG Zeugnis (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. Lediglich die Angaben über Verhalten und Leistung müssen im Zweifel eingefordert werden, wenn der AG sie nicht eh schon aufnimmt. Also newbie, ich lese das hier und Deine anderen Threads auch, hab mich aber bisher mit einer persönlichen Meinung zurückgehalten. Der Seltenheit füge ich nun einmal mehr hinzu und muss mal ehrlich sagen, Deine Hampelei verstehe ich nicht so ganz. Du beendest Deine Ausbildung und bekommst ein Zeugnis. Nur weil Du annimmst, das könnte schlechter ausfallen, wenn Du nicht zum Gehalt eines Azubis weiterarbeitest, überlegst Du, auf die Weiterarbeit einzugehen, dann wieder nicht, dann wieder doch. Was ist mt Deinem Rückgrat? Du bist ein erwachsener Mensch, nehme ich an. Von der (nichtmal sicheren) Möglichkeit eines schlechteren Zeugnisses würde ich mich nicht beeinflussen lassen, jedenfalls nicht zur Weiterarbeit zum Azubigehalt, wenn ich das nicht 100%ig möchte. Vorausgesetzt, ich würde das nicht wollen, würde ich mir das Zeugnis ansehen und im Zweifel auch den Klageweg beschreiten. Ein "vielleicht ist der AG sauer und vielleicht schreibt er mir dann ein schlechteres Zeugnis" ist Kristallkugeldenken. Damit wirst Du im Leben immer wieder auf wenns, abers, vielleichts usw. stossen. Woher willst Du eigentlich wissen, dass er Dir nicht trotz Weiterarbeit ein schlechtes Zeugnis ausstellt? Und dann? Also los, geh Deinen Weg, nicht den des vermeintlichen Vielleicht-AG-Handelns. Agieren, nicht reagieren. also [...], ich könnte so sagen wir mal im Mai (Prüfung ist im Juli) meinen AG schon nach dem Ausbildungszeugnis [...] fragen, weil ich mich um nen Studentenjob (im IT-Bereich) bewerben möchte? Lustigerweise kann man alle Fragen stellen, die man möchte, ob man eine Antwort bekommt, steht auf einem anderen Blatt. :hells: bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Bimei ist stimme dir voll und ganz zu uns sehe es auch ein. Nur wenn ihr meinen AG kennen und bei ihm arbeiten würdet, könntet ihr meine "Angst" vielleicht verstehen. Die Chefetage dort ist einfach nur krank... deswegen will ich auch da weg. Also was haltet ihr von der Idee die ich in meinem vorherigen Posting geschrieben habe? Würdet ihr das so machen? Hat das vlt. jemand von euch so gemacht? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 13. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Ich habe da mal was von einem Zeugnisverweigerungsrecht gehört ... nein Scherz ... Du hast Angst dass der AG Dir krumm kommt wenn Du nicht für ihn arbeitest. Bitte ihn jetzt bereits höflich um ein Zeugnis, denn das steht Dir zu und sage auch dass Du es jetzt benötigst! Ganz unbedingt, und nein es kann nicht warten. Dann wird er es wohl oder übel machen. Dann hast Du was Du willst und alles wird gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 13. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Dezember 2006 Handelt es sich dann um ein vorläufiges Ausbildungszeugnis, oder um ein Zwischenzeugnis oder um DAS Ausbildungszeugnis? Bekommt man dann am Ende der Ausbildung noch das "richtige" Ausbildungszeugnis? Das gleicht ja dann dem, welches ich jetzt bekome würde, es fehlen halt jetzt noch die Angaben dass man die Prüfung bestanden hat und evtl. Schlussformeln...(wenn mein AG sowas überhaupt schreibt). Sehe ich das richtig so? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 25. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 25. Dezember 2006 Hallo nochmal, sorry für das Thread-Pushing, nur ich würde mich freuen wenn mir jemand mein letztes Posting noch beantworten könnte. Besten Dank! mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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