fi-newbie Geschrieben 16. Dezember 2006 Geschrieben 16. Dezember 2006 Hallo zusammen, hat man das Recht vom AG neben dem deutschen auch ein englisches Ausbildungszeugnis zu fordern? Ich abe vor mit später im englischsprachigen Raum zu bewerben, da wäre ein engl. Zeugnis sicher nicht ganz unwichtig... Oder bewirbt man sich dort mit dem dt. Zeugnis oder sogar ganz ohne Zeugnis? mfg newbie
Gast Geschrieben 17. Dezember 2006 Geschrieben 17. Dezember 2006 Nein. Das BBiG, § 37.3 spricht nur vom Abschlusszeugnis, das auf Antrag des Auszubildenden auf englisch oder französisch übersetzt werden muss. Klickmich Das betrifft also nur dein IHK-Zeugnis.
fi-newbie Geschrieben 17. Dezember 2006 Autor Geschrieben 17. Dezember 2006 Schickt man dann das dt. betrieblche Zeugnis mit oder lässt man es professionell übersetzen oder lässt man dieses Zeugnis weg (d.h. man schickt es nicht mit)? Und wie bzw. wo kann ich folgendes beantragen: "Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden" BBiG §37 mfg newbie
Gast Geschrieben 17. Dezember 2006 Geschrieben 17. Dezember 2006 Zeugnisse weglassen ist ein böser Fehler in Bewerbungen. Und wie bzw. wo kann ich folgendes beantragenFormloser schriftlicher Antrag bei der zeugnisausstellenden Stelle, wo denn sonst?
Akku Geschrieben 18. Dezember 2006 Geschrieben 18. Dezember 2006 Erkundige Dich in dem für das Land zuständige Konsulat. In der Regel werden die Zeugnisse von einem Übersetzungsbüro übersetzt und höchst amtlich beglaubigt.
fi-newbie Geschrieben 21. Dezember 2006 Autor Geschrieben 21. Dezember 2006 Also wenn mein AG mir kein engl. Zeugnis ausstellt, muss ich es professionell übersetzen lassen? Ich dachte immer, dass man sich in anderen Ländern (z.B. England) nur mit nem Anschreiben und Lebenslauf bewirbt und die Zeugnisse dann bei Bedafr beim Gespräch vorzeigt...??? mfg
perdian Geschrieben 21. Dezember 2006 Geschrieben 21. Dezember 2006 Also wenn mein AG mir kein engl. Zeugnis ausstellt, muss ich es professionell übersetzen lassen?Von müssen kann keine Rede sein. Du kannst dein Zeugnis auch selbst übersetzen und zu deinen Bewerbungsunterlagen mit beilegen. Die Frage ist, wie sowas bei deinem Gegenüber ankommt. Ein amtlich beglaubigtes Dokument hat natürlich einen deutlich höheren Wirkungsgrad aber wirklich Pflicht ist es natürlich nicht.
DeathKid Geschrieben 22. Dezember 2006 Geschrieben 22. Dezember 2006 Ich würd das nich selbst übersetzen, und gar kein oder das deutsche Zeugnis mitschicken halte ich auch für sehr ungeschickt. Wie wärs denn, wenn du deinen AG erstmal fragst, ob er das Zeugnis denn auch auf englisch ausstellen würde, bevor du es verlangst?
DennyB Geschrieben 22. Dezember 2006 Geschrieben 22. Dezember 2006 Ich dachte immer, dass man sich in anderen Ländern (z.B. England) nur mit nem Anschreiben und Lebenslauf bewirbt und die Zeugnisse dann bei Bedafr beim Gespräch vorzeigt...??? In den USA bewirbst du dich normalerweise nur mit Cover Letter und Resume. Bei manchen Stellen (zb. im Medienbereich) auch noch mit Portfolio. Arbeits-/Ausbildungzeugnisse interessieren da eigentlich niemanden (auch nicht nach der Bewerbung), als Referenzen gibt man hoechstens manchmal noch alte Arbeitgeber mit an und deren Telefonnummer. Wenn sie noch was von dir haben wollen, werden sie sich bei dir melden. Ob das in England genauso ist, weiss ich nicht. EDIT: Was sollen die auch mit deiner Ausbildung anfangen? Es gibt doch in den meisten Laendern kein duales Ausbildungssystem.
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