Antibiotik Geschrieben 16. Dezember 2006 Geschrieben 16. Dezember 2006 Hallo zusammen, Ne Frage zum folgenden Fall: Ein Mitarbeiter entwickelt in seiner Freizeit Software, setzt diese dann in der Firma, die SW etabliert sich nach einiger Zeit (Nutzung durch andere Kollegen). Die Verantwortlichen haben sich nicht drum gekümmert von wem die SW stammt, wer für die Pflege zuständig ist usw. Solange die SW läuft und die Anforderungen erfüllt, wird nicht nachgehackt. Nun verlässt der Mitarbeiter die Firma und nimmt auch sein Sourcen mit. Frage: Darf er den weiteren Einsatz der Software untersagen bzw. Entgelt fordern? Danke Ciao Antibiotik Zitieren
DerArne Geschrieben 18. Dezember 2006 Geschrieben 18. Dezember 2006 Hallo, Ich glaube, er kann kein Entgeld fordern, aber der Source ist jedenfalls seiner. Zitieren
bmg4ever2 Geschrieben 18. Dezember 2006 Geschrieben 18. Dezember 2006 keine Rechtsberatung! just my poor 2 cents Also ich würde mal sagen, dass das ganz davon abhängt unter welchen Lizenzbestimmungen die Software zum Zeitpunkt der Übertragung des Nutzungsrechts unterliegt. Ich vermute jetzt einfach mal, dass das ganze eher familär gelaufen ist und die Software keinen bestimmten Lizenzbestimmungen unterlag. Sollte dies der Fall sein, halte ich es für nicht möglich ein gewährtes Nutzungsrecht, welches nicht explizit an Bedingungen oder zeitliche Grenzen geknüpft war, wieder zu entziehen. Ansonsten gilt es sich die Lizenzbestimmungen des Software genau anzugucken, da diese in Deutschland eine Art AGBs darstellen. Was die Weiterverbreitung von Software und Quelltext angeht so sollte es allerdings nachträglich für den Urheber kein Problem sein diese zu untersagen. Zitieren
Akku Geschrieben 18. Dezember 2006 Geschrieben 18. Dezember 2006 Jawoll! Wieder mal eines der kleinen Nicklichkeiten, die vergessen werden, wenn es an's Eingemachte(Geld) geht. Daher erst denken, dann handeln. ACHTUNG: KEINE RECHTSBERATUNG: Frage: Steht die entwickelte Software im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens in das die entwickelte Software eingesetzt wird? Wenn ja: Im Arbeitsvertrag schauen, da in der Regel dort eine Klausel steht, die besagt das in der Freizeit durchgeführte Tätigkeiten mit denen Gewinne erzielt werden, nicht mit dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens kollidieren dürfen. Wenn dem so ist, würde ich einen Teufel tun und Geld oder eine andere Leistung für die erstellte Software verlangen. Wenn nicht: Ist das Programm/Tool wie jede Andere von außen beschaffte Software zu behandeln, sofern auch nicht ein Stück Software im Unternehmen entwickelt wurde. In diesem Fall geht die Leistung an den Arbeitgeber über. Mein bleibt zwar Urheber, (das kann einem im übrigen keiner nehmen) jedoch ist es i.d.R. vertraglich festgelegt, dass die Rechte an den Arbeitgeber übergehen. Zitieren
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