Markus_Z Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Hallo zusammen, habe kuerzlich in einer Betriebsversammlung erfahren, dass die Firma zum Ende 2007 hin von Freiburg (BaWue) nach Muenchen (Bayern) umzieht. Unser Abteilungsleiter sowie der Geschaeftsfuehrer haben mir persoenlich gesagt, dass sie eine Loesung finden werden wie wir es bewerkstelligen, dass ich meine Ausbildung in diesem Betrieb fertig machen kann und ich nach der Ausbildung uebernommen werde, denn das wollen sie mich auf jedenfall. Hoert sich bisher ja schonmal nicht schlecht an aber mich wundert es nur, ob es denn so einfach moeglich ist? Ich bin jetzt im 2. Halbjahr und schreibe Fruejahr 2007 die ZP. Selbst wenn ich verkuerzen darf reicht es mir nicht auf Ende 2007 weil meine Ausbildung Ende 2008 zuende ist (offiziell, ohne Verkuerzung). Was ich mir hier erhoffe ist, dass jemand eine aehnliche Erfahrung gemacht hat und mir Tipps und Tricks nennen kann was ich denn so zu beachten habe und ob sonstige Schwierigkeiten, z. B. mit Bestimmungen der IHK oder so auftreten koennten. Ich habe mich bisher noch nirgends informiert weil ich auch erst einmal abwarten will was beim Mitarbeitergespraech auf den Tisch kommt. Zitieren
Schiller256 Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Ich kann jetzt nicht für BaWü sprechen aber ich habe während der Ausbildung einmal planmäßig das Bundesland gewechselt und einmal weil es aufgrund einer Betriebsschließung notwenig war. Also im ersten Jahr war ich in NRW(Aachen) in der Berufsschule hatte mein Ausbildungsvertrag aber in Bayern bei der dortigen IHK eingetragen. Ich bin dann im zweiten Jahr nach München gegangen und habe dort ganz normal meine Ausbildung fortgesetzt. Zum ende des zweiten Jahres bin ich wieder zurück nach NRW(Aachen) mit der Schule gab es keine größeren Probleme. Das Ausbildungsverhältnis wurde von der einen IHK zur anderen übertragen es gab auf meinen Ausbildungsvertrag einen Stempel der IHK in Aachen und die Sache war durch. Also grundsätzlich denke ich nicht das es ein Problem werden sollte. Wenn deine Firma dir dabei behilflich ist dann ist doch eigentlich alles OK. Zitieren
Fliop Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Du hast Frühjahr 2007 deine ZP im 2. LJ?! Dann kannst du mit verkürzen im November 2007 deine Abschlussprüfung schreiben oder?! Ich hab auch dieses Frühjahr meine ZP und vor nem Monat meine AP geschrieben.. sollte also mit verkürzen zu bewerkstelligen sein! Zitieren
Markus_Z Geschrieben 13. Dezember 2006 Autor Geschrieben 13. Dezember 2006 Du hast Frühjahr 2007 deine ZP im 2. LJ?! Dann kannst du mit verkürzen im November 2007 deine Abschlussprüfung schreiben oder?! Ich hab auch dieses Frühjahr meine ZP und vor nem Monat meine AP geschrieben.. sollte also mit verkürzen zu bewerkstelligen sein! Du hast mich erwischt Hab mich mit diesem Verkuerzungskram noch nicht wirklich befasst... Also am 28.02.2007 hab ich Zwischenpruefung soweit ich informiert bin Was ist denn da so moeglich und wie? *g* Zitieren
Fliop Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Ich kann dir leider nur sagen, wies hier in bayern dieses jahr aussah: Ich hab mich im Sommer letztendlich entschlossen meine Ausbildung zu verkürzen, das ganze vorher mit dem Ausbildungsbetrieb geklärt, der hat dann die nötigen Unterlagen von der zuständigen IHK angefordert. Afair bestanden die aus: -Lebenslauf -sämtlichen Berichtsheften -bescheinigung des Betriebs, was ich alles wann gelernt habe (und was nicht) -bescheinigung meiner berufsschule (nur ein wisch auf dem steht, das ich mir alles was mir noch nicht beigebracht wurde selber beibringen muss ->sowas aber auch.. also alles?! ) Ich musste das ganze bis zum 01.09. oder 15.09. abgeben, wurde dann auch innerhalb von ein paar tagen genehmigt! Aber wie gesagt, so lief das bei mir in bayern ab.. ihr ba-wü habt ja irgendwie immer ne extrawurst! Wenn du dich halbwegs bereit fühlst du verkürzen, kann ich es nur empfehlen.. (ich würd es auf jedenfall wieder machen!) und lass dich v.a. nicht durch alte abschlussprüfungen abschrecken (kenn allerdings keine von ba-wü)!!! Zitieren
Markus_Z Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Geschrieben 14. Dezember 2006 Habe mir auf der HP der fuer Freiburg zustaendigen IHK mal den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlusspruefung heruntergeladen und angeschaut. Die Frage ist jetzt fuer mich, wie viel Zeit kann ich durch eine Verkuerzung sparen? Da ist nur max. ein halbes Jahr drin oder? Zitieren
Woodstock Geschrieben 14. Dezember 2006 Geschrieben 14. Dezember 2006 Da ist nur max. ein halbes Jahr drin oder? Jenachdem was für eine Vorbildung Du hast kannst Du max. 1,5 Jahre verkürzen. Kann aber auch sein dass es da von IHK zu IHK Unterschiede gibt. Ich würde aus diesem Grund einfach einmal beim zuständigen Sachbearbeiter Deiner zuständigen IHK anrufen. Der weiß da am besten Bescheid. LG Sabine Zitieren
Markus_Z Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Geschrieben 14. Dezember 2006 Jenachdem was für eine Vorbildung Du hast kannst Du max. 1,5 Jahre verkürzen. Kann aber auch sein dass es da von IHK zu IHK Unterschiede gibt. Ich würde aus diesem Grund einfach einmal beim zuständigen Sachbearbeiter Deiner zuständigen IHK anrufen. Der weiß da am besten Bescheid. hi! Vom Hoeren/Sagen habe ich auch mitbekommen, dass man gleich im 2. beginnen kann, vorausgesetzt die vorbildung passt, und dann noch bei den passenden Noten ein halbes Jahr vorziehen kann. Ich hab zwar nen paar Semester studiert aber wir haben es verpennt, dass ich im 2. Lehrjahr einsteige, daher denke ich ist nur noch diese Verkuerzung von max. nem halben Jahr moeglich. Aber wie gesagt ich habe mir noch keine offizielle Bestaetigung seitens IHK eingeholt. Werde ich wohl demnaechst mal tun Zitieren
Woodstock Geschrieben 15. Dezember 2006 Geschrieben 15. Dezember 2006 hi! Vom Hoeren/Sagen habe ich auch mitbekommen, dass man gleich im 2. beginnen kann, vorausgesetzt die vorbildung passt, und dann noch bei den passenden Noten ein halbes Jahr vorziehen kann. Also, ich hatte zwei in der Berufsschulklasse die jeweils um 1 Jahr verkürzt haben. Die haben nicht im 2. direkt angefangen. Es ist also auf jeden Fall möglich um ein Jahr zu verkürzen, auch wenn man ins 1. Berufsschuljahr eingestiegen ist. Ob das mit 1,5 Jahre auch geht weiß ich nicht - aber wie schon erwähnt, frag bei Deinem zuständigen Mitarbeiter Deiner zuständigen IHK nach. Der beißt sicher nicht, und kennt sich am besten aus. Mit Vorbildung Abitur stehen Dir alle Türen offen. Was ich nur mal nebenbei bemerken möchte ist, dass Du bei vorgezogener Prüfung viel lernen mußt, und zwar slbstständig. Das sollte man sich vorher genau überlegen. LG Sabine Zitieren
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