Daether Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Hi, ich habe momentan Blockunterricht und mss nach der Schule noch arbeiten. Mein Arbeitegeber droht mir mit 9-11 Stunden arbeit, wenn man die Pause abzieht und die reine Zeit nimmt von wann bis wann ich in der Schule bin. Ist das rechtens ? Dachte Schulstunden werden als Arbeitsstunden gerechnet ? MfG Daether Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusLe Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Wie alt bist Du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fliop Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Die Berufsschulzeit wird auf die Ausbildungszeit angerechnet. Wenn der Unterricht morgens vor neun Uhr beginnt, dürfen, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Auszubildende unter 18 Jahren vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden. Nach der Berufsschule brauchen sie ebenfalls nicht mehr in den Betrieb, wenn der Unterricht einschließlich Pausen mindestens fünf Stunden gedauert hat. Das gilt allerdings nur einmal in der Woche. Dies sind die gesetzlichen Regelungen für unter 18-Jährige. [...] Der Beschluss des BAG sagt aus, dass auch über 18-jährige Azubis für die Zeiten der Teilnahme am Berufsschulunterricht inklusive Pausen und für die notwendigen Wegezeiten von der Berufsschule bis zur Ausbildungsstätte von der Ausbildungszeit freizustellen sind. Also müssen die Berufsschulzeiten auch von über 18-Jährigen auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Auch dürfen Azubis nicht über die betriebsübliche Ausbildungszeit hinaus anderweitig beschäftigt werden. Das heißt auch, dass „Nacharbeiten†der Berufsschulzeiten nicht erlaubt ist. Quelle: Verdi - Berufsschule Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daether Geschrieben 14. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 ich bin 21, kann mir jemadn meine Frage noch einfach vielleciht beantworten ? also wenn ich von 7:45 bis 14:00 Unterricht habe, muss ich dann noch 1:45 Stunden arbeiten inklusive Weg zur Arbeit ? Oder gilt 7 Stunden Schulzeit = 7 Stunden arbeit und ich muss nurnoch für 1 Stunde zur Arbeit ? MfG Daether Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusLe Geschrieben 14. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2006 Es gilt ersteres. Du musst bis 15.45 Uhr in die Schule, oder Schule + Arbeiten + Wegezeit von der Schule zur Arbeit. 7h Schule = 7 x 45 min dazugerechnet werden die ganzen Pausen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
manuel1987 Geschrieben 15. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2006 Sind es nicht 5h = Arbeitstag?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sy² Geschrieben 15. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2006 Bei uns ist es auch so. Sobald man 5 Schulstunden hatte, muss man nicht mehr arbeiten. Das ist nicht vom betrieb geregelt, das ist offiziell so (Ba-Wü). Wenn der Betrieb allerdings sagt, du musst danach noch arbeiten... naja da kannst meist nicht viel machen. Wenn du dich weigerst, geht das Arbeitsklima den Bach runter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusLe Geschrieben 15. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2006 Diese 5h Regelung gilt nur für Minderjährige. Viele Betriebe wenden sie allerdings auch bei den volljährigen an, was ich recht fair finde. Weil irgendwo braucht man ja auch noch Zeit zum Lernen. Unser Betrieb wendet sie natürlich ausgerechnet nicht an O_o Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stube Geschrieben 17. Januar 2007 Teilen Geschrieben 17. Januar 2007 Hi, Ich habe gleitzeit, also muss ich bis spätestens vor 10 uhr auf der Arbeit sein und dann meine Stunden abackern. Ich bin 18 Jahre alt, also normalen 8 Stunden Tag (wird bei den Rechnungen die Pause dazu genommen ? ich mache nämlich nie pausen) So, ich hab von 7:30 - 14:30 Uhr schule und für den Weg von der Schule bis zur arbeit kann man gut 1 Stunde rechnen, muss ich dann wirklich noch damit ich meine Stunden voll habe auf die Arbeit ? Wenn ja : wie lange ? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sy² Geschrieben 17. Januar 2007 Teilen Geschrieben 17. Januar 2007 Hi, Ich habe gleitzeit, also muss ich bis spätestens vor 10 uhr auf der Arbeit sein und dann meine Stunden abackern. Ich bin 18 Jahre alt, also normalen 8 Stunden Tag (wird bei den Rechnungen die Pause dazu genommen ? ich mache nämlich nie pausen) 8 Stunden Tag bedeudet 8 Arbeitsstunden. Wenn du also von 8-12 Arbeitest (4std) dann von 12-13 ne pause machst, dann musst nochmal von 13 bis 17 uhr (wieder 4std) arbeiten. So, ich hab von 7:30 - 14:30 Uhr schule und für den Weg von der Schule bis zur arbeit kann man gut 1 Stunde rechnen, muss ich dann wirklich noch damit ich meine Stunden voll habe auf die Arbeit ? Wenn ja : wie lange ? Gruß Nein gesetzlich must nicht mehr in den Betrieb. Wen dein Chef allerdings sagt, du musst noch kommen, tjo dann kannst ned viel machen. Vllt verklagen, kommt aber eher ned so gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stube Geschrieben 17. Januar 2007 Teilen Geschrieben 17. Januar 2007 Diesen Text hat er mir geschrieben : Stube, zu unserer Diskussion bzgl. der Arbeitszeiten nach der Berufsschule hier eine Mitteilung der Gewerkschaft verdi: "Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Ein Beispiel: Ein Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sy² Geschrieben 17. Januar 2007 Teilen Geschrieben 17. Januar 2007 Wenn er von dir verlangt dass du noch kommen must gibts ja nicht viel zu diskutieren. Allerdings, wenn du dich wirklich mit ihm anlegen willst, dann mach ihm klar, dass du für deinen Hungerlohn ruhig mal ne stunde früher gehen willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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