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Sonderurlaub für Umzug ?!


julien88

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Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz. Die Voraussetzungen ergeben sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag (eigene Hochzeit, Umzug, Geburt des eigenen Kindes, Todesfälle von nahen Angehörigen). Sonderurlaub wird in der Regel nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet und gesondert vergütet.

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gesetzlichen Anspruch auf sonderurlaub wegen umzug gibt es nicht.

bei uns in der firma gibt es den nur (1 Tag) wenn man näher an die arbeitsstelle ranzieht ;) ansonsten gibt es keinen.

frag am besten in der firma nach wie es damit aussieht ;)

P.S. viel spass beim umziehen

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