Lexia Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Hallo! Da ich das mit den Gesetzen noch nicht so ganz durchblicken, hab ich mal zwei kurze Fragen: 1. Kann man während der Probezeit als Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen mit zweiwöchiger Frist kündigen? 2. Muss man als Arbeitnehmer nach der Probezeit einen Grund angeben warum man kündigt? Was wäre da denn ein möglicher Grund? Ich mein, wenn man einfach einen besseren Job findet bzw. einen, der einem mehr liegt etc., würde das ausreichen? Und dann ist die Kündigungsfrist immer vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende, oder? Das waren jetzt etwas mehr als zwei Fragen, aber geschickt in 2 Fragen verpackt Viele Grüße, Lexia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FreakinJoe Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin Moin, zu 1.: Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit nach der gesetzlichen Regelung mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Das gilt auch für eine Kündigung, die z.B. am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird, auch wenn sie dann erst nach Ablauf der Probezeit in Kraft tritt. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser angehört werden und ihm müssen die Gründe für die Kündigung mitgeteilt werden. Sollte der Betriebsrat widersprechen, muss dem Gekündigten eine Kopie des Widerspruchs überlassen werden. Gesetze dazu wären: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen § 102 BetrVG Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.1978, Aktenzeichen: 2 AZR 2/77 zu 2. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Frist dabei beträgt 4 Wochen. Nach § 626 BGB kann der Arbeitnehmer auch fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Was die Fristen angeht, hab ich mal einen Link "ergooglet" Kündigungsfrist I Kündigung I Fachanwalt für Arbeitsrecht Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lexia Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Moin Moin, zu 1.: Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit nach der gesetzlichen Regelung mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Das gilt auch für eine Kündigung, die z.B. am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird, auch wenn sie dann erst nach Ablauf der Probezeit in Kraft tritt. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser angehört werden und ihm müssen die Gründe für die Kündigung mitgeteilt werden. Sollte der Betriebsrat widersprechen, muss dem Gekündigten eine Kopie des Widerspruchs überlassen werden. Also wenn ich in der Probezeit kündigen will, dann muss ich erst mit dem Betriebsrat darüber sprechen? Reicht das z.B. wenn man sagt, dass einem der Job nicht gefällt und man sich das anders vorgestellt hat? Ich meine, aus welchen Gründen wollen die das denn ablehnen(Widerspruch)?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FreakinJoe Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Hallo Lexia, nein, das mit dem Betriebsrat ist nur auf die Kündigung seitens des Arbeitgebers bezogen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 In der Probezeit kannst du (soweit ich weiß) kündigen, indem du zu deinem Chef gehst und sagst: "So, kein Bock mehr, war schön hier... Tschüss" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Code Poet Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Solange ein Zeuge dabei ist. Verlang dann aber besser kein Zeugnis. Probezeit ist nicht einseitig (auch wenn die aktuelle Marktlage die Arbeitgeberseite in den Vordergrund rückt). Du als AN kannst genau wie Dein AG mit einer Frist von 2 Wochen kündigen und bist auch nicht an dessen Auflagen gebunden, die er einzuhalten hätte (Betriebsrat, Begründungspflicht, etc...). Es reicht ein formloses (Ein)schreiben (mit Rückschein), in dem Du erklärst, dass Du am heutigen Datum das Arbeitsverhältnis zum xx.yy.20zz kündigst, gemäß der im Arbeitsvertrag bestimmten Probezeit. Begründungen (mangelnde Perspektive, besseres Gehalt woanders) würde ich nicht angeben, sind auch nicht notwendig! Solches würde ich bei guten Verhältnis dem Chef sachlich darlegen; womöglich schon vorher mit ihm sprechen und ihn fragen, ob man nicht auch innerhalb des bestehenden AV da etwas machen kann (sofern gewünscht). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 In der Probezeit kannst du (soweit ich weiß) kündigen, indem du zu deinem Chef gehst und sagst: "So, kein Bock mehr, war schön hier... Tschüss" Nicht ganz - eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. (§623 BGB) Um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass der Arbeitgeber die Kündigung auch erhalten hat, kannst du sie entweder per Einschreiben mit Rückschein abschicken (kostet ein paar Euro), oder aber auch die Kündigung persönlich übergeben und dir den Empfang quittieren lassen (kostet evtl. etwas Überwindung ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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