AndreR Geschrieben 7. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 Hallo, ich hab meine Ausbildung ein halbes Jahr früher abgeschlossen. Vorgestern um genau zu sein. Es war klar, ich sollte übernommen werden, bin auch den zweiten Tag als Angestellter hier. Einen Arbeitsvertrag haben wir *noch* nicht, nur Gehaltsverhandlungen mündlich mit Handschlag. Jetzt habe ich gestern abend ein Jobangebot bekommen, dass mich sehr reizen würde. Ich gedenke wohl auch zu wechseln. ABER: wie ist das mit den Kündigungsfristen? Wir sind momentan ein Kleinbetrieb (Einzelunternehmen) mit weniger als 10 Mitarbeitern. An welche Fristen habe ich mich zu halten? (Aufhebungsvertrag mal beiseite gelassen) Weil: Kündigungsschutzgesetz greift ja nicht. Gruß André Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 Wenn du erst Prüfung hattest, sollte dein WiSo-Wissen doch noch nicht ganz eingerostet sein Solange nichts anderes vertraglich vereinbart ist, gilt für Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Paragraf 622 Bürgerliches Gesetzbuch, hier zutreffend Absatz Eins: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndreR Geschrieben 7. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 Ich weiß, ich habe glaube ich schlagartig alles WiSo aus meinem Kopf verbannt. Aber ich hab gerade gelesen, bei mehr als 10 Mitarbeitern muss bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl erfolgen. Die Fristen bleiben gleich... Das einzige was ich nicht weiß, ob ich in meinem neuen Arbeitsvertrag eine neue Probezeit haben werde, dann wären es IMHO 2 Wochen zu beliebigem Datum. Tja, ich glaub ich schlaf nochmal drüber... Danke für die Infos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 7. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2006 Eine betriebsbedingte Kündigung geht doch vom Arbeitgeber aus. Aber Du willst doch selber kündigen. Es kann sehr gut sein, dass Du im neuen Arbeitsvertrag wieder eine Probezeit hast. Das ist nichts ungewöhnliches. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Duke_Nuke Geschrieben 9. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2006 Naja bei unter 10 Mitarbeitern steht und fällt der Betrieb ja mit jedem Mitarbeiter der geht.....also sollteste du dir sozialer Weise überlegen ob du das wirklich machen willst und wen ja wie du es machen willst, sprich: "Schönes Leben noch - bin weg!" oder "Hab was Neues aber werd noch hier arbeiten bis sich jemand gefunden hat der meinen Job übernehmen kann". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 9. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2006 Naja bei unter 10 Mitarbeitern steht und fällt der Betrieb ja mit jedem Mitarbeiter der geht.....also sollteste du dir sozialer Weise überlegen ob du das wirklich machen willst und wen ja wie du es machen willst, sprich: "Schönes Leben noch - bin weg!" oder "Hab was Neues aber werd noch hier arbeiten bis sich jemand gefunden hat der meinen Job übernehmen kann". ja ne ist klar, der Betrieb denkt auch zuerst an das wohlergehen seiner mitarbeiter und erst danach ans geld und den erfolg... es gibt sicherlich ausnahmen bei den betrieben, aber in der regel sollte man jede chance ergreifen, wenn die vorteile größer sind als die nachteile. daher von mir ein : "Danke für Ausbildung und Tschüß" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndreR Geschrieben 11. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2006 Also meine Erkenntnisse: ich werde in meinem Arbeitsvertrag (noch nicht unterzeichnet) keine Probezeit haben (Erfahrungswert der bisher übernommenen Mitarbeiter). Das macht dann lt. §622 BGB eine 4wöchige Frist zum 15ten oder zum Monatsende. Ich habe Mittwoch erstmal Vorstellungsgespräch, dann kann ich weitersehen, wann, ob oder wie ich evtl. kündigen sollte. Danke für die Tips hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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