aLeXL Geschrieben 28. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2006 Morgen, hab mir vor paar Tage eine Lan Festplatte gekauft. Bestehend aus einem Gehäuse mit Controller und einer bereits eingebauten IDE Festplatte. Anschluss über USB und LAN möglich. Soweit so gut, ich hab sie ausgepackt und angeschlossen übers Netzwerk. Bin mit dem PC auf`s Webinterface und wollte da die Festplatte einstellen. Als ich dann die Arbeitsgruppe geändert habe auf ok geklickt hatte, wurde jedoch keine neue Seite mehr geladen. Anpingen war auch nichtmehr möglich. Alles schon versucht, ich komm nichtmehr auf die Platte drauf. Wenn ich sie über USB Anschließe erkennt Windows noch nicht einmal, dass überhaupt etwas in den USB Port gesteckt wurde. Resetschalter gibts auf der Platine, der hat die Situation allerdings auch nicht verändert. Sieht ganz so aus, als wäre der Controller hinüber, oder ? Zum eigentlichen Problem: Ich hab noch Rückgaberecht für das Gerät. Allerdings steht in den AGB, dass bei Wertminderung Schadenersatz zu leisten ist. Nun meine Frage an euch: Wenn ich das Gerät reklamiere, meint ihr ich bekomme ein Neues? Oder soll ich es einfach mal so zurückschicken ohne Angabe von Gründen? Eigentlich lief das Gerät ja, nachdem es geliefert wurde, aber ich hab das Gerät nur geprüft und dabei ist der Fehler aufgetreten. Allerdings steht in den AGB: "Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist." Oder muss ich mich direkt an den Hersteller wenden? Dann dauert es aber ewig und ich muss für die Versandgebühren aufkommen. Achja, auf der Platine sind auf den Kondensatoren so Haken und Striche, sieht aus, als wär das ein repariertes Gerät, kann man da villeicht was ansetzen? Dass ihr keine Rechtsbelehrung geben könnt ist klar, aber ich würd nur mal gerne hören, was ihr dazu meint, bzw was ihr aus Erfahrung sagen könnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eye-Q Geschrieben 28. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2006 Wenn ich das Gerät reklamiere, meint ihr ich bekomme ein Neues? Kommt darauf an ob das Problem mit einem Software-Update gelöst werden kann oder nicht, da darf der Hersteller machen was er will. Oder soll ich es einfach mal so zurückschicken ohne Angabe von Gründen? Das wäre zwar theoretisch möglich, allerdings geht der Händler dann davon aus dass das Teil läuft und wird versuchen das wieder zu verkaufen, was reichlich schlecht wäre wenn das Teil nicht läuft. Eigentlich lief das Gerät ja, nachdem es geliefert wurde, aber ich hab das Gerät nur geprüft und dabei ist der Fehler aufgetreten. Allerdings steht in den AGB: "Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist." Das gilt ja für eine Rückgabe gemäß Fernabsatzgesetz, was ja eigentlich so nicht der Fall ist, da das Gerät defekt ist (ob durch deine Schuld, einen Softwarefehler oder wieso auch immer ist hierbei egal). Das solltest Du zumindest dem Händler mitteilen. Oder muss ich mich direkt an den Hersteller wenden? Dann dauert es aber ewig und ich muss für die Versandgebühren aufkommen. Der Händler steht in der Pflicht dir ein funktionierendes Gerät hinzustellen, da hat der Hersteller erstmal nix mit zu tun. Achja, auf der Platine sind auf den Kondensatoren so Haken und Striche, sieht aus, als wär das ein repariertes Gerät, kann man da villeicht was ansetzen? Nein, das gibt es auch teilweise auf fabrikneuen Geräten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 28. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2006 Hm ok,also dann werd ich wohl dem Verkäufer mitteilen, wie es passiert ist und ihn dann darauf hinweisen, dass er mir ein Ersatzgerät zu liefern hat oder das jetzige Reparieren / Nachbessern muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oli-nux Geschrieben 28. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2006 Ich hab noch Rückgaberecht für das Gerät. Allerdings steht in den AGB, dass bei Wertminderung Schadenersatz zu leisten ist. So lange Garantie darauf ist muss dir der Händler entweder ein Ersatz geben oder das "alte" reparieren. Eigentlich lief das Gerät ja, nachdem es geliefert wurde, aber ich hab das Gerät nur geprüft und dabei ist der Fehler aufgetreten. Allerdings steht in den AGB: "Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist." Leider sieht es so aus, dass du dich auf diesen Satz nicht berufen kannst, denn im Laden hättest du die Platte wohl auch nicht anstecken und testen können - Ausnahmen bestätigen die Regel. Oder muss ich mich direkt an den Hersteller wenden? Dann dauert es aber ewig und ich muss für die Versandgebühren aufkommen. Generell geht es immer über den Händler bei dem man gekauft hat. Oder soll ich es einfach mal so zurückschicken ohne Angabe von Gründen? Wer soll dann wissen was damit ist? Der Händler weiß dann nicht ob es defekt ist und du ein Ersatz willst oder ob du dein Geld zurück haben möchtest. Immer mit Angabe von Gründen, auch was du genau gemacht hast - sonst könnte (nach Nachfrage des Händlers) theoretisch dieser auf Schadensersatz klagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 28. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2006 es ist im Prinzip egal, ob du das Teil jetzt zum Händler schickst oder zum Hersteller. Bei beiden geht das Teil zum richten an den Hersteller. Es sei denn, er hat es selbst noch nicht so lange auf Lager und kann es über seinen Distri abwickeln. Wenn das der Fall ist, dann dürftest du schneller einen neuen Ersatz kriegen. Wenn er es selbst einschicken muß, dann biste mit dem direkten Weg zum Hersteller besser dran. Ich denke zumindestens nicht, dass er dir dafür gleich ein neues aus seinem Sortiment schickt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 4. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 So, also ich hab jetzt eine Mail an den Händler und eine an den Hersteller geschickt. Beide bieten mir an, das Gerät hin zu schicken. Ich werd es heute zum Händler schicken, der schickt mir dann ein anderes Tauschgerät, womit es dann funktionieren sollte. Manitu halt also Recht, is im Prinzip egal, ob Hersteller oder Händler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 4. Januar 2007 Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 nö eigentlich nicht, denn der wird dir wohl keins aus seinem Sortiment geben, sondern es auch vom Hersteller beziehen. Drum schrieb ich ja beide Ansichtsweisen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 4. Januar 2007 Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 ich hoffe für dich das er dir eins aus dem sortiment gibt..! ansonsten schickt er es zum hersteller - d.h. du hast 2 mal den postweg von dir zu ihm mit drin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 4. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 ich hoffe für dich das er dir eins aus dem sortiment gibt..! Na das will ich doch hoffen Also in seiner Mail hat er geschrieben, dass ich es ihm schicken soll und er mir dafür ein anderes von sich zuschickt. Daher auch meine Entscheidung, es direkt zu ihm zu schicken. Achja, er hat geschrieben: bitte Paket frei machen Sprich, ich hab jetzt natürlich das Porto für die hin Sendung bezahlt. Er übernimmt das Rück Porto. Aber muss er mir das nicht eigentlich wieder erstatten, das Hin Porto ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 4. Januar 2007 Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 hmmm ich weiß es nicht aber ich denke eigentlich nicht... wenn man davon ausgeht das du ja zB auch zum saturn oder so hättest gehen können (wenn du dort gekauft hättest) die zahlen dir garantiert auch kein busgeld oder benzinkosten aber ohne gewähr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 4. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 Hmm ja, stimmt eigentlich, klingt ganz plausibel, was du da sagst. Find es aber trotzdem irgendwie unfair, schließlich kann ich auf Grund des Fehlers das Gerät gut 2 Wochen nicht nutzen und muss noch Geld dafür zahlen..... Naja, aber an den paar Euronen werd ich nich sterben, hauptsache das geht dann endlich wieder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Theorethisch müsste er dir das lt. BGB §439 (2) erstatten. Nur macht das keiner freiwillig. Schließlich sind die Margen teilweise eh echt bescheiden. Unfreie Ware dürfte man im Prinzip eigentlich auch nicht verweigern. Weiß aber jetzt ned, ob das da nur bei dem 14 tägigen Rückgaberecht beim Onlinekauf zählt. Schwachsinnig ist genauso ein Aufpreis für Transportversicherung. Dafür ist der Verkäufer alleine zuständig. Ausser im B2B Bereich. btw Für die zwei Wochen kannst ned wirklich was rausschlagen. Es braucht schließlich alles seine Zeit und das mal was kaputt gehen kann, mit dem muß man leben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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