Racker Geschrieben 14. Dezember 2006 Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin moin, folgendes Problem: Ich werde während der Probezeit mein Arbeitsverhältnis kündigen, habe eine Kündigungsfrist von 14 Tagen (nicht zum Monatsende oder so etwas). Am 8.1.07 werde ich einen neuen Job beginnen. Wenn ich also heute der Fairnisshalber zum 7.1.07 kündige, kann dann mein Nocharbeitgeber mich dann schon zum 30.12.06 kündigen? Geht das? Zitieren
julien88 Geschrieben 14. Dezember 2006 Geschrieben 14. Dezember 2006 Hättest du die SuFu benuzt, hättest du das hier gefunden Zitieren
Racker Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin moin, Du irrst. Das Arbeitsverhältnis besteht seit 2 Monaten. Es geht um die Frage ob mir der AG mit einer Frist von 14 Tagen kündigen wenn ich schon vorher freundlicherweise mit drei Wochen Vorlauf kündige. Zitieren
julien88 Geschrieben 14. Dezember 2006 Geschrieben 14. Dezember 2006 Verzeih et is noch früh... Ok, nochmal gelesen und verstanden. Also wenn du zum Tag X kündigst, wüsste ich nicht wieso der dich vorher rauswerfen sollte/kann. Aber wieso nicht einfach warten ich denke mal die 3 Wochen die der AG mehr hat, machen den Braten auch nicht fett. Zitieren
Racker Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin moin, macht nichts, ich bin auch noch nicht wach. Sicher, ich könnte auch noch eine Woche warten, aber mir geht es in dem Fall nur um Fairniss. Zitieren
U-- °LoneWolf° Geschrieben 14. Dezember 2006 Geschrieben 14. Dezember 2006 Ich denke ja den eine Fristlose kündigung ist unter einhaltung der rahmen bedingungen immer möglich. Aber das ist nur meine meinung uns keine aussage mit rechtlichem hintegrund daher wie immer lieber nen Rechtsanwalt fragen Zitieren
Racker Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin moin, naja, für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Grund, mir geht es um eine ordentliche Kündigung. Zitieren
Carnie Geschrieben 14. Dezember 2006 Geschrieben 14. Dezember 2006 Hab zwar kein Gesetz grade zur Hand aber eine Kündigung im Rahmen der Kündigungsfristen und des Kündigungsschutzes ist wohl immer möglich solange ein Arbeitsverhältniss besteht. Wenn nicht würde ich meinem Chef nun einfach ne Kündigung für den 1.1.2050 schicken . Zitieren
Racker Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin moin, ok, da hast Du recht... Zitieren
Cyberdyne1311 Geschrieben 18. Dezember 2006 Geschrieben 18. Dezember 2006 Hi, erm besteht wärend der Probezeit nicht jederzeit die Möglichkeit zu Kündigen und gekündigt zu werden ohne Angabe von Gründen? Ist dafür die Probezeit nicht da? So haben sie es mir jedenfalls (soweit ich mich errinern kann - es ist schließlich Montag) in der BS beigebracht. ciao Cyber Zitieren
bimei Geschrieben 18. Dezember 2006 Geschrieben 18. Dezember 2006 erm besteht wärend der Probezeit nicht jederzeit die Möglichkeit zu Kündigen und gekündigt zu werden ohne Angabe von Gründen? Das ist hier aber nicht die Frage. Ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis kann nicht nocheinmal gekündigt werden. bimei Zitieren
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