1Robin Geschrieben 15. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2006 Moin! Ich hatte Ingenieurinformatik studiert und immer nebenher als SHK gearbeitet. Auf Grund familiärer Gründe musste ich das Studium unterbrechen und habe bei meinem damaligen Arbeitgeber die Fachinformatiker (AE) Ausbildung begonnen. Damals (Sept. 2005) wurde mir erstmal eine 6 monatige Verkürzung unterzeichnet, mit Aussicht auf weitere 6 Monate, je nachdem. Ich wurde fälschlicher Weise ins 1 Berufsschuljahr gesteckt und sprang dann nach einem hablen Jahr ins 1 1/2bte. Nun habe ich im Herbst meine Zwischenprüfung gemacht und möchte nochmals verkürzen, doch das Unternehmen stellt sich quer. Laut IHK und Schule erfülle ich alle notwendigen Punkte. Hatte zum 1.12 eine Gehalterhöhung bekommen, da ich ja die Arbeit eines Dipl.-Infs. vollführe und werde nun erpresst. Mir wurde angeboten, wenn ich 1. ein gewisses Soll bis zur Anmeldefrist erfülle... 2. im Juni dann nach der Mündlichen noch bis 30. Juni für Lehrlingsgehalt arbeite... 3. Einen Zeitvertrag mit 3 monatiger Laufzeit zu 3.Lehrjahrgehalt arbeite, ... dann, ja dann will man mir die Verkürzung bewilligen. Ich hatte bei dem Unternehmen mit dem Ziel begonnen möglichst schnell zu einem Abschluss zu kommen und unter dem Einverständnis nicht übernommen werden zu wollen... Die Firma weiss ,dass meine Familie in Canada sitzt und ich mit meiner Lebensgefährting und den Kindern so schnell wie möglich folgen will, was ja am Besten zum Schuljahreswechsel geht. Ich hätte bereits ein anders Unternehmen, welches mir ne Unterschrift für die Abschlussprüfung leisten würde, doch mit dem Projektarbeitsthema und der Bezahlung siehts schlecht aus. Im Januar nehme ich mir die restlichen 21 Tage Resturlaub und Reise zur Jobsuche über den Teich. Hat jemand spontan Ideen? Fragen meinerseits: Brauche ich ein Unternehmen für den Abschluss? Kann ich in diesem Fall fristlos Kündigen? (Es findet keine Ausbildung statt!) Ist bei meiner Vorbildung eine 6 monatige Kürzung rechtens? (Bin 30!) MfG und Danke! 1Robin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 19. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2006 Hallo, aslo, Du darfst nicht einfach kündigen weil man Dir keine weitere Verkürzung gewährt. Wenn Du kündigst, dann kündigst Du damit auch Deine Ausbildung und darfst keine neue in dem gleichen Beruf anfangen. Und der Betrieb sitzt am längeren Hebel. Er MUSS Dir KEINE Verkürzung gewähren. Was Du versuchen kannst ist Dir einen anderen Betrieb zu suchen und einen Auflösungsvertrag von Deiner jetzigen Firma zu bekommen. Aber auch zu dem sind die NICHT verpflichtet. Ob eine verkürzung rechtens ist steht dabei nicht zur Debatte. Die Frage stellt sich nur wenn Dein Betrieb mit der Verkürzung einverstanden ist. Dann würde ich sagen wären selbst insgesamt 1,5 Jahre Verkürzung mit Deiner Vorbildung rechtens. Es hat dabei allerdings nichts mit dem Alter zu tun, sondern wirklich nur die Vorbildung. Aber da Du Abitur hast, und auch noch in dem Gebiet wo Du Deine Ausbildung machst studiert hast (wenn auch nicht abgeschlossen), sollte das nicht das Problem sein. LG Sabine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ghost1 Geschrieben 22. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 22. Dezember 2006 Hätte ich das Geld und die Nerven und einen guten Anwalt ich würd diesen Betrieb verklagen. Und zwar bewusst keinen Lehrling zu fördern sondern nur als billige Arbeitskraft zu missbrauchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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