StefRu Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Hi, ich habe ein Problem mit der Beantragung meines Abschlussprojektes. Ich leite in den nächsten 3 Wochen ein Projekt welches sich, meiner Meinung nach, sehr gut für mich als FISI eignet und zwar die Verbindung der Netzwerke zweier Unternehmen, welche miteinander kooperieren, per VPN. Es ist komplex, jedoch nicht so komplex das es mich mehr als 35 Stunden Zeit kosten würde. Daher müsste ich dort nicht tricksen oder sonst etwas. Außerdem ist es ein Thema mit welchem ich schon seit mehr als 2 Jahren zu tuen habe. Das Problem ist jedoch der Durchführungszeitraum, das Projekt MUSS aus Zeitgründen in den nächsten 3 Wochen realisiert werden. Da führt kein Weg dran vorbei. Jedoch habe ich gelesen das ich mit meinem Projekt erst nach der Genehmigung anfangen dürfte. Nun hab ich natürlich ein ziemliches Problem, ich hab ein Projekt welches ich in den nächsten Monaten zu 100% nicht wieder bekomme (Berufsschule dazwischen, somit keine Projekte auf der Arbeit für mich verfügbar). Lügen will ich natürlich sehr ungern, somit meine Frage: Darf ich als Durchführungszeitraum den Januar nehmen? oder muss ich da echt März-Mai nehmen? Fänd ich persöhnlich extrem ärgerlich, da ich dann Zwei Lösungen habe: a.) Ein Projekt ausdenken, welches ich nicht wirklich gut durchführen kann bzw. in dem ich mich nicht annähernd so gut auskenne b.) Mir einfach nen Durchführungstermin für das Projekt ausdenken und das Projekt nehmen welches ich nun durchführe. Oder wird dies nicht so Eng genommen ? (was ich mir kaum vorstellen kann ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Pech ^^ Solang du keine Genehmigung hast, kannst / darfst du offiziell nicht anfangen Schade, dass die IHK überall ihre Spitzel und Kameras hat, sonst könntest du ja einfach nen falschen Durchführungszeitraum nehmen *nickt heftig*) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefRu Geschrieben 5. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Das ist die IHK die bekommt alles mit!! Wär ja nicht so das ich mich freuen würde mir jetzt schon arbeit zu machen, aber wär halt echt praktisch. Da muss ich wohl drüber nachdenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WebSorcerer Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 Wie in zweiten Post gesagt wurde, offiziell darf man erst anfangen, wenn die IHK das Projekt / deinen Antrag genehmigt hat. In der Realität sieht es aber oder besser kann es anders aussehen. Ich kenne genug Azubis die ihr Projekt schon angefangen haben, als sie den Antrag losgeschickt haben oder sogar schon einige Wochen vor dem offiziellen Projektzeitraum fertig hatten. Wenn du mit deinem Ausbilder sprichst, könnte es sein, dass er dir sagt "Mach dein Projekt jetzt schon ... aber ich weiß von nichts". Ich habe auch schon mal davon gehört, aber noch nie erlebt, dass Leute der IHK in deinem von dir angegebenen Zeitraum in deinen Betrieb kommen und prüfen, ob du an dem Projekt arbeitest. Aber auch mein Ausbilder hat mir gesagt, er hat sowas noch nie erlebt. Ich geb dir einfach mal folgenden Denkansatz: Fang mit dem Projekt an und notier dir alles, sammel Infos etc. und wenn die IHK deinen Antrag genehmigt, dann bist du schon gut vorbereitet und wenn sie es sogar ablehnen sollte, musst du dir eh neue Gedanken machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 5. Januar 2007 Teilen Geschrieben 5. Januar 2007 ich weiß das ich mich auf dünnem eis bewege und ich möchte dich nicht animieren... ABER ich weiß von sagen wir mal *hüstel* sehr vielen leuten das diese angaben nicht gestimmt haben... spätestens bei der doku be******en alle! (sorry aber 8 stunden is unschaffbar außer ich wil ne 4) edit: es gibt hier ein stichwort: alles aber wirklich alles alles und nochmals alles dokumentieren! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 7. Januar 2007 Teilen Geschrieben 7. Januar 2007 Der im Antrag korrekt auszufüllende Zeitraum der Durchführung ist ein formaler Akt und führt bei einem vordatiertem Zeitraum ( sprich vor der Zulassung ) formal zur Ablehnung. Das ist exakt so genau definiert wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 50 KM/H, die Steuerpflicht und die Anmeldepflicht für Rundfunk und Fernsehempfänger .... an die sich ja auch alle halten :cool: Das Risiko ist, daß der Antrag abgelehnt wird und Du dann ggfs. alt aussiehst... :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefRu Geschrieben 8. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2007 Dann sag ich mal Danke. Hat mir wirklich geholfen, hätte nicht gedacht das hier soviele antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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