Ty4Pi Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Ich habe mal ne Frage, und finde da nix drüber Urlaubsanspruch ( Tarif ) 29 Tage pro Jahr Angestellt seit 1 Jahr Habe gkündigt zum 15.Januar 2007 ( Neuer Job ab 16. Januar) Prinzipiell steht mir doch für die 15 Tage im Januar noch 1 Tag Urlaub zu ... ( 29 / 12 und davon die Hälfte) Personalchef sagt: Ne ... 0 Urlaub, weil Du in diesem Jahr keinen vollen Monat arbeitest Ist das rechtens? ... Hat man erst Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub, wenn man nen vollen Monat im Jahr gearbeitet hat??? Ich weiß, dass man erst nach 6 monaten im Betrieb anspuch hat, seinen Jahrsurlaub zu nehmen ; aber ich bin ja schon 12 Monate dabei; Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tauron Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 im Bundesurlaubsgesetz steht da §5 (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.von daher würd ich sagen das er leider recht hat, da du noch keinen vollen Monat dieses Jahr gearbeitet hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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