Ragdalfius Geschrieben 4. Januar 2007 Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 Hallöchen zusammen, ich habe mein Zeugnis nochmal mit einem Freund durchgeschaut und werde es beanstanden lassen. Kann ich in meiner Mailbewerbung was a la: "Leider war es meinem Arbeitgeber nicht möglich mir zeitnah ein Zeugnis auszuhändigen. Ich werde es aber sofort nachreichen, sobald ich es bekomme." schreiben? Grüße Raggi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alligator Geschrieben 4. Januar 2007 Teilen Geschrieben 4. Januar 2007 Hi, kannst du so machen, aber denke an das Austell-Datum, dass unter/über dem Zeugnis steht. Wenn das vor deiner Mail datiert ist, kann es komisch wirklen (falls es jemand merkt). Ausserdem gibt es eine gesetzliche Frist (afaik 2 Monate nach Austritt) wann dein ehemaliger AG dir das Zeugnis ausstellen muss. Wenn die verstrichen ist, würde ich als neuer AG vielleicht auch mal nachhaken, warum dien alter AG das Zeugnis noch nicht rausrückt. cya alligator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DeathKid Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Ich denke auch, dass das geht. Aber du solltest lieber schreiben, dass es deinem AG nicht möglich war, ein passendes/richtiges/sonstwas Zeugnis auszustellen. Denn er hat dir ja eines ausgestellt, nur keines, mit dem du zufrieden bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tabara Geschrieben 15. Januar 2007 Teilen Geschrieben 15. Januar 2007 Hi, kannst du so machen, aber denke an das Austell-Datum, dass unter/über dem Zeugnis steht. Wenn das vor deiner Mail datiert ist, kann es komisch wirklen (falls es jemand merkt). Das ist Käse. Es ist "Vorschrift", von einem guten Zeugnis, daß es das Datum des letzten Arbeitstages trägt. Wenn etwas später datiert wird, dann macht gerade das dann einen merkwürdigen Eindruck. Ich schreibe zur Zeit unter meine Bewerbung auch einen ähnlichen Satz drunter: "Ein aktuelles Arbeitgeberzeugnis kann ich momentan noch nicht beilegen, reiche ich bei Bedarf aber gerne nach." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 15. Januar 2007 Teilen Geschrieben 15. Januar 2007 Es ist "Vorschrift", von einem guten Zeugnis, daß es das Datum des letzten Arbeitstages trägt.Diese Vorschrift würde ich gerne sehen. Raggie schreibe nur nichts rein, was auf Probleme zwischen dir und deinem Ex-AG deuten läßt. "Zeugnis kommt, sobald ich ES habe" - nicht "sobald ich ein passendes habe". Zwischen den Jahren bis rein in Mitte Januar hat ne Firma Wichtigeres zu tun, wie ihren Ex-MAs Zeugnisse auszustellen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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