Crash2001 Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Hat jemand hier Erfahrungen mit Mahnungen? Mein alter Vermieter (Zimmer in einer WG in München) hat mir meine Kaution trotz mündlicher Zusage, er werde dies in den nächsten Tagen machen (das ist mittlerweile 1,5 Monate her) noch immer nicht überwiesen und ich will ihm jetzt eine Mahnung schreiben, damit ich das Geld endlich wieder bekomme. Ausserdem hat er eine neue Matratze von mir übernommen, für die ich auch noch kein Geld gesehen habe. Habt ihr vielleicht Vorschläge, wie ich das Schreiben am besten aufsetzen könnte? Hab mit Mahnungen bisher noch nie wirklich was zu tun gehabt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PieDie Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Hilft dir das? Kurz aus dem Bauch heraus: Auf alle Fälle musst Du ihm eine angemessene Frist setzen, in der er die zu erbringende Schuldigkeit (vollständig nennen) ableisten kann. (Zahlung bis $Datum). Ankündigung rechtlicher Schritte, wären auch nicht verkehrt, denke ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Androhung rechtlicher Schritte würde ich noch rauslassen. Du musst ihm erst mal die Frist setzen, die ihn dann in Verzug setzt beim überschreiten. Erst in einem zweiten Schreiben (wenn es denn soweit kommen sollte), würde ich weitere Schritte androhen. Als angemessene Frist würde ich 10-14 Tage setzen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 20. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 @PieDie: Hmmm... nicht wirklich. @Feli: Ja, hatte an 14 Tage gedacht - besonders, da ja auch Weihnachten und Silvester noch dazwischen liegt dann. Hmmm... wie formuliere ich denn am besten, dass für die Frist der Tag zählt, an dem das Geld auf meinem Konto eingeht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jasso Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Hmmm... wie formuliere ich denn am besten, dass für die Frist der Tag zählt, an dem das Geld auf meinem Konto eingeht?garnicht. es sollte der tag zählen an dem er den überweisungsauftrag abgiebt. die bank kann schließlich auch etwas länger brauchen wofür der vermieter ja nix kann. lg jasso Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 20. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Naja, normalerweise braucht eine Bank maximal 2-3 Arbeitstage, bis die Buchung da ist. Naja, aber ok - lasse ich das mal raus - die paar Tage sind mir dann auch egal... Habs mal soweit verfasst, wie ich denke dass es okay wäre. Sehr geehrter Herr [Name Vermieter], da trotz Ihrer mündlichen Zusage der geforderte Betrag bisher noch immer nicht auf meinem Konto eingegangen ist, weise ich Sie auf die noch ausstehende Zahlung meiner am 20.05.2006 hinterlegten Kaution in Höhe von [betrag Kaution] € für das WG-Zimmer in der [Adresse WG] und der mit Ihnen vereinbarten Zahlung in Höhe von [betrag für Matratze] € für die Übernahme der von mir angeschafften Matratze hin. Mein Auszug erfolgte am 01.11.2006 im Dasein meines Mitbewohners [Name Mitbewohner]. Da bis zum heutigen Zeitpunkt kein Einspruch gegen die Zahlung eingelegt wurde, sehe ich dies als stillschweigende Einverständniserklärung an. Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag von [Gesamtbetrag] € innerhalb 14 Tagen bis zum 04.01.2007 auf mein Konto. [bankdaten] Verl, den 20.12.2006 [Name und Unterschrift] Ist das so okay, oder fehlt da noch was, oder würdet ihr etwas weglassen oder anders formulieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Ich würde entweder die 14 Tage als Frist oder ein Tagesdatum angeben, sonst ist es nicht eindeutig. Und dann am besten noch deine Kontoverbindung mit angeben (Kto-Nr und BLZ) - nicht dass dein Ex-Vermieter noch lange suchen muss. Oder ist dein Ex-Vermieter auf meiner Seite und will, dass du zurück kommst? :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jasso Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 wenn du es als mahnung schreiben willst solltest du auch (vor der anrede) eine betreffzeile "1. Mahnung" einfügen. lg jasso Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 20. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Ich würde entweder die 14 Tage als Frist oder ein Tagesdatum angeben, sonst ist es nicht eindeutig. Gerade dann ist es doch eindeutig, da das Datum das Enddatum der Frist ist. So habe ich das bei Rechnungen gelernt zu machen, damit da nicht 14 Tage ab Erhalt der Mahnung gilt. Und dann am besten noch deine Kontoverbindung mit angeben (Kto-Nr und BLZ) - nicht dass dein Ex-Vermieter noch lange suchen muss. Oder ist dein Ex-Vermieter auf meiner Seite und will, dass du zurück kommst? :cool:Ja klar - Kontoverbindung ist natürlich mit angegeben (mit [bankdaten] abgekürzt und geht ja hier im Forum keinen was an. ) Der ist anscheinend auf der Seite, wo er nichts bezahlen muss... wenn du es als mahnung schreiben willst solltest du auch (vor der anrede) eine betreffzeile "1. Mahnung" einfügen. lg jassoDas steht da natürlich. Hatte jetzt nur den Text ab unter dem Betreff kopiert - meine und seine Adresse steht natürlich auch noch drüber... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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